Rahmen-MAVO: Digitaler Fortschritt vor Superwahljahr 2026
30.12.2025 - 09:52:12Die kirchliche Mitarbeitervertretung wird 2026 digitaler und rechtssicherer, doch die volle wirtschaftliche Mitbestimmung bleibt ein zentrales Streitthema für die anstehenden Wahlen.
Die kirchliche Mitbestimmung in Deutschland steht vor einem Wendepunkt. Kurz vor dem Superwahljahr 2026 für Mitarbeitervertretungen (MAV) tritt die lang erwartete Reform der Rahmen-Mitarbeitervertretungsordnung (Rahmen-MAVO) in die entscheidende Phase. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens im Oktober 2025 geht es nun um die praktische Umsetzung neuer Mitbestimmungsrechte, die ab 2026 die Arbeit tausender MAV-Gremien in katholischen Einrichtungen prägen werden.
Digitalisierung und Datenschutz im Fokus
Die wichtigsten Neuerungen der Rahmen-MAVO modernisieren die MAV-Arbeit grundlegend. Der Ende Oktober 2025 diskutierte Entwurf macht digitale Praktiken, die viele Gremien bereits provisorisch nutzten, endlich rechtssicher.
Ein zentrales Element ist der neue § 26c MAVO. Er regelt explizit die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten. Klarstellung: Während der Arbeitgeber weiter „Verantwortlicher“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bleibt, muss die MAV nun ein eigenes Datenschutzkonzept erstellen. Dies soll langjährige Rechtsunsicherheiten bei der Verarbeitung sensibler Mitarbeiterdaten beenden.
Zudem wird das Recht auf digitale Versammlungen und Videokonferenzen dauerhaft verankert. Diese von den Diözesanen Arbeitsgemeinschaften (DiAG) unterstützte Regelung macht die in den letzten Jahren erprobte Flexibilität zum Standardrecht – unabhängig von Krisensituationen.
Wirtschaftliche Mitbestimmung: Nur halber Sieg?
Während die technische Modernisierung voranschreitet, bleibt die wirtschaftliche Mitbestimmung ein Streitthema. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (BAG-MAV) fordert seit Langem „volle Mitbestimmung“ nach Vorbild des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in der freien Wirtschaft.
Berichte aus dem Anhörungsverfahren deuten an: Die neue MAVO erweitert zwar die Informationsrechte zu Wirtschaftszahlen und Strategieplanung. Doch die von Arbeitnehmervertretern gewünschten vollen Durchsetzungsrechte wird sie wohl nicht gewähren. Die seit 2023 tagende „Ad-hoc-Arbeitsgruppe“ stand vor der Herausforderung, den kirchlichen „Dritten Weg“ mit der Forderung nach mehr Unternehmens-Transparenz in Einklang zu bringen. Der finale Wortlaut zu den Befugnissen des Wirtschaftsausschusses wird ein zentrales Wahlkampfthema 2026.
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Parallele Entwicklungen: Die KODA als Tarifsetzer
Die MAVO-Reform findet nicht im luftleeren Raum statt. Sie verläuft parallel zu Entwicklungen in der Kommission für die Ordnung des diözesanen Arbeitsrechts (KODA). Auf deren 211. Plenarsitzung in Bayern am 3. und 4. Dezember 2025 wurden wegweisende Beschlüsse gefasst.
Laut dem anschließend veröffentlichten KODA Kompass ging es um die Übernahme von Tarifänderungen des öffentlichen Dienstes (TVöD VKA) ins kirchliche Recht – insbesondere zu Arbeitszeiten und Einmalzahlungen. Diese Entscheidungen wirken sich direkt auf die Arbeitsbedingungen aus, die die neu gewählten MAV-Gremien ab 2026 überwachen müssen. Die Synchronisierung von MAV-Rechten und tariflichen Verbesserungen unterstreicht die Dualität kirchlicher Arbeitsbeziehungen: Die KODA setzt die Tarife, die MAV sorgt für deren faire Anwendung.
Ausblick auf das Superwahljahr 2026
Der gesetzliche Rahmen steht. Jetzt konzentrieren sich die etwa 25.000 kirchlichen Einrichtungen auf die Vorbereitung der MAV-Wahlen im Frühjahr 2026. Die BAG-MAV, die am 18. Dezember in die Winterpause ging, kündigte umfassende Unterstützung und Schulungsmaterialien ab Januar an.
Beobachter prognostizieren einen Generationenwechsel in vielen MAV-Gremien. Auslöser sind die neuen digitalen Möglichkeiten und die wachsende Komplexität im Management von Krankenhäusern und Sozialbetrieben. Die aktualisierte MAVO gilt erstmals für diese Wahlen. In vielen Bistümern könnten damit digitale Wahlverfahren rechtssicher durchgeführt werden – vorausgesetzt, der Ortsbischof erlässt das entsprechende Diözesanrecht.
Die Botschaft zum Jahresende 2025 ist klar: Der „Dritte Weg“ wird digitaler und rechtlich robuster. Der Kampf um vollständige wirtschaftliche Mitbestimmungs-Parität geht jedoch weiter.
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