Sozialabgaben: Heute letzte Chance für Zahlung 2025
29.12.2025 - 12:55:12Der 29. Dezember 2025 ist der operative Stichtag für die Verbuchung von Sozialversicherungsbeiträgen. Verspätete Zahlungen lösen automatisch Mahnverfahren und Säumniszuschläge aus.
Die Frist für die Dezember-Abgaben ist bereits verstrichen. Doch für die Buchhaltung deutscher Unternehmen ist der heutige Montag, der 29. Dezember 2025, der entscheidende Stichtag. Wer heute noch überweist, kann seine Sozialversicherungsbeiträge für 2025 noch verbuchen – und spätere Mahnverfahren vermeiden.
Der gesetzliche Fälligkeitstermin war früher
Die gesetzliche Zahlungsfrist für die Sozialabgaben des Monats Dezember endete bereits am Dienstag, den 23. Dezember 2025. Diese frühe Frist ergab sich aus der festen Regel: Fällig ist am drittletzten Bankarbeitstag des Monats. Durch die Feiertage (24.-26. Dezember) und das folgende Wochenende rückte dieser Stichtag in diesem Jahr ungewöhnlich weit nach vorn. Unternehmen mussten ihre Beitragsnachweise idealerweise schon am 19. Dezember einreichen, um pünktlich zu sein.
Wer sich erst heute mit der Zahlung beschäftigt, befindet sich also bereits im Verzug. Doch warum ist der heutige Tag dann so wichtig?
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29. Dezember: Der operative Jahresend-Stichtag
Heute ist der vorletzte vollwertige Bankarbeitstag des Jahres. Für die Finanzabteilungen bedeutet das: Überweisungen, die heute initiiert werden, gehören zu den letzten, die mit hoher Sicherheit noch der Buchungsperiode 2025 zugeordnet werden können. Der 31. Dezember gilt für SEPA-Überweisungen nicht als Bankarbeitstag.
Für Arbeitgeber, die die erste Frist verpasst haben, ist schnelles Handeln nun entscheidend. „Eine sofortige Zahlung heute kann zwar die automatisch anfallenden Säumniszuschläge von einem Prozent pro Monat nicht verhindern“, erklärt eine Steuerberaterin. „Sie stellt aber sicher, dass die Verbindlichkeit noch im alten Jahr erfasst wird und die Jahresabschlüsse korrekt sind.“ Zahlungen nach heute landen mit großer Wahrscheinlichkeit erst im Januar 2026 auf dem Konto der Krankenkasse – und lösen damit automatische Mahnprozesse aus.
Was droht bei verspäteter Zahlung?
Die Konsequenzen für verspätete Sozialabgaben sind streng. Neben den Säumniszuschlägen können bei Betriebsprüfungen hohe Nachzahlungen und Bußgelder drohen. Die oft zitierte „dreitägige Gnadenfrist“ für den Erlass der Zuschläge ist angesichts der Feiertage zwischen dem 23. und dem 29. Dezember bereits abgelaufen.
Rechtsexperten raten betroffenen Unternehmen zu proaktivem Handeln: „Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und klären Sie die verspätete Zahlung. Eine transparente Kommunikation kann bei einer späteren Prüfung positiv vermerkt werden“, so ein Fachanwalt für Sozialrecht. Die eigentliche Beitragsschuld samt Zuschlag muss jedoch in jedem Fall beglichen werden.
Neuregelungen zum 1. Januar 2026 im Blick
Während die Dezember-Abgaben finalisiert werden, müssen sich Unternehmen bereits auf die Änderungen zum Jahreswechsel einstellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) passt zum 1. Januar 2026 die sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen an.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
* Beitragsbemessungsgrenzen: Die Einkommensgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung sind seit 2025 bundeseinheitlich. Für 2026 werden sie voraussichtlich anhand der Lohnentwicklung 2024 angehoben.
* Versicherungspflichtgrenze: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt weiter an. Weniger Gutverdiener haben damit die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Lohnsoftware-Anbieter haben ihre Systeme bereits aktualisiert. Für die erste Gehaltsabrechnung im Januar empfehlen Experten dennoch eine manuelle Plausibilitätsprüfung der neuen Werte. Der Fokus sollte heute jedoch klar auf den offenen Dezember-Verbindlichkeiten liegen, um einen reibungslen Start ins neue Geschäftsjahr zu gewährleisten.
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