Sozialgericht, Darmstadt

Sozialgericht Darmstadt stärkt Rechte bei Erwerbsminderungsrente

19.01.2026 - 02:33:12

Das Sozialgericht Darmstadt entschied, dass fehlende Wegefähigkeit trotz theoretischer Homeoffice-Möglichkeit einen Rentenanspruch begründet. Die Entscheidung stellt die gängige Praxis der Rentenversicherung infrage.

Ein Gerichtsurteil stellt klar: Die bloße Möglichkeit einer Homeoffice-Tätigkeit rechtfertigt keine pauschale Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente. Diese Entscheidung des Sozialgerichts Darmstadt könnte die Situation für Tausende Antragsteller in Deutschland grundlegend verändern.

Wegefähigkeit bleibt entscheidendes Kriterium

Im Zentrum des Verfahrens stand eine Erzieherin, die aufgrund schwerer orthopädischer und psychischer Erkrankungen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt hatte. Ein Gutachten stellte zwar eine theoretische Arbeitsfähigkeit von sechs Stunden täglich fest, bescheinigte ihr aber die Wegeunfähigkeit. Sie konnte keine Strecken von mehr als wenigen hundert Metern zurücklegen.

Dennoch lehnte die Deutsche Rentenversicherung den Antrag ab. Ihre Begründung: Die Frau könne ja einer Tätigkeit im Homeoffice nachgehen. Das Sozialgericht Darmstadt gab der Klägerin nun recht und kippte diese Argumentation (Az.: S 25 R 367/22).

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Homeoffice ist nicht der “allgemeine Arbeitsmarkt”

Die Richter stellten klar, dass die Erwerbsfähigkeit laut § 43 SGB VI an den “üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes” gemessen werden muss. Eine reine Heimarbeit gehöre nicht zu diesen üblichen Bedingungen.

Das Gericht führte aus, dass selbst bei typischen Bürotätigkeiten meist ein hybrides Modell mit regelmäßiger Präsenz praktiziert werde. Ein Arbeitsmarkt, der ausschließlich auf dauerhafter Heimarbeit basiert, existiere nicht als allgemeiner Standard. Versicherte dürften nicht auf einen derart eingeschränkten, fiktiven Markt verwiesen werden.

Die fehlende Fähigkeit, einen Arbeitsplatz physisch zu erreichen, verschließe somit den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt und begründe den Rentenanspruch. Das Gericht verurteilte die Rentenversicherung zur Zahlung einer rückwirkenden Rente.

Ein Dammbruch gegen gängige Praxis?

Sozialrechtsexperten werten das Urteil als wegweisend. Es wirkt einer zunehmenden Praxis der Rentenversicherung entgegen, Anträge pauskal mit dem Verweis auf digitale Arbeitsmöglichkeiten abzulehnen.

Die Entscheidung bestätigt die ungebrochene Relevanz der Wegefähigkeit, wie sie das Bundessozialgericht (BSG) definiert: die Fähigkeit, viermal täglich 500 Meter in unter 20 Minuten zu Fuß zurückzulegen und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Technologische Entwicklung setze diese fundamentalen Anforderungen an die Arbeitsmarkteilhabe nicht außer Kraft.

Was bedeutet das für künftige Antragsteller?

Für Menschen mit schweren Mobilitätseinschränkungen bietet das Urteil neue Argumentationssicherheit. Ein pauschaler Verweis auf Homeoffice-Möglichkeiten ist bei fehlender Wegefähigkeit nun rechtlich angreifbar.

Es bleibt abzuwarten, ob die Rentenversicherung Berufung einlegt und wie höhere Instanzen entscheiden. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, wäre es eine bedeutende Korrektur zugunsten der Versicherten im digitalen Zeitalter. Experten raten Antragstellern, ihre Mobilitätseinschränkungen in jedem Fall detailliert ärztlich dokumentieren zu lassen.

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