DWS, SDG

Rechtsanwalt Jens Graf

07.02.2025 - 11:00:06

DWS SDG MULTI ASSET DYNAMIC LC von DWS Investment GmbH: Jens Graf Rechtsanwalt klagt wegen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Emittent / Herausgeber: Rechtsanwalt Jens Graf / Schlagwort(e): Rechtssache


07.02.2025 / 11:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH des 900 Millionen EURO - Mischfonds DWS SDG MULTI ASSET DYNAMIC LC dürfte, wie zahlreiche andere Anbieter auch, Abschluss - und Bestandsprämien für ihre Vertriebsstellen aus Ausgabeaufschlag und Vertriebsentgeltanteil der sog. Pauschalvergütung finanziert haben. Bei Privatanlegern verwendete entsprechende Klauseln von Anlagebedingungen könnten deshalb unwirksam sein. Gemäß der von Rechtsanwalt Jens Graf, Düsseldorf, erstrittenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5.10.2023, III ZR 216/22) sind Kostenklauseln zudem intransparent, wenn ein Anleger bei unklaren Anlagebedingungen nicht wissen kann, "was auf ihn zukommt". Vor diesem Hintergrund sollten wesentliche Passagen auch der nach höchstrichterlicher Beanstandung mit Fassung vom 15.1.2024 geänderten Anlagebedingungen des DWS SDG MULTI ASSET DYNAMIC LC – Fonds weiterhin unwirksam gewesen sein und nicht die erforderliche Rechtfertigung gebildet haben für die Entnahme einer sog. Pauschalvergütung in Höhe von jährlich 1,5% des jeweiligen Nettoinventarwerts 2024. Es wurde eine weitere Verbraucherklage eingereicht. Informatives zur Erstattung von Fondsgebühren allgemein findet sich in Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Jens Graf auf Anwalt24.de. Z. B. "Unwirksame Anlagebedingungen: Investmentfonds zahlten Gebühren zurück" (https://www.anwalt24.de/fachartikel/kapitalanlagerecht/57509 ) und "Anlagebedingungen unwirksam: 100 Milliarden Euro "Gebühren" zurück?" (https://www.anwalt24.de/fachartikel/kapitalanlagerecht/57622 ). Düsseldorf, den 7.2.2025   Rechtsanwalt Jens Graf Alt - Niederkassel 14a, 40547 Düsseldorf Tel.: 0211 86322525   E-Mail: Jens.Graf@t-online.de www.vermögensrekonstruktion.de
  Fakten zu Rechtsanwalt Jens Graf: Rechtsanwalt Graf ist ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt die Anlegerseite. Seit 1988 begleitet er als Kanzleigründer das Kapitalanlagerecht durch Publikationen, das Erstreiten wegweisender Urteile und seriöse Öffentlichkeitsarbeit und hat zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Mit seiner über 35jährigen Erfahrung widmet er sich mit Kompetenz, Engagement und Überzeugung unabhängig der Wiederherstellung verlorenen Vermögens von Anlegern und Privatinvestoren. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte". Ende der Pressemitteilung


Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2083213&application_name=news&site_id=trading_house_net~~~7efceac5-959a-43d6-afef-21ad42b6a5d4
@ dgap.de