Silvester-Feuerwerk, Sicherheitsunterweisung

Silvester-Feuerwerk: Sicherheitsunterweisung wird für Betriebe zur Pflicht

29.12.2025 - 23:12:12

Mit dem Start des Feuerwerkverkaufs in ganz Deutschland rückt der Arbeitsschutz in den Fokus. Unternehmen müssen den Umgang mit Pyrotechnik im Handel und private Böller auf dem Betriebgelände sicher managen.

Der Verkauf der Kategorie F2-Feuerwerkskörper begann am heutigen Montag, dem 29. Dezember. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet mit einem Rekordjahr und prognostiziert ein Plus von 10 bis 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2024 hatte die Branche bereits einen Umsatz von 197 Millionen Euro verbucht. Diese Menge an Pyrotechnik, die nun in Umlauf kommt, erhöht den Druck auf die Sicherheitsvorkehrungen in Betrieben, insbesondere im Einzelhandel und in der Logistik.

Handel im Fokus: Strenge Vorgaben für Verkauf und Lagerung

Für Supermärkte und Discounter, vor denen heute früh die ersten Schlangen standen, gelten strikte Regeln nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG). Jeder Mitarbeiter, der Feuerwerk verkauft oder einräumt, muss eine aktuelle Sicherheitsunterweisung erhalten. Diese muss laut Expertennetzwerken wie KomNet zwingend drei Punkte abdecken:

  • Die Alterskontrolle (Verkauf erst ab 18 Jahren).
  • Die Einhaltung der Lagerhöchstmengen im Verkaufsraum.
  • Klare Notfallprotokolle für den Brandfall.
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Besonders bei kurzfristigen Aushilfen drohen Sicherheitslücken. „Die Unterweisung muss dokumentiert und auf die Gefahren explosiver Güter zugeschnitten sein“, mahnen Sicherheitsberater. Bei Verstößen riskieren Geschäftsinhaber hohe Bußgelder.

Gefahr im Betrieb: Private Böller und Alkohol

Doch nicht nur der Handel ist betroffen. In jedem Unternehmen lauert jetzt ein Risiko: Mitarbeiter könnten gekaufte Feuerwerkskörper in Spinden, Büros oder Firmenfahrzeugen lagern. Sicherheitsverantwortliche raten zu einem klaren Mitbringverbot. Die Lagerung in nicht dafür ausgelegten Schränken verstößt gegen Brandschutzvorschriften.

Zudem warnt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor Leichtsinn. Die Kombination von Alkohol auf Betriebsfeiern und Pyrotechnik ist brandgefährlich. Arbeitgeber tragen die Verantwortung, für nüchterne Verhältnisse zu sorgen, wenn Feuerwerk im Spiel ist oder Maschinen bedient werden müssen.

Haftung der Arbeitgeber: Prävention ist entscheidend

Die Pflicht zur Unterweisung ergibt sich aus § 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Kommt es auf dem Firmengelände zu einem Unfall mit privat gelagerten Böllern, wird stets geprüft, ob der Arbeitgeber seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist.

Ein besonderes Risiko stellen illegale Importe ohne CE-Kennzeichen und BAM-Zulassung dar. Polizeimeldungen von Ende 2025 berichten weiter von sichergestellten Ware. Unternehmen sollten in ihren Briefings auch das Mitführen dieser nicht zertifizierten und unberechenbaren Artikel ausdrücklich verbieten.

Countdown zum Jahreswechsel: Wachsamkeit bis Mitternacht

Die 48-stündige Verkaufsspanne bis zum 31. Dezember stellt die größte Herausforderung dar. Wie das österreichische Bundesministerium betont, führt unsachgemäße Handhabung jedes Jahr zu schweren Verletzungen – eine Warnung, die auch deutsche Behörden teilen.

Für Unternehmen heißt es bis Silvester: wachsam bleiben. Eine lückenlos durchgeführte Sicherheitsunterweisung ist in diesen Tagen kein bürokratisches Kästchen zum Abhaken, sondern eine essenzielle Maßnahme, um einen unfallfreien Start ins Jahr 2026 zu gewährleisten.

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