Rentenreform trifft Schwerbehinderte: Abzug ab 62 jetzt voll wirksam
09.01.2026 - 19:44:11Für schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964 beginnt das neue Jahr mit einer finanziellen Zäsur. Der schrittweise Auslauf des besonderen Vertrauensschutzes bei der Altersrente ist für sie nun vollends abgeschlossen.
Kein rentenfreier Vorruhestand mehr für 1964er
Seit dem 1. Januar 2026 gilt: Wer 1964 geboren wurde und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat, kann ohne Abschläge erst mit 65 in Rente gehen. Die früher mögliche, abzugsfreie Rente mit 63 oder 64 gehört der Vergangenheit an. Diese Änderung markiert den letzten Schritt der Umsetzung des Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetzes von 2007.
Zwar bleibt der früheste Renteneintritt mit 62 Jahren möglich. Doch wer diesen Weg wählt, muss fortan hohe, dauerhafte Abschläge hinnehmen. Für die Betroffenen bedeutet das eine schwierige Abwägung zwischen Gesundheitszustand und finanzieller Sicherheit.
Viele schwerbehinderte Beschäftigte stehen durch die neuen Altersgrenzen vor existenziellen Abschlägen – gerade wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht bis 65 arbeiten können. Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Personalverantwortliche können mit einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeitsplätze sichern und individuelle Übergänge gestalten. Der kostenlose Leitfaden erläutert Gesprächsleitfäden, Muster-Betriebsvereinbarungen, konkrete Vorlagen für BEM-Gespräche und Schritt-für-Schritt-Checklisten zur rechtssicheren Dokumentation. Kostenlosen BEM-Leitfaden herunterladen
Finanzielle Lücke von bis zu 10,8 Prozent
Die neuen Regelungen haben konkrete, spürbare Auswirkungen. Die Rechnung ist einfach, die Konsequenzen sind es nicht: Pro Monat, den die Rente vor dem 65. Lebensjahr beginnt, wird die monatliche Zahlung um 0,3 Prozent gekürzt.
- Maximaler Abschlag: Bei einem Rentenbeginn mit 62 sind das 36 Monate.
- Permanenter Verlust: Die Rente wird dauerhaft um 10,8 Prozent gekürzt.
Sozialverbände wie der VdK und der SoVD rechnen vor: Bei einer angenommenen Bruttorente von 1.750 Euro im Monat schmälert der Abschlag die Auszahlung um rund 189 Euro. Über einen 20-jährigen Rentenbezug summiert sich der Gesamtverlust auf mehr als 45.000 Euro. Für viele Schwerbehinderte, die gesundheitlich nicht bis 65 arbeiten können, wird dieser Abschlag zu einer unfreiwilligen, aber unvermeidbaren Kürzung ihrer Lebensgrundlage.
Strategien gegen den Abschlag: Flexirente und Nachzahlungen
Angesichts der verschärften Lage raten Versicherungsexperten allen Betroffenen, umgehend ihren Rentenbescheid zu prüfen und individuelle Lösungen zu suchen. Drei Wege können die finanzielle Last mildern:
- Freiwillige Beiträge: Durch Sonderzahlungen an die Rentenkasse können Abschläge ausgeglichen werden. Diese Option erfordert jedoch frühzeitige Planung und verfügbares Kapital.
- Das Flexirente-Modell: Durch einen teilweisen Rentenbezug bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit lässt sich die Zeit bis zum 65. Lebensjahr überbrücken – ohne den vollen Abschlag.
- Prüfung von Ausnahmen: Der allgemeine Vertrauensschutz ist ausgelaufen, in Einzelfällen könnten jedoch noch ältere Bestandsschutzregelungen greifen. Eine genaue Prüfung der Versicherungsbiografie durch Fachleute ist sinnvoll.
Doppelreform: Aktivrente versus härtere Regeln
Die Verschärfung bei der Schwerbehindertenrente fällt zeitgleich mit einer anderen, gegensätzlichen Reform: der Einführung der Aktivrente. Dieses im späten 2025 beschlossene „Rentenpaket“ soll Ältere mit Steueranreizen dazu motivieren, länger zu arbeiten, auch wenn sie bereits eine Rente beziehen.
Kritiker sehen hier ein zweigeteiltes System am Werk: Während gesündere Menschen von den neuen Anreizen profitieren sollen, trifft die Anhebung der Altersgrenze gerade jene voll, die aus gesundheitlichen Gründen oft nicht länger arbeiten können – die Schwerbehinderten.
Was kommt auf die Rentenkasse zu?
Mit dem Jahrgang 1964 erreicht die schrittweise Anhebung der Altersgrenze eine kritische Phase. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit einem starken Anstieg der Beratungsanfragen und einem hohen administrativen Aufwand im Laufe des Jahres 2026.
Langfristig wird sich die regelhafte Altersgrenze bis 2031 auf 67 Jahre erhöhen. Für schwerbehinderte Menschen bleibt die abzugsfreie Schwelle dann dauerhaft bei 65 Jahren. Für den aktuell betroffenen Jahrgang steht jedoch fest: Die Spielräume sind enger geworden, und eine sorgfältige Planung ist unerlässlich.
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