Schwarzarbeitsbekämpfung: Neue Branchen unter Sofortmeldepflicht
01.02.2026 - 11:01:12Ab sofort müssen Friseure, Kosmetiker und Lieferdienste ihre Mitarbeiter noch am ersten Arbeitstag digital melden. Das verschärfte Meldeverfahren gilt seit Jahresbeginn und zielt auf Branchen mit hohem Schwarzarbeitsrisiko.
Drei neue Branchen im Fokus der Finanzkontrolle
Die Sofortmeldepflicht wurde zum 1. Januar 2026 auf drei zusätzliche Wirtschaftszweige ausgedehnt. Betroffen sind das Friseurgewerbe, das Kosmetikgewerbe und plattformbasierte Lieferdienste. Für diese Branchen entfällt die bisherige Sechs-Wochen-Frist für die Erstmeldung.
Arbeitgeber müssen nun die elektronische „Sofortmeldung“ (Grund 20) spätestens zum Arbeitsbeginn des Mitarbeiters an das Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung übermitteln. Diese Regelung gilt für alle Beschäftigten – inklusive Minijobber und Aushilfskräfte.
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Besonders die Lieferdienste stehen im Visier der Behörden. Hier erschweren hohe Fluktuation und flexible Arbeitszeiten traditionell die Kontrolle. Die Neuregelung soll mehr Transparenz in der wachsenden Gig-Economy schaffen.
Entlastung für traditionelles Handwerk
Parallel zur Ausweitung hat der Gesetzgeber Ausnahmen geschaffen. Die Forstwirtschaft und das traditionelle Fleischerhandwerk wurden von der Sofortmeldepflicht gestrichen.
Doch Vorsicht: Diese Entlastung gilt nur für handwerkliche Betriebe. Die industrielle Fleischwirtschaft bleibt weiterhin meldepflichtig. Diese Differenzierung soll kleine Handwerksbetriebe entlasten, während Großbetriebe unter strenger Beobachtung bleiben.
Modernisierung als Gesamtpaket
Die Änderungen sind Teil des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG). Seit Anfang 2026 ist dieses Gesetz vollständig in Kraft.
Es stattet den Zoll mit besseren digitalen Werkzeugen aus und ermöglicht effizienteren Datenaustausch zwischen Behörden. Die Ausweitung auf Beauty- und Lieferbranchen ist strategisch: Hier sind Bargeldgeschäfte und kurzfristige Beschäftigung besonders verbreitet – und damit das Risiko für Schwarzarbeit erhöht.
Bis zu 25.000 Euro Strafe bei Verstößen
Steuerberater und Industrie- und Handelskammern raten betroffenen Unternehmen dringend, ihre Prozesse anzupassen. Die Sofortmeldung muss Nachname, Vorname und Versicherungsnummer des Mitarbeiters enthalten.
Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Nach § 111 SGB IV drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro für verspätete, fehlerhafte oder unterlassene Meldungen.
Zusätzlich müssen Beschäftigte in den betroffenen Branchen während der Arbeitszeit ihren Personalausweis oder Pass mitführen. Bei unangekündigten Kontrollen durch den Zoll müssen sie sich ausweisen können.
Erste Kontrollen bereits angekündigt
Branchenverbände rechnen 2026 mit verstärkten Überprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Besonders die neu hinzugekommenen Sektoren dürften im Fokus stehen.
Unternehmen sollten mobile Meldelösungen prüfen, um auch außerhalb der Bürozeiten compliancefähig zu bleiben. Ob die neuen Maßnahmen Schwarzarbeit in der Plattformökonomie wirksam bekämpfen, wird die Bundesregierung voraussichtlich 2027 evaluieren.
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