Sicherheitsbeauftragte: Bürokratieabbau bedroht etablierte Schutzstandards
23.01.2026 - 23:06:12Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zu lockern. Gleichzeitig steigt der Bedarf an hochqualifizierten Experten für Arbeitssicherheit. Diese gegenläufigen Entwicklungen stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen.
Pflicht bleibt – vorerst
Aktuell gilt in Deutschland unverändert: Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte (SiBe) benennen. Diese ehrenamtliche Aufgabe ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (§ 22 SGB VII) verankert. Die Beauftragten unterstützen Kollegen und Arbeitgeber bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen und achten auf Gefahren am Arbeitsplatz. Die genaue Anzahl richtet sich nach betriebsspezifischen Risiken. Für Hunderttausende Unternehmen bleibt diese Regelung bindend – bis der Gesetzgeber anders entscheidet.
Hybrid-Schulungen im Aufwind
Während über die Pflicht debattiert wird, modernisiert sich die Ausbildung rasant. Immer mehr Anbieter setzen auf Hybrid-Schulungen, die Online-Lernen mit praktischen Präsenzphasen kombinieren. Besonders für kleine und mittlere Betriebe bieten diese flexiblen Formate eine effiziente Qualifizierungslösung. Entscheidend ist, dass die Kurse den Anforderungen der Berufsgenossenschaften entsprechen und damit rechtssicher sind. Die digitale Vermittlung theoretischer Inhalte bei gleichzeitigem Praxis-Training vor Ort passt sich der modernen Arbeitswelt an.
Passend zum Thema Hybrid‑Schulungen: Viele Betriebe tun sich schwer, rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen und standardisierte Vorlagen intern zu erstellen. Ein kostenloser Download bietet fertige GBU‑Vorlagen, Checklisten und Praxisleitfäden, die von Sicherheitsfachkräften genutzt werden und Behördenprüfungen standhalten. Ideal für Sicherheitsbeauftragte und Personaler, die schnell rechtssichere Dokumente brauchen. Enthalten sind praxisnahe Beispiele für Präsenzphasen und Online‑Module, abgestimmt auf DGUV‑Anforderungen. Jetzt GBU‑Vorlagen & Checklisten kostenlos herunterladen
Regierung plant Entlastung – Kritiker warnen
Ende 2025 sorgten konkrete Pläne aus Berlin für Diskussionen. Im Rahmen eines Bürokratieabbau-Programms schlug die Bundesregierung vor, die Pflichtschwelle von 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben. In Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern soll künftig möglicherweise nur ein einziger Sicherheitsbeauftragter ausreichen. Laut Schätzungen könnten dadurch rund 123.000 SiBe-Positionen wegfallen.
Die geplante Neuregelung ist Teil eines größeren Reformpakets, das 2026 verabschiedet werden soll. Während die Koalition die Entlastung der Wirtschaft betont, regt sich Widerstand. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und Gewerkschaften befürchten ein sinkendes Schutzniveau in den Betrieben. Ihre zentrale Frage: Gefährdet pauschaler Abbau die Sicherheit der Beschäftigten?
Qualität gewinnt an Bedeutung
Die Entwicklung zeigt zwei klare Trends: Die Politik will die quantitative Belastung reduzieren, während der Bedarf an qualitativ hochwertiger Expertise wächst. Moderne Arbeitswelten mit komplexen Risiken verlangen kompetente Ansprechpartner vor Ort.
Genau hier setzen die Hybrid-Kurse an. Sie ermöglichen eine fundierte, flexible Ausbildung – die für verbleibende Sicherheitsbeauftragte umso wichtiger würde. Sollten die Pläne aus Berlin Realität werden, verschiebt sich der Fokus von der reinen Anzahl hin zur nachweisbaren Kompetenz der Beauftragten.
Was Betriebe jetzt tun sollten
Unternehmen müssen die aktuelle Rechtslage weiter konsequent umsetzen. Das heißt: Bei über 20 Mitarbeitern SiBe benennen und qualifizieren. Parallel gilt es, den Gesetzgebungsprozess aufmerksam zu verfolgen, um auf Änderungen vorbereitet zu sein.
Unabhängig von der künftigen Pflicht hat sich der Trend zu modernen Schulungsformaten etabliert. Investitionen in hochwertige Hybrid-Kurse sichern ab, dass Sicherheitsbeauftragte ihre Rolle als Multiplikatoren für Arbeitsschutz effektiv ausfüllen können. In einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld wird diese qualitativ hochwertige Ausbildung zum Schlüssel für ein hohes Sicherheitsniveau.
Übrigens: Wer seine Gefährdungsbeurteilungen lückenlos dokumentiert, reduziert Bußgeldrisiken und kann gegenüber Aufsichtsbehörden schnell nachweisen, welche Maßnahmen ergriffen wurden. Der kostenlose Leitfaden enthält Vorlagen, eine 15‑Punkte‑Checkliste und praktische Formulierungsbeispiele für Sicherheitsbeauftragte – sofort einsetzbar. Kostenfrei per E‑Mail, sofort downloadbar; ideal für kleine und mittlere Betriebe, die sich auf mögliche Kontrollen vorbereiten möchten. Gefährdungsbeurteilungen jetzt rechtssicher erstellen


