Rekord-Schadenersatz, Euro

Rekord-Schadenersatz von 100.000 Euro setzt neue Maßstäbe

10.01.2026 - 10:00:12

Die bevorstehenden Betriebsratswahlen 2026 werden für Arbeitgeber teuer. Nach dem Scheitern einer geplanten Strafrechtsverschärfung setzen Zivilgerichte mit Rekordsummen ein neues Abschreckungsmittel durch.

BERLIN/MÜNCHEN – Mit Beginn der „heißen Phase“ für die Betriebsratswahlen 2026 zeichnet sich ein juristischer Paradigmenwechsel ab. Das Scheitern der geplanten Einstufung der Wahlbehinderung als Offizialdelikt Ende 2025 hat ein Vakuum hinterlassen. Dieses füllen nun die Zivilgerichte mit einer bisher ungekannten Schärfe. Ein wegweisendes Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München avanciert zum neuen Maßstab: 100.000 Euro Schadenersatz.

Jahrelang kämpften Gewerkschaften und die Ampel-Koalition dafür, die Behinderung von Betriebsratswahlen als Offizialdelikt einzustufen. Diese Reform scheiterte jedoch im legislativen Endspurt. Kritiker hatten die bestehende Strafnorm (§ 119 BetrVG) stets als „zahnlosen Tiger“ bezeichnet, da Strafverfolgung die Ausnahme blieb.

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In Abwesenheit schärferer Strafen schreiten die Zivilgerichte nun ein. Im Fokus steht das rechtskräftige Urteil des LAG München (Az. 11 Sa 456/23). Das Gericht sprach einem ehemaligen Jurastudenten und Kellner insgesamt 100.000 Euro Schadenersatz zu. Sein Arbeitgeber hatte seinen Versuch, einen Betriebsrat zu wählen, systematisch behindert.

„Dieses Urteil füllt das Vakuum der gescheiterten Gesetzesreform“, analysiert eine aktuelle arbeitsrechtliche Untersuchung. „Arbeitgeber, die bisher das geringe Risiko einer Geldstrafe kalkulierten, müssen nun mit sofortiger, sechsstelliger zivilrechtlicher Haftung rechnen.“

Das Urteil im Detail: Ein Lehrstück der Behinderung

Der Fall, der kürzlich den letzten Instanzenzug abschloss, ist ein Lehrbeispiel. Nachdem der Angestellte Kollegen zu einer Wahlversammlung einlud, strich man ihn vom Dienstplan. Ihm wurde so das Einkommen entzogen. Anschließend kündigte der Arbeitgeber fristlos – eine Maßnahme, die das Gericht als direkte Vergeltung wertete.

Das Urteil des LAG München schlug in drei Punkten neue juristische Pfade ein:
1. Strafschadenersatz über Persönlichkeitsrechte: Das Gericht sah die Behinderung nicht nur als finanziellen Verlust, sondern als schwere Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dies ermöglichte eine Entschädigungskomponente, die über entgangenen Lohn hinausgeht.
2. Entgangene Trinkgelder: Eine Novität im deutschen Arbeitsrecht: Die Schadensberechnung schloss geschätzte entgangene Trinkgelder ein. Damit würdigte das Gericht die wirtschaftliche Realität der Gastronomie.
3. Verpflichtende Entschuldigung: Der Arbeitgeber wurde zu einer schriftlichen Entschuldigung verurteilt – eine seltene Maßnahme in deutschen Arbeitsstreitigkeiten, die die moralische Dimension des Vergehens unterstreicht.

Wahljahr 2026: Die „heiße Phase“ beginnt

Die Aktualität des Urteils ist brisant. Die regulären Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) werden die Wahlvorstände typischerweise zehn Wochen vor der Wahl bestellt – der Prozess beginnt also genau jetzt, Anfang Januar.

Große Gewerkschaften wie ver.di und der DGB haben diese Woche Informationskampagnen gestartet, die gezielt auf das „Münchner Präzedenzurteil“ verweisen. Ihre Botschaft an Wahlinitiatoren ist klar: Die Dokumentation von Behinderungsversuchen kann nun zu erheblichen finanziellen Kompensationen führen.

„Der Angstfaktor hat sich verlagert“, so ein Gewerkschaftssprecher. „Initiatoren müssen nicht mehr auf einen Staatsanwalt warten, der vielleicht nie aktiv wird. Sie können auf Schadenersatz klagen, der die Liquidität kleinerer Betriebe bedroht.“

Gescheiterte Reform: Was 2025 auf der Strecke blieb

Die Bedeutung des richterlichen Weges wird durch den legislativen Stillstand verstärkt. Die im Laufe des Jahres 2025 diskutierten Novellen des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes zielten unter anderem auf:
* Automatische Strafverfolgung durch die Einstufung als Offizialdelikt.
* Digitale Wahlen via breiter Pilotprojekte.

Beide Vorhaben wurden in den letzten Sitzungen 2025 entweder abgelehnt oder stark verwässert. Folglich finden die Wahlen 2026 weitgehend nach etablierten analogen Verfahren statt – flächendeckende Online-Wahlen sind nicht verfügbar. Die Durchsetzung liegt nun ganz bei den betroffenen Arbeitnehmern und ihren Gewerkschaften, die nun mit der scharfen Waffe hoher Schadensersatzforderungen ausgestattet sind.

Ausblick: Ein verklagungsreicher Frühling?

Rechtsberatungen für Arbeitgeber schlagen Alarm. „Das 100.000-Euro-Urteil ist kein Ausreißer, sondern das neue Basisrisiko“, warnt ein Rundschreiben einer großen Münchener Kanzlei für Arbeitsrecht. Unternehmen wird dringend geraten, ihre Führungskräfte strikt zur Neutralität in der Wahlphase zu schulen.

Mit der Bildung von Wahlvorständen in diesen Wochen wird die Reibung zwischen Arbeitnehmervertretung und Management voraussichtlich eine Welle von Klagen auslösen. Doch im Gegensatz zu früheren Jahren ist der Preis für Einmischung nun explizit definiert – und prohibitv hoch.

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