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Siemens Energy: Gericht entscheidet über Hausverbot für Betriebsratsmitglied

07.01.2026 - 11:14:12

Ein Nürnberger Arbeitsgericht entscheidet heute über ein Hausverbot gegen eine Betriebsrätin bei Siemens Energy. Das Urteil könnte die Rechte von Mandatsträgern in Wahlkampfzeiten neu definieren.

Ein Arbeitsgericht in Nürnberg muss heute klären, ob Siemens Energy ein gewähltes Betriebsratsmitglied während des Wahlkampfs vom Werksgelände fernhalten darf. Der Fall könnte ein Präzedenzurteil für die Mitbestimmung in Deutschland werden.

ERLANGEN/NÜRNBERG – Der Arbeitskampf bei Siemens Energy spitzt sich zu. Kurz vor der entscheidenden Verhandlung am Nürnberger Arbeitsgericht an diesem Freitag bleibt die langjährige Betriebsrätin Isabella Paape vom Erlanger Campus ausgesperrt. Ihr Anwalt und Gewerkschafter sehen darin einen massiven Eingriff in ihr Mandat – und eine unfaire Beeinflussung der anstehenden Betriebsratswahlen am 3. März.

Wahlkampf hinter Absperrungen

Die Lage ist angespannt auf dem Siemens-Energy-Gelände in Erlangen. Seit ihrer fristlosen Kündigung im November 2025 hat Isabella Paape keinen Zutritt mehr. Ihr Betriebsausweis und Equipment wurden eingezogen. Das Problem: Die Kündigung ist rechtlich noch nicht wirksam, ihr Mandat besteht also fort. Doch das Hausverbot verhindert, dass sie ihre offiziellen Pflichten wahrnehmen oder mit den rund 7.500 Beschäftigten vor Ort sprechen kann.

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Genau das wird jetzt zum entscheidenden Wahlkampf-Nachteil. Paape tritt mit der Liste „Gemeinsam AKTIV!“ zur Wahl an. Ohne Zugang zum Werk kann sie keine Flyer verteilen, keine Gespräche in der Kantine führen und keine Betriebsversammlungen besuchen. „Man versucht, meine Kandidatur kaltzustellen“, sagte sie in einem Wochenend-Interview. Die Liste wurde Ende Dezember 2025 zugelassen – die physische Sperre wirkt jedoch wie eine faktische Amtsenthebung.

Eine Kündigung ohne öffentliche Begründung

Wie konnte es so weit kommen? Der Konflikt eskalierte am 12. November 2025. Siemens Energy kündigte Paape fristlos. Öffentliche Gründe nannte der Konzern bis heute nicht, er verweist auf den Datenschutz und laufende Verfahren.

Brisant: Die Kündigung soll die notwendige Zustimmung des örtlichen Betriebsrats erhalten haben – ein Vorgang, der bei Gewerkschaftern Empörung auslöste. Kritiker wittern „Union Busting“, also gezielte Gewerkschaftsbekämpfung. Eine Online-Petition für Paape sammelte bis Anfang Januar über 1.200 Unterschriften und spricht von einem „Angriff auf Mitbestimmung und Demokratie“.

Signalwirkung für die deutsche Industrie

Der Fall fällt in eine sensible Phase für Arbeitnehmerrechte. Für einen DAX-Konzern, der sich der Sozialpartnerschaft verpflichtet fühlt, sind Vorwürfe des Union Busting besonders heikel. Das Urteil aus Nürnberg könnte daher weit über Erlangen hinausstrahlen.

Bestätigt das Gericht das Hausverbot, entstünde ein gefährlicher Präzedenzfall. Unternehmen könnten künftig kritische Betriebsräte in Wahlzeiten leichter kaltstellen – einfach durch die Kombination aus angefochtener Kündigung und Hausverbot. Entscheidet es für Paape, würde es die hohen Hürden betonen, die einem Mandatsträger den Zugang zum Arbeitsplatz verwehren.

Alles hängt am Freitag

Die heutige Eilentscheidung ist vorläufig, der Hauptprozess zur Kündigung wird sich wohl bis weit ins Jahr 2026 hinziehen. Doch für den Wahlkampf ist sie entscheidend.

Kann Paape sofort zurück aufs Werksgelände? Oder muss sie ihren gesamten Wahlkampf digital und über Stellvertreter führen – ein klarer Wettbewerbsnachteil? Die Antwort gibt das Nürnberger Arbeitsgericht noch heute. Sie wird zeigen, wie weit die Rechte gewählter Mitarbeitervertreter in Deutschland wirklich reichen.

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