Schweiz, EU-Sanktionen

Schweiz übernimmt EU-Sanktionen gegen Haiti-Gangs

29.01.2026 - 12:22:12

Die Schweiz verschärft ihre Sanktionspolitik gegen Haiti, indem sie das EU-Regime übernimmt. Dies bedeutet sofortige Compliance-Pflichten für Unternehmen und zielt darauf ab, den Finanzplatz vor Missbrauch zu schützen.

Die Schweiz schwenkt auf die härtere Sanktionslinie der Europäischen Union ein. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die EU-Maßnahmen gegen gewalttätige Banden in Haiti zu übernehmen. Damit verlässt Bern erstmals für diese Krise den engen Rahmen der UN-Resolutionen und verschärft den Druck auf die Finanziers des Chaos.

Abkehr von der reinen UN-Linie

Bisher richtete sich die Schweiz in der Haiti-Politik strikt nach den Vorgaben des UN-Sicherheitsrats. Seit Dezember 2022 galten Sanktionen gegen elf von den Vereinten Nationen gelistete Personen und Organisationen. Doch die Lage in der Karibik hat sich weiter zugespitzt. Die Hauptstadt Port-au-Prince und weite Teile des Landes werden von bewaffneten Gruppen kontrolliert.

Als Reaktion darauf hat die EU ein eigenes, umfassenderes Sanktionsregime geschaffen. Genau dieses übernimmt die Schweiz nun. Die neue Verordnung trat bereits am Mittwochabend um 23:00 Uhr in Kraft. Sie friert die Vermögen von zehn weiteren Personen und Einrichtungen ein und verhängt Einreiseverbote. Ziel sind die Drahtzieher der Gewalt, die für Menschenrechtsverletzungen und die Zerstörung der Rechtsstaatlichkeit verantwortlich gemacht werden.

Diese Entscheidung markiert einen strategischen Kurswechsel. Sie zeigt, dass Bern enger mit Brüssel zusammenrückt, wenn der UN-Sicherheitsrat aufgrund geopolitischer Blockaden handlungsunfähig ist. Die Schweiz will verhindern, dass ihr Finanzplatz oder der Luxusimmobilienmarkt als sichere Häfen für Geld genutzt werden, das die Krise in Haiti anheizt.

Anzeige

Drohen Ihrem Unternehmen Strafen wegen fehlerhafter Sanktionsprüfungen? Viele Compliance- und Export‑Teams unterschätzen die Pflicht zur lückenlosen Prüfung von Geschäftspartnern – mit hohen rechtlichen Folgen. Das kostenlose E‑Book erklärt, welche internationalen Listen relevant sind, wie Sie Prüfprozesse rechtssicher dokumentieren und welche Automatisierungs‑Schritte Zeit sparen. Inklusive Checkliste für Banken und Exporteure. Jetzt kostenlosen Sanktions-Check herunterladen

Sofortige Pflichten für Banken und Exporteure

Für Schweizer Unternehmen bedeutet die Erweiterung sofortigen Handlungsbedarf. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die elektronische Sanktionsdatenbank SESAM bereits aktualisiert. Compliance-Abteilungen müssen ihre Kundendatenbanken nun umgehend auf die neuen Namen prüfen.

Die verschärften Maßnahmen umfassen:
* Vermögenssperren: Alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen der Gelisteten sind eingefroren.
* Verbot der Mittelbereitstellung: Es ist untersagt, den Zielpersonen direkt oder indirekt Geld oder Ressourcen zukommen zu lassen.
* Einreiseverbote: Den gelisteten Personen ist die Ein- oder Durchreise durch die Schweiz untersagt.
* Waffenembargo: Das bestehende Verbot für Waffenexporte und -transite bleibt in Kraft.

