Sachbezugswerte, Höhere

Sachbezugswerte 2026: Höhere Pauschalbeträge für Verpflegung

22.01.2026 - 18:24:12

Seit Jahresbeginn gelten neue, höhere Pauschalbeträge für Mahlzeiten als geldwerter Vorteil. Die Anpassung betrifft Millionen Arbeitnehmer und stellt Personalabteilungen vor eine wichtige Aufgabe für die erste Lohnabrechnung des Jahres.

Die jährliche Erhöhung der Sachbezugswerte ist beschlossene Sache. Sie orientiert sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise und soll die steuerliche Bewertung an die realen Lebenshaltungskosten anpassen. Konkret bedeutet das: Erhalten Beschäftigte vergünstigte oder kostenlose Mahlzeiten vom Arbeitgeber, wird dieser Vorteil höher bewertet. Das hat direkte Auswirkungen auf die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge.

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Die monatliche Pauschale für Verpflegung liegt 2026 bei 345 Euro. Daraus leiten sich die folgenden täglichen Beträge ab:
* Frühstück: 2,37 Euro
* Mittag- oder Abendessen: jeweils 4,57 Euro

Eine Vollverpflegung mit allen drei Mahlzeiten summiert sich somit auf 11,50 Euro pro Kalendertag. Diese bundeseinheitlichen Werte gelten für alle Arbeitnehmer, einschließlich Auszubildender.

So wirkt sich die Änderung in der Praxis aus

Für die Lohnbuchhaltung ist die korrekte Anwendung zwingend. Ein Beispiel: Bekommt ein Mitarbeiter ein kostenloses Mittagessen in der Betriebskantine, muss der Wert von 4,57 Euro zum Bruttolohn addiert und versteuert werden. Zahlt der Arbeitnehmer hingegen einen Eigenanteil, mindert dieser den geldwerten Vorteil. Übersteigt die Zuzahlung den amtlichen Wert, entfällt die Steuerpflicht komplett.

Eine attraktive Option für Arbeitgeber bleibt die Pauschalversteuerung mit 25 Prozent. Wird dieser Weg gewählt, fallen für den Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Sachbezug an – die Nettobelastung sinkt.

Mehr Spielraum für steuerfreie Essenszuschüsse

Die neuen Werte erhöhen auch den maximal möglichen, steuerbegünstigten Verpflegungszuschuss. Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter nun mit bis zu 7,67 Euro pro Arbeitstag unterstützen. Dieser Betrag setzt sich aus dem neuen Sachbezugswert für ein Mittagessen (4,57 Euro) und einem zusätzlichen steuerfreien Zuschlag von 3,10 Euro zusammen.

Gerade für Unternehmen ohne eigene Kantine ist dies ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Die Verwaltung solcher Benefits erfolgt zunehmend digital über Gutscheinkarten oder Apps, die eine flexible Einlösung bei Lieferdiensten, in Restaurants oder Supermärkten ermöglichen.

Hintergrund und Ausblick

Die Anpassung basiert auf der Verbraucherpreisentwicklung vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025. Parallel zu den Verpflegungswerten wurde auch der monatliche Sachbezug für freie Unterkunft auf 285 Euro angehoben.

Experten gehen davon aus, dass solche Sachleistungen im Wettbewerb um Fachkräfte weiter an Bedeutung gewinnen werden. Sie bieten Arbeitgebern eine flexible Möglichkeit, die Gesamtvergütung attraktiv zu gestalten. Die Werte für 2027 werden voraussichtlich im Herbst 2026 auf Basis der dann aktuellen Preisdaten festgelegt.

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