Sozialversicherung, Letzte

Sozialversicherung: Letzte Frist für Januar-Beiträge läuft ab

20.01.2026 - 06:51:12

Für deutsche Arbeitgeber läuft die Uhr: Die ersten entscheidenden Stichtage für die Sozialversicherungsbeiträge des neuen Jahres stehen an. Eine verspätete Meldung oder Zahlung kann teure Säumniszuschläge nach sich ziehen.

Die pünktliche Abführung der Beiträge ist eine zentrale Pflicht. Sie finanziert die Säulen des Sozialsystems – von Kranken- über Renten- bis zur Arbeitslosenversicherung. Nur wer die Fristen einhält, sichert den lückenlosen Schutz der Mitarbeiter und vermeidet finanzielle Nachteile.

Zwei Fristen sind für den Beitragsmonat Januar verbindlich:

Der Beitragsnachweis muss den Krankenkassen spätestens bis Montag, 26. Januar 2026, 0:00 Uhr vorliegen. In der Praxis bedeutet das: Die Übermittlung sollte am Freitag, 23. Januar, abgeschlossen sein. Dieser Termin ist gesetzlich der fünftletzte Bankarbeitstag des Monats.

Anzeige

Viele Personalabteilungen übersehen, dass veraltete Beitragsbemessungsgrenzen zu fehlerhaften Abrechnungen und Nachzahlungen führen können. Unser kostenloser Download erklärt kompakt, welche Grenzwerte seit 1. Januar gelten, wie Sie Ihre Abrechnungssysteme schnell anpassen und typische Rechenfehler vermeiden – inklusive praktischer Beispiele. So reduzieren Sie das Risiko teurer Nachforderungen und Betriebsprüfungen. Jetzt kostenlose Übersicht der Beitragsbemessungsgrenzen sichern

Die Zahlung der Beiträge selbst muss bis Mittwoch, 28. Januar 2026 auf dem Konto der Einzugsstelle eingegangen sein. Eine bloße Überweisungsveranlassung an diesem Tag reicht nicht aus. Es zählt der tatsächliche Geldeingang.

Hohe Kosten bei Versäumnis

Die Fristen sind im Sozialgesetzbuch (SGB IV) festgeschrieben. Wer sie nicht einhält, riskiert empfindliche Strafen.

Bei verspäteter Zahlung erheben die Kassen Säumniszuschläge. Diese betragen ein Prozent der rückständigen Summe – pro begonnenem Monat. Der Betrag wird dabei auf 50 Euro aufgerundet. Wiederholte Verstöße können zudem Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung auslösen.

Das müssen Unternehmen jetzt prüfen

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Personalabteilungen ihre Prozesse frühzeitig anstoßen. Alle abrechnungsrelevanten Daten – von Überstunden bis zu Sonderzahlungen – müssen zeitnah erfasst werden.

Falls die genaue Lohnsumme zum Stichtag noch nicht feststeht, erlaubt das Gesetz eine Schätzung auf Basis der Vormonatswerte. Differenzen werden im Folgemonat ausgeglichen. Einmalzahlungen sind von dieser Regel ausgenommen.

Achtung: Seit 1. Januar gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen. Diese müssen in den Abrechnungssystemen aktuell sein. Wer Dauer-Beitragsnachweise nutzt, muss diese dringend anpassen.

Stabilität für den Sozialstaat

Die pünktlichen Zahlungen sind mehr als Bürokratie. Sie sind das finanzielle Rückgrat der sozialen Sicherung. Jeder Verzug schwächt die Kassen, die bei Krankheit, im Alter oder bei Arbeitslosigkeit einspringen.

Die automatischen Säumniszuschläge zeigen, wie systemrelevant dieser Prozess ist. Eine zuverlässige Abwicklung ist ein essenzieller Beitrag zum Solidarprinzip.

Ausblick: Fristen im Februar 2026

Die Sozialversicherung ist ein monatlicher Pflichttermin. Unternehmen sollten dauerhafte Lösungen etablieren.

Ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Krankenkasse minimiert das Risiko eines Zahlungsverzugs. Viele Kassen und Softwareanbieter bieten auch digitale Fristenkalender zum Import an.

Für den nächsten Monat gelten bereits neue Termine: Die Beitragsnachweise für Februar sind bis 23. Februar zu melden, die Zahlung muss bis 25. Februar eingegangen sein. Vorausschauende Planung ist der beste Schutz vor unnötigen Kosten.

Anzeige

PS: Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Abrechnungssysteme künftig automatisch die richtigen Beitragsbemessungsgrenzen verwenden? Der Gratis-Download liefert eine praktische Checkliste zum Aktualisieren von Payroll-Systemen, Anwendungsbeispiele und eine Sofort-Checkliste für Dauer-Beitragsnachweise – ideal für Personaler, die Fehler und Nachzahlungen vermeiden wollen. Gratis-Download: Beitragsbemessungsgrenzen-Übersicht herunterladen

@ boerse-global.de