Reform, Familenstiftungen

Reform bei Familenstiftungen: Deutschland plant Steuer-Offensive

20.11.2025 - 08:09:12

Das Bundesfinanzministerium will ausländische Familienstiftungen künftig schärfer besteuern. Ein am 18. November 2025 versandter Gesetzentwurf sieht weitreichende Änderungen vor, die für vermögende Familien zum teuren Problem werden könnten. Im Kern geht es um eine grundlegende Neuordnung der sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung nach § 15 Außensteuergesetz (AStG).

Die geplante Reform zielt auf mehr Rechtssicherheit und soll Steuervermeidung eindämmen. Doch dahinter steckt auch politischer Druck: Jüngste Urteile des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs haben das bisherige System als europarechtswidrig eingestuft. Jetzt muss Berlin nachbessern.

Herzstück der Reform ist eine neue Niedrigsteuergrenze von 15 Prozent. Künftig würden Einkünfte ausländischer Familienstiftungen deutschen Stiftern oder Begünstigten zugerechnet, sobald die Stiftung im Ausland mit weniger als 15 Prozent besteuert wird.

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Diese Schwelle orientiert sich an der reformierten Hinzurechnungsbesteuerung für Kapitalgesellschaften und fügt sich in internationale Standards ein. Was auf dem Papier nach mehr Klarheit klingt, dürfte in der Praxis jedoch kompliziert werden: Denn die Berechnung der effektiven Steuerbelastung bleibt oft strittig.

Zusätzlich erweitert der Entwurf den Kreis der erfassten Begünstigten erheblich. Nicht nur direkte, auch indirekte Begünstigte würden einbezogen. Die Anteilsbewertung soll künftig nach dem Verkehrswert übertragener Vermögenswerte erfolgen – ein klarer Versuch, bisherige Gestaltungsspielräume zu schließen.

Reaktion auf höchstrichterliche Ohrfeigen

Warum jetzt diese umfassende Reform? Die Antwort liegt in Karlsruhe und Luxemburg. Der Bundesfinanzhof hatte das bisherige System als diskriminierend verworfen: Während EU- und EWR-Stiftungen unter bestimmten Bedingungen verschont blieben, traf die volle Steuerlast Stiftungen in Drittstaaten wie der Schweiz oder den USA.

Diese Ungleichbehandlung verstoße gegen die europäische Kapitalverkehrsfreiheit, so die obersten Richter. Das Urteil schuf ein Rechts-Vakuum und zwang die Politik zum Handeln. Der neue Entwurf soll nun ein einheitliches, EU-konformes Regelwerk schaffen – wobei offen bleibt, ob die Justiz die Lösung akzeptiert.

Zwischen Missbrauchsbekämpfung und Planungssicherheit

Das Finanzministerium betont zwei Ziele: Schlupflöcher schließen und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit bieten. Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass deutsche Steuerpflichtige Vermögen in niedrig besteuerte Stiftungen verschieben und so der deutschen Besteuerung entziehen.

Bisher führte diese Logik oft zu einer “Trockenbesteuerung” – Steuern fallen an, obwohl keine Ausschüttung erfolgt ist. Diese Praxis bleibt im Kern erhalten, soll aber besser definiert werden. Kritiker bemängeln jedoch, dass unbestimmte Rechtsbegriffe und Einzelfallentscheidungen weiterhin für jahrelange Auseinandersetzungen mit dem Fiskus sorgen könnten.

Die Angleichung an das CFC-Regelwerk für Kapitalgesellschaften verspricht zwar mehr Vorhersehbarkeit. Ob dies in der komplexen Welt der Stiftungsstrukturen tatsächlich gelingt, wird sich erst in der Anwendung zeigen.

Globaler Trend trifft deutsche Familienvermögen

Die Initiative fügt sich nahtlos in internationale Bemühungen gegen Steuervermeidung ein. Die 15-Prozent-Schwelle erinnert nicht zufällig an die OECD-Mindestbesteuerung für Konzerne. Deutschland will im Kampf gegen Gewinnverlagerungen nicht zurückstehen.

Für vermögende Familien bedeutet das: Bestehende internationale Strukturen müssen auf den Prüfstand. Ausländische Familienstiftungen galten lange als bewährtes Instrument für Vermögensschutz und Nachfolgeplanung. Die neuen Regeln könnten ihre steuerliche Attraktivität jedoch erheblich schmälern.

Steuerberater beobachten gespannt, ob der finale Gesetzestext ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Missbrauchsbekämpfung und legitimer Vermögensgestaltung findet. Die Grenze verläuft oft hauchdünn.

Konsultation bis Mitte Januar

Der Entwurf durchläuft derzeit die Verbändeanhörung. Bis zum 15. Januar 2026 können Fachverbände und Interessengruppen Stellung nehmen. Im Anschluss wird das Ministerium die Rückmeldungen auswerten und einen Kabinettsentwurf vorlegen.

Der weitere Weg führt dann durch Bundestag und Bundesrat. Änderungen am Text sind wahrscheinlich, doch die Grundrichtung dürfte stehen: niedrige Besteuerungsschwelle, EU-Rechtskonformität, schärfere Regeln. Wer internationale Stiftungsstrukturen nutzt, sollte seine Steuerberater bereits jetzt einschalten. Die Zeit bis zum Inkrafttreten könnte knapp werden.

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