Sanktionsverstöße, Deutschland

Sanktionsverstöße: Deutschland erhöht Bußgelder auf bis zu 40 Millionen Euro

16.01.2026 - 02:15:12

Das neue Außenwirtschaftsgesetz erhöht die Höchststrafe für EU-Sanktionsverstöße auf 40 Millionen Euro und stellt viele Vergehen unter Strafe. Unternehmen müssen ihre Compliance-Systeme dringend anpassen.

Der Bundestag verschärft die Strafen für Unternehmen, die EU-Sanktionen umgehen, massiv. Die Neuregelung vervierfacht den Bußgeldrahmen und stellt viele Verstöße unter Strafe.

Die Entscheidung fiel am Donnerstag: Unternehmen in Deutschland müssen künftig mit drastisch höheren Strafen rechnen, wenn sie gegen EU-Sanktionen verstoßen. Der maximale Bußgeldrahmen steigt von 10 auf 40 Millionen Euro. Die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes setzt eine EU-Richtlinie um und soll die Umgehung von Handelsbeschränkungen – etwa gegen Russland oder den Iran – wirksamer ahnden. Für die Wirtschaft bedeutet das erheblichen Druck, ihre Compliance-Strukturen zu überprüfen und zu verstärken.

Vervierfachung der Höchststrafe als Kernstück

Das Herzstück der Reform ist die Vervierfachung der Höchstgeldbuße für Firmen. Bisher lag sie bei 10 Millionen Euro, künftig sind bis zu 40 Millionen Euro möglich. Damit reagiert Deutschland auf die EU-Richtlinie 2024/1226, die einheitlich hohe Strafen in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt. Ziel ist eine wirksame Abschreckung. Die hohen Bußgelder sollen vor allem dann fällig werden, wenn Unternehmen vorsätzlich gegen Handelsverbote oder Finanzsanktionen der EU verstoßen. Der Gesetzgeber stärkt so die europäische Außenpolitik.

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EU-Harmonisierung beendet Sanktions-Wildwuchs

Hintergrund ist der Wille, einen europäischen Flickenteppich zu beenden. Bislang schwankten die Strafen für Sanktionsverstöße in der EU massiv – zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro. Diese Ungleichheit untergrub die Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Politik und verzerrte den Wettbewerb. Die neue Richtlinie und ihre deutsche Umsetzung sollen nun für konsequente und vergleichbare Strafen in ganz Europa sorgen. Eigentlich hätte die Umsetzung bis Mai 2025 erfolgen müssen, verzögerte sich in Deutschland jedoch durch den Regierungswechsel.

Erweiterte Haftung: Vom Vergehen zum Verbrechen

Die Novelle geht weit über reine Geldstrafen hinaus. Viele Verstöße, die bisher als Ordnungswidrigkeiten galten, werden nun strafrechtlich verfolgt. Das betrifft etwa vorsätzliche Falschangaben oder Verstöße gegen Meldepflichten. Besonders brisant für Vorstände und Geschäftsführer: Die hohen Bußgelder können auch bei vorsätzlichen Aufsichtspflichtverletzungen verhängt werden. Das erhöht den Druck auf die Unternehmensspitze, lückenlose Compliance-Systeme zu etablieren, die Verstöße wirksam verhindern.

Mittelstand warnt vor Überforderung

Bereits im Gesetzgebungsverfahren meldeten Wirtschaftsverbände und Experten Bedenken an. Insbesondere der Mittelstand steht vor einer riesigen Herausforderung. Ohne große Rechtsabteilungen müssen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ihre Prozesse an komplexe und sich ständig ändernde Sanktionslisten anpassen. Die Bundesregierung betont, die Bürokratielast so gering wie möglich gehalten zu haben. Unabhängige Rechtsexperten sehen dennoch einen Paradigmenwechsel: Sanktions-Compliance wird zur Chefsache. Investitionen in Prävention und Risikoanalyse sind nun unerlässlich, um existenzbedrohende Strafen zu vermeiden.

Das müssen Unternehmen jetzt tun

Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich. Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen sollten nicht warten. Sie müssen ihre internen Kontrollsysteme und ihr Risikomanagement dringend überprüfen. Dazu gehört die kontinuierliche Beobachtung von Sanktionslisten, die Schulung von Mitarbeitern und klare Prozesse für Exportkontrollen. Staatliche Ermittler werden ihre Aktivitäten in diesem Bereich voraussichtlich verstärken. Die Zeit, in der Sanktionsverstöße als Kavaliersdelikt galten, ist endgültig vorbei.

@ boerse-global.de