Sozialgericht: Urkundsbeamter nach Millionenschaden verurteilt
22.01.2026 - 18:23:12Ein ehemaliger Mitarbeiter des Sozialgerichts Braunschweig muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte ihn wegen gewerbsmäßiger Untreue. Über Jahre hatte er mehr als 1,4 Millionen Euro an öffentlichen Geldern veruntreut. Der Fall offenbart gravierende Lücken in den Kontrollsystemen der niedersächsischen Justiz.
Systematischer Betrug über neun Jahre
Der 42-jährige Urkundsbeamter nutzte seine Position in der Geschäftsstelle jahrelang schamlos aus. Seine Aufgabe war die Festsetzung und Auszahlung von Anwaltsvergütungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Dies verschaffte ihm Zugang zum Haushaltswirtschaftssystem des Landes Niedersachsen.
Sein Plan war einfach und dreist: Er erstellte fiktive Zahlungsanweisungen und leitete die Gelder auf sein Privatkonto um. Um keine Aufmerksamkeit zu erregen, stückelte er die Beute in Tausende kleine Beträge. Insgesamt tätigte er fast 2.300 einzelne Überweisungen. Die Gesamtsumme: 1.428.311,04 Euro.
Mit dem Geld finanzierte er zusammen mit seiner Ehefrau einen luxuriösen Lebensstil, inklusive teurer Kreuzfahrten. Erst eine interne Prüfung im Februar 2024 beendete den jahrelangen Betrug. Bis dahin war das System offenbar blind für die Manipulationen.
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Haftstrafe und Bewährung für Ehepaar
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhob Anklage. Aufgrund von Verjährungsfristen konzentrierte sich das Verfahren auf Taten ab Februar 2019. Dieser Teil umfasste immer noch 1.363 Fälle mit einem Schaden von über 861.000 Euro.
Vor dem Landgericht gestand der Angeklagte die Taten vollumfänglich. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine Amtsstellung gewerbsmäßig missbraucht hatte. Die Richter verurteilten ihn in 499 Fällen zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe.
Seine 42-jährige Ehefrau erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen Geldwäsche. Die Gelder waren auf ein gemeinsames Konto geflossen, von dessen illegaler Herkunft sie wusste. Das Paar muss zudem knapp 862.000 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Weckruf für mangelhafte Kontrollsysteme
Experten sehen in dem Fall ein Alarmsignal. Funktionierende Compliance-Systeme hätten den Betrug verhindern müssen. Dazu gehören das Vier-Augen-Prinzip, unangekündigte Prüfungen und eine strikte Trennung von Funktionen.
Doch neun Jahre lang konnte eine Einzelperson das System manipulieren. Das wirft ein grelles Licht auf die organisatorische Überwachungspflicht. Der entstandene Schaden ist der größte seiner Art in der niedersächsischen Justizgeschichte.
Die Frage ist unausweichlich: Wie konnte das passieren? Und welche Verantwortung tragen die übergeordneten Kontrollinstanzen?
Vertrauensverlust und politische Konsequenzen
Die Behörden konnten im Zuge der Ermittlungen Vermögenswerte sichern. Dazu gehören 50.000 Euro Bargeld und eine Sicherungshypothek auf die Immobilie des Paares. Diese Summen decken jedoch nur einen Bruchteil des Schadens.
Der weitaus größere Verlust ist immateriell: das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz als Hüterin des Rechts. Der Skandal dürfte eine landesweite Überprüfung der internen Finanzkontrollsysteme auslösen.
Die Stärkung der Compliance-Kultur und der Einsatz moderner Kontrollmechanismen werden nun zur Chefsache. Nur so lässt sich der entstandene Vertrauensschaden wieder reparieren.
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