REACH-Chemikalienliste, Bisphenol

REACH-Chemikalienliste wächst: n-Hexan und Bisphenol AF kommen im Februar

15.01.2026 - 14:24:12

Die EU-Chemikalienliste wird um n-Hexan und Bisphenol AF erweitert, was deutsche Unternehmen zu neuen Prüfungen in ihren Lieferketten verpflichtet.

Die europäische Chemikalienliste für besonders besorgniserregende Stoffe steht vor einer wichtigen Erweiterung. Ab Februar gelten neue Meldepflichten für Unternehmen.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hält die sogenannte Kandidatenliste derzeit bei 251 Einträgen stabil. Doch dieser Zustand ist nur von kurzer Dauer. Bereits im nächsten Monat werden zwei weitere Stoffe hinzukommen: das Lösungsmittel n-Hexan und Bisphenol AF (BPAF). Diese Entscheidung fiel bereits im Dezember im zuständigen Ausschuss der Mitgliedstaaten. Für deutsche Betriebe bedeutet das neue Prüf- und Informationspflichten in ihren Lieferketten.

Aktueller Stand: 251 Stoffe und die jüngsten Zugänge

Für Compliance-Beauftragte und Umweltmanager beginnt das Jahr mit einer Bestandsaufnahme. Die offizielle Kandidatenliste umfasst gegenwärtig 251 Stoffe. Die letzte Änderung erfolgte am 5. November 2025 mit der Aufnahme des Flammschutzmittels DBDPE.

Dieser weit verbreitete Stoff steckt in Kunststoffteilen, Kabelisolierungen und Textilbeschichtungen. Weil er als besonders langlebig und anreichernd in der Umwelt eingestuft wurde, löste seine Aufnahme sofort Pflichten aus. Lieferanten von Erzeugnissen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent DBDPE enthalten, müssen ihre Kunden informieren und die SCIP-Datenbank füllen.

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Bereits im Juni 2025 war die Liste auf 250 Stoffe angewachsen, unter anderem durch die Silikonverbindung Decamethyltetrasiloxane. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Compliance-Prüfungen diese jüngsten Updates berücksichtigen, bevor die nächste Erweiterung kommt.

Die neuen Kandidaten: Ein Lösungsmittel und ein “Forever Chemical”

Die regulatorische Landschaft verschiebt sich im Februar erneut. Der Ausschuss der Mitgliedstaaten einigte sich einstimmig darauf, n-Hxean als besonders besorgniserregend einzustufen. Diese Entscheidung ist bemerkenswert, denn n-Hexan ist der erste Stoff, der speziell wegen seiner neurotoxischen Eigenschaften auf die Liste kommt – und nicht wie üblich als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR).

n-Hexan ist ein häufig verwendetes Lösungsmittel in Industrieklebstoffen, Polituren, Lebensmittelextraktionsverfahren und Reinigungsmitteln.

Gleichzeitig wird Bisphenol AF (BPAF) hinzukommen. Dieser Stoff, der als Vernetzer in Hochleistungskautschuken dient, wurde als fortpflanzungsgefährdend identifiziert. Besonders relevant: In den Regulierungsdokumenten wird BPAF als PFAS-Stoff (“Forever Chemical”) geführt. Seine Aufnahme unterstreicht die EU-Strategie gegen diese langlebigen Chemikalien.

Mit der formalen Aufnahme dieser beiden Substanzen wird die Kandidatenliste voraussichtlich auf 253 Einträge anwachsen.

Atempause für die Industrie: Bisphenol F vorläufig zurückgezogen

Eine gute Nachricht gab es im Dezember jedoch auch. Der Vorschlag, Bisphenol F (BPF) auf die Liste zu setzen, wurde zurückgezogen. Schweden hatte den Stoff ursprünglich wegen seiner Fortpflanzungsgefährdung und als möglichen Ersatzstoff für das bereits regulierte Bisphenol A vorgeschlagen.

Die Dossier-Einreicher zogen den Antrag zurück, um weitere Bewertungen vorzunehmen. Für betroffene Branchen bedeutet das eine vorübergehende Entlastung. Allerdings bleibt BPF im ECHA-Register mit dem Status “Identifizierung läuft”. Experten gehen davon aus, dass ein neuer Vorstoß in einer der nächsten regulatorischen Runden folgen könnte.

Handlungsplan für Unternehmen: Zwei-Phasen-Strategie

Angesichts der wachsenden Liste sollten Unternehmen in Deutschland eine zweistufige Compliance-Strategie verfolgen.

Phase 1: Sofortige Überprüfung (Der “251”-Check)
Betriebe müssen sicherstellen, dass ihre Erzeugnis-Inventare die Stoffe von Ende 2025 berücksichtigen. Besondere Aufmerksamkeit gilt:
* Elektronik und Automobilteile: Prüfung auf DBDPE in Gehäusen und Kabelisolierungen.
* Kosmetik: Überprüfung von Formulierungen auf die im Juni 2025 hinzugekommenen Siloxane.
* Textilien: Screening auf Reactive Brown 51 und Flammschutzmittel.

Bei einem Gehalt über 0,1 Gewichtsprozent müssen SCIP-Meldungen sofort aktualisiert werden.

Phase 2: Vorbereitung auf den Februar
Vorausschauende Unternehmen beginnen jetzt mit der Prüfung ihrer Lieferketten auf n-Hexan und BPAF.
* Für n-Hexan: Sicherheitsdatenblätter (SDB) für chemische Gemische, Lösungsmittel und Reinigungsprodukte prüfen. Der flüchtige Stoff steckt oft in Gemischen, Rückstände in Klebstoffen sind jedoch relevant.
* Für BPAF: Den Dialog mit Lieferanten von Fluorkautschuk-Teilen und speziellen Elektronikmaterialien suchen, um Restgehalte des Monomers zu ermitteln.

Signalwirkung: Neurotoxizität und PFAS im Fokus

Die Aufnahme von n-Hexan sendet ein klares Signal. Die ECHA rückt zunehmend Stoffe mit spezifischer Organotoxizität in den Fokus. Dies erweitert den Anwendungsbereich der “gleichwertigen Besorgnis” nach REACH-Artikel 57(f). Es könnte ein Präzedenzfall für weitere Lösungsmittel und neurotoxische Stoffe sein.

Die Identifizierung von BPAF verstärkt zudem den EU-Kurs gegen PFAS. Während der umfassende PFAS-Restriktionsvorschlag parallel diskutiert wird, sorgt die schrittweise Aufnahme einzelner PFAS-Chemikalien auf die Kandidatenliste dafür, dass die gefährlichsten Vertreter dieser Klasse nicht unreguliert bleiben.

Experten raten Unternehmen, ihre Screening-Prozesse genau zu dokumentieren. Bei einer Kontrolle durch deutsche Behörden wie das Gewerbeaufsichtsamt kann der Nachweis eines systematischen Prüfprozesses (“Abgleich”), der sowohl die aktuellen 251 Stoffe als auch die anstehenden Neuzugänge berücksichtigt, ein wichtiger Beweis für die Sorgfaltspflicht sein.

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