Rentenbesteuerung, Höherer

Rentenbesteuerung 2026: Höherer Steueranteil trifft neue Ruheständler

18.01.2026 - 23:44:12

Ab 2026 gilt für neue Rentner ein Besteuerungsanteil von 84 Prozent, während der steuerfreie Grundfreibetrag auf 12.348 Euro steigt. Diese Mischung aus Belastung und Entlastung betrifft alle, die im kommenden Jahr in den Ruhestand starten.

Neue Rentner müssen 2026 erstmals 84 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Gleichzeitig steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro – eine Mischung aus Belastung und Entlastung.

BERLIN. Mit dem Jahreswechsel tritt für alle, die 2026 in den Ruhestand starten, eine wichtige steuerliche Änderung in Kraft: Der Besteuerungsanteil für gesetzliche Renten steigt auf 84 Prozent. Nur noch 16 Prozent der Bruttorente bleiben dauerhaft steuerfrei. Diese Festlegung erfolgt im ersten vollen Rentenjahr und bleibt als fester Euro-Betrag über die gesamte Rentenbezugszeit konstant.

Der lange Weg zur vollen Besteuerung

Die Erhöhung auf 84 Prozent ist ein weiterer Schritt in der seit 2005 laufenden Einführung der nachgelagerten Besteuerung. Ursprünglich sollte die Rente schon 2040 vollständig besteuert werden. Das Wachstumschancengesetz von 2024 hat diese Frist jedoch deutlich verlängert. Seitdem steigt der Antrag nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Voll besteuert wird die Rente damit erst für den Jahrgang 2058.

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Hintergrund sind Warnungen des Bundesfinanzhofs vor verfassungswidriger Doppelbesteuerung. Das Gericht sah die Gefahr, dass Rentenbeiträge zwar schon während des Arbeitslebens versteuert, die daraus entstehende Rente aber erneut besteuert werden könnte. Die gebremste Erhöhung soll genau das verhindern.

Für einen Rentner mit einer Jahresbruttorente von 20.000 Euro bedeutet das konkret: 3.200 Euro (16 Prozent) sind steuerfrei. Die verbleibenden 16.800 Euro zählen zum zu versteuernden Einkommen.

Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro

Als Ausgleich zur höheren Besteuerung und zur Inflation wurde parallel der Grundfreibetrag angehoben. Für Alleinstehende liegt er 2026 bei 12.348 Euro, für gemeinsam veranlagte Ehepaare bei 24.696 Euro. Erst wenn das Einkommen diese Schwelle übersteigt, fällt Einkommensteuer an.

In der Kombination aus Grundfreibetrag, Rentenfreibetrag und den Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung werden viele Rentner auch 2026 keine Steuern zahlen müssen. Kritisch wird es oft erst bei zusätzlichen Einkünften aus Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen.

Weitere Neuerungen zum Jahresstart 2026

Neben der Steuer gibt es weitere Änderungen, die Rentner und künftige Ruheständler betreffen:

Höheres Renteneintrittsalter

Für Jahrgang 1962 verschiebt sich die Altersgrenze für die Regelaltersrente erneut. Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, kann ohne Abzüge mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen.

Freiwillige Beiträge werden teurer

Wer Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung schließen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Der Mindestbeitrag für freiwillige Versicherung liegt jetzt bei 112,16 Euro monatlich, der Höchstbeitrag bei 1.571,70 Euro.

Mehr Spielraum für “Aktivrentner”

Die Regeln für Rentner, die nebenbei noch arbeiten wollen (“Aktivrente“), wurden weiter gelockert. Ziel ist es, ältere Menschen länger im Arbeitsmarkt zu halten. Die steuerfreien Hinzuverdienstgrenzen bleiben dabei ein zentraler Punkt.

Langfristiger Trend bleibt klar

Finanzexperten betonen: Trotz der gebremsten Erhöhung ist der Trend unumkehrbar. Jüngere Generationen werden auf immer größere Teile ihrer Rente Steuern zahlen. Der Ausgleich: Ihre Rentenbeiträge waren während des Erwerbslebens vollständig steuerlich absetzbar – diese Regelung gilt seit 2023.

Verbraucherschützer raten angehenden Rentnern, ihre Nettoeinkünfte frühzeitig mit aktualisierten Steuerrechnern zu prüfen. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die Rentendaten automatisch an das Finanzamt, was die Steuererklärung für viele vereinfacht. Die individuelle Steuerlast ergibt sich jedoch aus dem komplexen Zusammenspiel aller Einkunftsarten.

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