Sanktionsrecht, Deutschland

Sanktionsrecht: Deutschland schärft Haftung für Unternehmen

29.01.2026 - 00:13:12

Die Reform des Außenwirtschaftsgesetzes stuft Sanktionsverstöße von Ordnungswidrigkeiten zu Straftaten hoch und führt zu deutlich erhöhten Haftungs- und Bußgeldrisiken für Firmen.

Eine der weitreichendsten Reformen des deutschen Außenwirtschaftsrechts steht unmittelbar bevor. Der Bundestag hat bereits zugestimmt, der Bundesrat entscheidet am Freitag. Für Unternehmen im internationalen Handel bedeutet das: deutlich höhere Haftungsrisiken.

Vom Bußgeld zur Straftat: Die folgenreichste Änderung

Die Kernänderung ist drastisch: Viele Verstöße gegen Sanktionsvorschriften werden von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat heraufgestuft. Bislang konnten Unternehmen bei fahrlässigen Verstößen durch eine Selbstanzeige oft noch Bußgelder vermeiden. Diese Möglichkeit fällt für zahlreiche Tatbestände weg.

Schon grob fahrlässiges Handeln – etwa unzureichende Kontrollen bei Dual-Use-Gütern – kann nun strafrechtliche Konsequenzen haben. Experten warnen: Ein „Fahren auf Sicht“ im Außenhandel ist nicht mehr möglich. Robuste Compliance-Prozesse werden zur Überlebensfrage.

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EU-Richtlinie zwingt zur Harmonisierung

Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2024/1226. Sie soll die bisher extrem unterschiedliche Strafverfolgung von Sanktionsverstößen in Europa vereinheitlichen. Während einige Länder bisher nur symbolische Bußgelder verhängten, drohten anderswo mehrjährige Haftstrafen.

Deutschland setzt die Vorgaben nun durch eine Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) um. Die Paragrafen 18 und 19 werden konkretisiert, um Schlupflöcher zu schließen. Erfasst werden künftig strenger Verbote bei Transaktionen, Geldverkehr und Dienstleistungen für sanktionierte Entitäten.

Millionen-Bußgelder und neue Pflichten drohen

Die finanziellen Risiken für Unternehmen und ihre Vorstände steigen massiv. Für vorsätzliche Verstöße oder Aufsichtsversäumnisse sieht der Entwurf Geldbußen in Millionenhöhe vor. Die Obergrenze kann sich am weltweiten Jahresumsatz orientieren.

Unternehmen müssen daher sofort handeln: Sie sind gezwungen, ihre internen Prozesse für Exportkontrollen und Sanktionslisten-Prüfungen zu überarbeiten. Dazu gehören technische Systeme, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und klare Verantwortlichkeiten in der Führungsetage. Proaktives Risikomanagement ist kein Nice-to-have mehr, sondern eine juristische Notwendigkeit.

Finale Entscheidung am Freitag

Der Bundesrat stimmt am 30. Januar 2026 abschließend über das Gesetz ab. Nach der erwarteten Zustimmung und Verkündung tritt es unmittelbar in Kraft. Übergangsfristen gibt es nicht.

Für deutsche Export- und Importunternehmen bleibt kaum Zeit. Die Anpassung der Compliance-Strukturen ist jetzt entscheidend, um nicht nur hohe Strafen, sondern auch massive Reputationsschäden abzuwenden. Die Botschaft aus Berlin ist klar: Im globalen Handel gilt künftig null Toleranz für Schludrigkeit.

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