Ryanair-Pilot muss als Arbeitnehmer eingestuft werden
23.01.2026 - 16:01:12Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat ein klares Signal gegen Scheinselbstständigkeit in der Luftfahrt gesetzt. Ein für Ryanair tätiger Pilot ist trotz komplexer Vertragskonstrukte als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer einzustufen. Dieses Urteil bedroht das Geschäftsmodell vieler Billigflieger.
Gericht durchschaut komplexes Vertragsgeflecht
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Pilot, der formal bei einer britischen Limited Company unter Vertrag stand. Diese stellte Ryanair exklusiv Piloten zur Verfügung. Die Vergütung floss über einen Zwischendienstleister an eine irische Gesellschaft des Piloten. Das Gericht ließ sich von dieser Konstruktion nicht täuschen. Es sah die tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation von Ryanair als entscheidend an. Der Pilot trug kein eigenes unternehmerisches Risiko und wurde wie ein Angestellter geführt.
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Strenge Linie der Sozialgerichte setzt sich fort
Die Entscheidung folgt einer klaren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Die obersten Sozialrichter haben bereits mehrfach betont: Das Fehlen eines eigenen wesentlichen Betriebsmittels – hier eines Flugzeugs – spricht stark gegen echte Selbstständigkeit. Auch das Hessische Landessozialgericht urteilte 2022 ähnlich. Die Gerichte schauen konsequent hinter die Vertragsfassade. Vorgaben zu Dienstplänen und die Einbindung in Betriebsabläufe wiegen schwerer als der Wortlaut eines Freelancer-Vertrags.
Drohende Milliarden-Nachzahlungen für die Branche
Die finanziellen Konsequenzen sind enorm. Die verklagte britische Firma muss nun mit hohen Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung rechnen. Diese umfassen rückwirkende Beiträge für alle Sozialversicherungszweige. Für Airlines wie Ryanair bedeutet das erhebliche Rechtsunsicherheit und das Risiko, Millionenbeträge nachzahlen zu müssen. Das Vorenthalten von Sozialabgaben ist in Deutschland zudem eine Straftat. Das Luftfahrt-Bundesamt meldet entsprechende Verdachtsfälle konsequent an den Zoll.
Präzedenzfall mit Signalwirkung für ganz Europa
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundessozialgericht ist zugelassen. Dennoch sendet es eine unmissverständliche Botschaft an die gesamte Luftfahrtbranche. Die Justiz lässt arbeitsrechtliche Standards nicht durch kreative Vertragsgestaltungen aushebeln. Sollte das Bundessozialgericht das Urteil bestätigen, wäre das das Aus für viele Freelancer-Modelle bei Piloten in Deutschland. Airlines müssten dann direkt einstellen – mit allen Konsequenzen für ihre Personalkosten. Bis dahin schwebt das Damoklesschwert teurer Nachzahlungen über der Branche.


