Siemens Energy: Betriebsrätin kämpft vor Gericht um Wahlkampf-Zugang
15.01.2026 - 08:31:12Eine fristlos gekündigte Betriebsrätin von Siemens Energy fordert vor Gericht ihr Recht ein, für die anstehenden Wahlen werben zu dürfen. Der Fall könnte zum Präzedenzfall für den Schutz von Arbeitnehmervertretern werden.
Isabella Paape, langjähriges Betriebsratsmitglied am Erlanger Standort des Energieriesen, erhielt im November 2025 überraschend die fristlose Kündigung. Bis heute blieben die Gründe dafür im Dunkeln. Gleichzeitig verhängte das Unternehmen ein Hausverbot und sperrte ihren Intranet-Zugang. Damit ist sie von der internen Kommunikation mit den über 7.000 Kollegen abgeschnitten – genau zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt. Am 3. März 2026 stehen die regulären Betriebsratswahlen an.
Über einen Eilantrag der Betriebsrätin verhandelte deshalb heute, am 15. Januar 2026, das Arbeitsgericht Nürnberg. Paape, Spitzenkandidatin der Liste „Gemeinsam aktiv“, will umgehend wieder Zutritt zum Betrieb, um ihren Wahlkampf wie alle anderen Kandidaten führen zu können. Die eigentliche Kündigungsschutzklage ist erst für Februar terminiert. Die Zeit drängt.
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Hausrecht gegen besonderen Kündigungsschutz
Der Fall wirft ein grelles Licht auf ein klassisches Spannungsfeld. Auf der einen Seite pocht Siemens Energy auf sein Hausrecht. Eine für den Konzern tätige Anwaltskanzlei teilte lediglich mit, Kündigungen würden stets gesetzeskonform vorgenommen. Konkrete Gründe nannte das Unternehmen mit Verweis auf den Datenschutz nicht.
Auf der anderen Seite steht der besondere Kündigungsschutz für Betriebsräte nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Dieser soll garantieren, dass Arbeitnehmervertreter ihre Aufgaben ohne Angst vor Repressalien ausüben können. Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegendem Fehlverhalten möglich und vor Gericht schwer durchzusetzen. Unterstützer von Paape vermuten deshalb einen gezielten Versuch, eine kritische Stimme vor den Wahlen mundtot zu machen.
Kritik an eigener Betriebsratsmehrheit
Besonders brisant: Für die fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist normalerweise die Zustimmung des Gremiums erforderlich. Diese wurde im Fall Paape erteilt. Dieser Schritt stößt selbst innerhalb der Belegschaft und bei der IG Metall auf scharfe Kritik. Die Gewerkschaft, deren Mitglied Paape ist, spricht von einem “skandalösen” Vorgehen und einem Bruch des Solidaritätsprinzips. Sie sichert der Betriebsrätin volle rechtliche und finanzielle Unterstützung zu.
Die Liste „Gemeinsam aktiv“ um Isabella Paape hat sich in der Vergangenheit durch erfolgreiche Initiativen, etwa die Durchsetzung höherer Sonderzahlungen, einen Namen gemacht. Sie gilt als aussichtsreiche Kandidatin für die anstehende Wahl. Die aktuelle Mehrheit des Betriebsrats schweigt zu den Gründen ihrer Zustimmung zur Kündigung.
Ein Signal für die deutsche Mitbestimmung?
Die Entscheidung des Arbeitsgerichts wird weit über den Siemens Energy-Standort Erlangen hinaus beachtet. Gibt das Gericht dem Eilantrag statt, könnte Paape ihren Wahlkampf sofort aufnehmen. Eine Abweisung würde ihre Chancen im März erheblich mindern.
Unabhängig vom Ausgang des Eilverfahrens hat der Fall bereits eine grundsätzliche Debatte entfacht: Wie wehrhaft ist die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland wirklich, wenn sich Arbeitnehmervertreter kritisch mit der Führungsebene anlegen? Die heutige Entscheidung könnte ein wichtiges Signal für den Schutz von Betriebsräten im Konflikt mit ihren Arbeitgebern setzen. Die endgültige Klärung der Kündigung selbst bleibt dem Hauptsacheverfahren im Februar vorbehalten.
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