Sozialpläne, Abfindungen

Sozialpläne: Unternehmen senken Abfindungen durch umstrittene Berechnungen

29.01.2026 - 07:04:11

Unternehmen nutzen Lücken im Arbeitsrecht, um Abfindungssummen zu kürzen. Experten warnen vor finanziellen Nachteilen für Beschäftigte und raten Betriebsräten zu externer Prüfung.

Arbeitgeber nutzen Lücken im Arbeitsrecht, um Abfindungssummen zu kürzen – Experten warnen vor finanziellen Einbußen für Beschäftigte.

Die wirtschaftliche Unsicherheit zwingt viele Unternehmen zu Restrukturierungen. In den anschließenden Sozialplanverhandlungen greifen Arbeitgeber zunehmend auf umstrittene Taktiken zurück, um die Kosten für Abfindungen zu drücken. Besonders kritisch sehen Arbeitsrechtsexperten die Berechnung von Abfindungszahlungen bei vorzeitigen Freistellungen. Diese Praxis benachteilige die betroffenen Mitarbeiter systematisch.

Streitpunkt: Gehaltsbestandteile in der Freistellungsphase

Ein zentraler Streitpunkt entzündet sich an der Frage, welche Gehaltsbestandteile in die Abfindungsberechnung einfließen. Arbeitgeber argumentieren in Verhandlungen häufig, dass an die tatsächliche Anwesenheit gekoppelte Zulagen – wie Anwesenheitsprämien – während einer Freistellung nicht mehr gezahlt werden und daher auch nicht in die Berechnungsgrundlage gehören.

Anzeige

Passend zum Thema Sozialplanverhandlungen: Wenn Arbeitgeber Zulagen aus der Freistellungsphase herausrechnen, verlieren Beschäftigte häufig erhebliche Beträge. Betriebsräte benötigen deshalb praxisnahe Werkzeuge, um Kalkulationen zu prüfen und Verhandlungsergebnisse zu sichern. Der kostenlose Leitfaden erklärt Punkteschemata, Musterformulierungen, Prüflisten und Verhandlungsstrategien – inklusive Checklisten für den Einsatz externer Sachverständiger. Jetzt Sozialplan-Leitfaden kostenlos herunterladen

Dagegen wehren sich Rechtsexperten entschieden. Die ständige Rechtsprechung bewertet solche Prämien als echte Entgeltbestandteile. Sie sind Teil der vertraglichen Gegenleistung für die Arbeitspflicht. Wird der Mitarbeiter auf Anweisung des Arbeitgebers freigestellt, darf dieser Vergütungsanteil nicht einfach gestrichen werden. Seine Nichtberücksichtigung kann die finale Abfindungssumme erheblich schmälern. Für den Einzelnen bedeutet das oft einen spürbaren finanziellen Verlust.

Bewährte Methoden zur Umgehung der Sozialplanpflicht

Neben der umstrittenen Berechnungsmethode nutzen Unternehmen weitere Strategien, um die Verpflichtung zu einem Sozialplan zu umgehen oder sein Volumen zu minimieren.

Eine verbreitete Taktik ist die „Salami-Strategie“. Dabei wird ein größerer Personalabbau in mehrere kleine Entlassungswellen aufgeteilt. Jede einzelne Runde bleibt so unter den gesetzlichen Schwellenwerten, die einen Sozialplan oder eine Massenentlassungsanzeige auslösen. Gerichte bewerten solche gestaffelten Maßnahmen jedoch oft als einheitliche Betriebsänderung – vorausgesetzt, sie basieren auf einem einheitlichen unternehmerischen Willen.

Weitere Möglichkeiten sind die strategische Nutzung von rechtlichen Ausnahmen, etwa für Betriebsneugründungen, oder die Verlagerung von Betriebsteilen. Ziel ist stets, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu umgehen und die Kosten für soziale Abfederungen zu senken.

Betriebsrat in der Pflicht: Wissen ist Macht

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt den rechtlichen Rahmen vor. In Betrieben mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Mitarbeitern hat der Betriebsrat bei einschneidenden Änderungen ein Mitbestimmungsrecht. Kommt keine Einigung zustande, kann die Einigungsstelle angerufen werden. Deren Spruch ersetzt dann eine Vereinbarung.

Ein Sozialplan regelt nicht die unternehmerische Entscheidung selbst, sondern ausschließlich den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile für die Belegschaft. Typische Inhalte sind Abfindungen, Umschulungsmaßnahmen oder die Einrichtung von Transfergesellschaften. Die Verhandlungen sind komplex und erfordern vom Betriebsrat profundes Rechtswissen und eine starke Verhandlungsposition.

Wirtschaftlicher Druck verschärft die Lage

Die zunehmende Kritik an Umgehungstaktiken steht im Kontext eines angespannten wirtschaftlichen Klimas. Steigende Kosten und unsichere Absatzmärkte zwingen viele Firmen zu harten Restrukturierungen. Der Druck, Personalkosten zu minimieren, wächst. Sozialplanverhandlungen finden oft unter enormem Zeitdruck statt. Das erhöht die Gefahr von Fehlern und für Arbeitnehmer nachteiligen Regelungen.

Der gesetzliche Schutzmechanismus ist keine Selbstverständlichkeit. Er muss von den Arbeitnehmervertretungen aktiv verteidigt und durchgesetzt werden.

Ausblick: Gewerkschaften fordern externe Prüfung

Gewerkschaften und Arbeitsrechtler appellieren an Betriebsräte, wachsam zu bleiben. Sie empfehlen dringend, externe Sachverständige hinzuzuziehen. Diese können die Berechnungen und Klauseln der Arbeitgeber genau prüfen.

Die aktuelle Debatte schärft das Bewusstsein für versteckte Fallstricke. Sollten sich Fälle systematischer Benachteiligung häufen, könnten Forderungen nach einer gesetzlichen Nachbesserung lauter werden. Bis dahin liegt es an den Betriebsräten, in zähen Verhandlungen für faire Lösungen im Sinne der Belegschaft zu kämpfen.

Anzeige

PS: Betriebsräte und Gewerkschaften fordern zunehmend externe Prüfungen – zu Recht. Wer Abfindungsberechnungen nicht systematisch kontrolliert, riskiert finanzielle Nachteile für die Kolleginnen und Kollegen. Der Praxis-Guide zeigt, wie Sie Interessenausgleich, Punkteschemata und Verhandlungspositionen schärfen, wann externe Sachverständige sinnvoll sind und wie Sie praxisnahe Musterformulierungen einsetzen. Mit Vorlagen und konkreten Prüfschritten für Abfindungen. Kostenlosen Sozialplan-Guide jetzt herunterladen

@ boerse-global.de