Schwerbehindertenrente, Altersgrenze

Schwerbehindertenrente: Neue Altersgrenze ab 1964 in Kraft

20.01.2026 - 21:23:12

Für ab 1964 Geborene gilt ab 2026 eine feste Altersgrenze von 65 Jahren für die abschlagsfreie Schwerbehindertenrente. Ein vorzeitiger Ausstieg ab 62 führt zu dauerhaften Rentenkürzungen.

Für Menschen mit Schwerbehinderung beginnt ab dem Jahrgang 1964 der abschlagsfreie Ruhestand erst mit 65 Jahren. Die lange Übergangsfrist ist ausgelaufen – und stellt viele Betroffene vor schwierige Entscheidungen. Ein vorzeitiger Ausstieg ab 62 ist nur noch mit dauerhaften finanziellen Einbußen möglich.

Die neuen Regeln im Detail

Die zentrale Neuerung betrifft alle, die 1964 oder später geboren sind. Für sie gilt seit Anfang 2026 eine feste Altersgrenze von 65 Jahren für den rentenminderungsfreien Bezug der Schwerbehindertenrente. Wer früher aufhören will, kann das frühestens mit 62 – muss dann aber lebenslang Abschläge hinnehmen.

Der Abzug beträgt 0,3 Prozent pro Monat. Wer also mit 62 statt 65 in Rente geht, muss eine dauerhafte Kürzung seiner monatlichen Bezüge um 10,8 Prozent verkraften. Die Grundvoraussetzungen bleiben: Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Das Ende einer langen Schonfrist

Die Änderung kommt nicht überraschend. Sie ist der finale Schritt eines bereits 2012 beschlossenen Reformprozesses. Damals begann die schrittweise Anhebung der Renteneintrittsalter – für die Regelaltersrente auf 67 Jahre und auch für die Schwerbehindertenrente.

Ältere Jahrgänge genossen bislang einen Vertrauensschutz mit gestaffelten Übergangsregeln. Für den Jahrgang 1964 und alle Jüngeren ist diese Schonfrist nun beendet. Die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen rückt so näher an die reguläre Rente heran. Für Bestandsrentner ändert sich nichts.

Ein Paket mit weiteren Neuerungen

Die Rentenreform ist Teil eines größeren Gesetzespakets für Menschen mit Behinderungen, das 2026 wirksam wird. Eine wichtige Änderung betrifft den Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung. Versorgungsämter melden Neufeststellungen des GdB jetzt elektronisch direkt an das Finanzamt – dafür ist die Steuer-ID nötig.

Zudem entfaltet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seine volle Wirkung. Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote wie Websites, Apps und Onlineshops barrierefrei gestalten. Parallel steigt der Druck auf Arbeitgeber: Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die ihre Beschäftigungsquote nicht erfüllen, wird erhöht. Ebenfalls startet die Einführung eines EU-weiten Behindertenausweises, der Rechte im Ausland leichter geltend machen soll.

Kritik und die Folgen für Betroffene

Sozialverbände kritisieren die schärferen Regeln scharf. Sie warnen vor einer Zunahme von Altersarmut. Viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen könnten die Arbeit bis 65 schlicht nicht durchhalten. Sie stünden vor der Wahl: trotz Krankheit weiterarbeiten oder mit hohen Abschlägen in den Ruhestand – beides belastet die finanzielle Situation im Alter erheblich.

Die Intention des Gesetzgebers ist klar: Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels soll die langfristige Finanzierbarkeit der Renten gesichert werden. Die Angleichung der Eintrittsalter ist ein Baustein dieser Strategie. Für Betroffene bleiben Auswege: Sonderzahlungen können die Abschläge ausgleichen. Modelle wie die Flexi-Rente ermöglichen einen gleitenden Übergang mit Hinzuverdienst. Alles erfordert jedoch eine frühzeitige und durchdachte Planung.

Was Betroffene jetzt tun müssen

Für alle ab Jahrgang 1964 mit Schwerbehinderung ist jetzt Handeln angesagt. Eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem spezialisierten Berater ist unerlässlich. Die zentrale Frage lautet: Erlaubt der Gesundheitszustand das Arbeiten bis 65? Oder sind die finanziellen Einbußen durch einen früheren Ausstieg tragbar?

Das Jahr 2026 markiert einen Wendepunkt. Es erhöht die Eigenverantwortung und den Beratungsbedarf für Hunderttausende. Die neue Regelung zwingt zu einer vorausschauenden Finanzplanung, die die persönliche Gesundheit und die künftige Rente in Einklang bringen muss.

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