Besonders weitreichend ist das Verbot der Mittelbereitstellung. Es betrifft nicht nur Bankdienstleistungen, sondern auch Versicherungen, Consulting oder andere wirtschaftliche Unterstützung. Experten raten Rohstoffhändlern und Exporteuren von Luxusgütern zu erhöhter Vorsicht. Die Netzwerke der Bandenfinanziers reichen oft in legale Handels- und Logistiksektoren hinein.

Humanitäre Hilfe soll weiterfließen

Trotz der Verschärfung bleibt die humanitäre Hilfe geschützt. Der Bundesrat betonte, dass die Sanktionen gezielt Täter treffen sollen, nicht die leidende Bevölkerung. In der Verordnung sind explizite Ausnahmen für humanitäre Organisationen wie die UN enthalten.

Diese Klauseln sind entscheidend. Ohne sie neigen Banken oft zum „De-Risking“ – sie lehnen Zahlungen in Krisengebiete pauschal ab, um Sanktionsverstöße zu vermeiden. Die klaren humanitären Ausnahmen sollen den Finanzinstituten Rechtssicherheit geben. So können Gelder für Nahrung, Medizin und Unterkünfte weiter an zugelassene Hilfsorganisationen vor Ort fließen.

Hintergrund: Eine Nation im Würgegriff der Banden

Die Sanktionsverschärfung kommt zu einer Zeit, in der Haiti in einer katastrophalen Spirale aus Gewalt und Chaos gefangen ist. Obwohl internationale Sicherheitsmissionen vor Ort sind, halten bewaffnete Gruppen große Teile des Landes besetzt. Sie kontrollieren strategische Infrastruktur wie Häfen und Tanklager und erpressen so die gesamte Wirtschaft.

Die EU hatte ihr autonomes Sanktionsregime geschaffen, um die Lücken des UN-Sicherheitsrats zu schließen. Ihr Rahmen ermöglicht es, auch Personen zu bestrafen, die sexualisierte Gewalt ausüben, Kinder rekrutieren oder kritische Infrastruktur angreifen.

Mit der Übernahme dieser Liste sendet die Schweiz ein politisches Signal der Solidarität. Sie stellt sicher, dass sie keine Schlupfloch für gesperrte Bandenfinanziers wird. Wenn Konten in Paris oder Frankfurt gesperrt sind, sollen die Vermögen nicht einfach nach Zürich oder Genf transferiert werden können.

Ausblick: Dynamische Anpassung erwartet

Beobachter gehen davon aus, dass die Schweiz künftig weitere EU-Erweiterungen der Sanktionsliste schnell übernehmen wird. Diese „dynamische Angleichung“ verringert den regulatorischen Graben zur EU und vereinfacht die Compliance für grenzüberschreitend tätige Konzerne.

Für den Schweizer Außenhandel ist die oberste Priorität, die Lieferketten auf Verbindungen zu den neuen Sanktionszielen zu überprüfen. Der direkte Handel mit Haiti ist zwar gering, doch die oft undurchsichtigen Netzwerke aus Briefkastenfirmen erfordern robuste Prüfverfahren.

Da die Lage in Haiti weiterhin explosiv bleibt, sind weitere Anpassungen der Sanktionsliste 2026 möglich. Schweizer Behörden bekräftigen, wirtschaftspolitische Instrumente konsequent für Frieden und Sicherheit einzusetzen. Compliance-Abteilungen wird geraten, den automatischen Benachrichtigungsdienst des SECO zu abonnieren, um bei weiteren Updates sofort informiert zu sein.

Anzeige

PS: Suchen Sie eine pragmatische Lösung, mit der Compliance-Teams Sanktionsprüfungen automatisieren und rechtssicher dokumentieren? Das Gratis‑E‑Book zeigt praxisnahe Schritte, wie Prüfungen in Minuten statt Stunden gelingen, welche Listen Priorität haben und wie Nachweispflichten sauber erfüllt werden – ideal für Banken, Logistiker und Exportverantwortliche. Kostenlosen Leitfaden zur Sanktionslistenprüfung sichern

@ boerse-global.de