Siemens Energy: Betriebsratswahlen unter dem Vorzeichen von Kündigung und Hausverbot
01.02.2026 - 21:43:12Eine fristlose Kündigung und ein Hausverbot für eine kritische Betriebsrätin kurz vor der Wahl sorgen bei Siemens Energy in Erlangen für einen handfesten Skandal. Die Vorwürfe der Wahlbehinderung wiegen schwer und stellen die Zukunft der Mitbestimmung im Konzern infrage.
Im Zentrum des Sturms steht Isabella Paape, langjähriges Betriebsratsmitglied und Spitzenkandidatin der Gewerkschaftsliste „Gemeinsam aktiv“. Im November 2025 wurde sie von Siemens Energy ohne Angabe von Gründen fristlos entlassen und mit einem umfassenden Hausverbot belegt. Der Zeitpunkt ist brisant: Die Betriebsratswahlen finden am 3. März 2026 statt. Für Unterstützer ist klar, dass hier eine unliebsame Kritikerin mundtot gemacht und der Wahlkampf manipuliert werden soll.
Gericht gewährt Teilerfolg – aber Wahlkampf bleibt behindert
Um ihre Kandidatur zu retten, zog Paape vor das Arbeitsgericht Nürnberg. Mit einem Teilerfolg: Seit Mitte Januar muss Siemens Energy ihr werktags zwischen 11 und 14 Uhr Zutritt zu den Werken in Erlangen und Forchheim gewähren. Der persönliche Kontakt zur Belegschaft ist damit wieder möglich.
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Doch der Wahlkampf bleibt massiv behindert. Die Nutzung digitaler Kanäle wie des Firmen-Intranets ist Paape weiterhin untersagt. In einem globalen Konzern mit viel Homeoffice ist das ein entscheidender Nachteil. Die eigentliche Kündigungsschutzklage wird Anfang Februar verhandelt. Erst im Gerichtsverfahren legte das Unternehmen Gründe vor: Paape soll eine abgesagte Infoveranstaltung im Intranet gemeldet haben, ohne die Sicht der Führung darzustellen.
IG Metall spricht von „skandalösem“ Vorgehen
Die IG Metall geht in die Offensive und kritisiert das Vorgehen des Konzerns scharf. Ein Sprecher nennt die begründungslose Kündigung „skandalös“. Besonders irritierend: Teile des Betriebsrats selbst stimmten der Entlassung offenbar zu, ohne Paape anzuhören. Dabei genießen Betriebsräte in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Eine fristlose Kündigung ist nur bei grobem Fehlverhalten und mit Zustimmung des Gremiums möglich.
Bereits im Juni 2025 scheiterte ein erster Kündigungsversuch an der Betriebsratsmehrheit. Dass der Konzern nun einen zweiten Anlauf unmittelbar vor der Wahl unternahm, nährt den Verdacht des „Union Busting“ – der gezielten Schwächung unabhängiger Arbeitnehmervertretung.
Ein Testfall für die deutsche Mitbestimmung
Der Fall Paape ist mehr als ein lokaler Konflikt. Er wird zum Symbol für den zunehmend harten Kurs mancher Konzerne gegenüber kritischen Betriebsräten. Die Liste „Gemeinsam aktiv“ hatte sich in der Vergangenheit erfolgreich für die Belegschaft eingesetzt, etwa bei der Überprüfung von Leistungsentgelten.
Arbeitsrechtsexperten, die in einer Solidaritätspetition zitiert werden, halten die Kündigung für rechtsunwirksam. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob sich diese Einschätzung vor Gericht durchsetzt. Unabhängig vom Ausgang des Kündigungsverfahrens findet die Wahl am 3. März im Schatten dieses Konflikts statt. Der Ausgang in Erlangen wird genau beobachtet – als Gradmesser für den Zustand der Mitbestimmung in der deutschen Industrie.
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