Registrierkassenpaket 2026 entlastet Österreichs Kleinbetriebe
06.01.2026 - 07:01:12Ab sofort gelten in Österreich höhere Umsatzgrenzen für die Registrierkassenpflicht. Das neue “Registrierkassenpaket 2026” bringt Erleichterungen für Marktstände, Hüttenwirte und andere Kleinunternehmer. Zudem ebnet es den Weg für den digitalen Beleg.
Die Reform reagiert auf die anhaltende Kritik von Wirtschaftsverbänden. Durch die Inflation waren die alten Grenzwerte faktisch entwertet worden. Das Paket soll die Liquidität kleiner Betriebe sichern und Bürokratie abbauen.
„Kalte-Hände“-Grenze springt auf 45.000 Euro
Das Herzstück der Neuerung ist die Anhebung der Umsatzschwelle für die „Kalte-Hände-Regelung“. Sie stieg zum Jahreswechsel von 30.000 auf 45.000 Euro netto.
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Von dieser Regelung profitieren vor allem Unternehmer, die im Freien arbeiten. Dazu zählen:
* Maronibrater
* Christbaumverkäufer
* Marktstandler
* Betreiber bestimmter Alm- oder Skihütten
Überschreiten sie die neue Grenze nicht, dürfen sie weiterhin mit einem vereinfachten „Kassasturz“ arbeiten. Für viele kleine Hüttenwirte ist das eine spürbare Entlastung. Die Inflation hatte sie zuvor ungewollt in die Registrierkassenpflicht gedrängt.
Ab Oktober: Digitaler Beleg wird Standard
Eine zweite große Änderung betrifft die Belegerteilung. Ab dem 1. Oktober 2026 können Unternehmen ihrer Pflicht auch rein digital nachkommen. Eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden ist dann nicht mehr nötig – vorausgesetzt, dieser kann den Beleg sofort elektronisch empfangen.
Technische Lösungen wie QR-Codes am Display oder NFC-Links ersetzen den Papierbon. Kunden behalten aber das Recht, auf Wunsch einen gedruckten Beleg zu erhalten. Diese Umstellung soll Kosten senken und die Umwelt entlasten. Besonders Bäckereien und Trafiken könnten schnell umstellen, wo viele Papierbelege im Müll landen.
Mehr Planungssicherheit durch Dauerrecht
Eine weitere Erleichterung betrifft die Buchführung. Die befristete „15-Warengruppen-Regelung“ wurde ins Dauerrecht überführt.
Sie erlaubt es mobilen Händlern und Marktstandlern, ihre Umsätze in bis zu 15 Warengruppen zu bündeln. Eine artikelgenaue Erfassung entfällt. Das schafft langfristige Planungssicherheit und spart teure Investitionen in komplexe Kassensysteme.
Wirtschaft begrüßt „überfällige“ Anpassung
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) reagierte positiv auf das Paket. Die Anhebung der Umsatzgrenze sei angesichts der Inflation überfällig gewesen. Sie schütze die kleinstrukturierte Markt- und Hüttenkultur vor überbordender Bürokratie.
Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) brachte zudem innovative Ideen ins Spiel. Eine geplante „Beleglotterie“ soll Konsumenten motivieren, digitale Belege aktiv anzunehmen und zu prüfen. So will man die Steuerehrlichkeit fördern – ohne Zwang.
Kritiker merken jedoch an, dass die generelle Registrierkassenpflicht-Grenze von 15.000 Euro unverändert bleibt. Auch sie wurde nicht an die Inflation angepasst und erfasst so immer mehr Kleinstunternehmer.
Das müssen betroffene Unternehmen jetzt tun
Für Betriebe, die zwischen 30.000 und 45.000 Euro umsetzen, gilt: Sie können prüfen, ob sie ihre elektronischen Kassensysteme abschalten oder vereinfachen. Steuerberater raten aber oft zur Weiterführung – die digitale Erfassung hilft auch bei der internen Warenwirtschaft.
Kassenhersteller bereiten sich derweil auf den Stichtag 1. Oktober vor. In den kommenden Monaten werden Updates erwartet, die digitale Belege ermöglichen. Unternehmen sollten frühzeitig mit ihren Anbietern sprechen, um rechtzeitig „Digital-Beleg-ready“ zu sein.
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