Psychischer, Arbeitsschutz

Psychischer Arbeitsschutz wird ab 2026 zur harten Pflicht

05.01.2026 - 19:04:13

Ab sofort gelten weltweit verschärfte Vorgaben für den psychischen Arbeitsschutz. Unternehmen müssen Gefährdungsbeurteilungen nachweisen und stehen unter strengerer Kontrolle durch Aufsichtsbehörden.

Ab heute gelten weltweit verschärfte Regeln für den Schutz der mentalen Gesundheit am Arbeitsplatz. Unternehmen stehen vor neuen, verbindlichen Nachweispflichten – ähnlich wie beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) startet ihre neue Schwerpunktkampagne 2026–2028. Sie konzentriert sich explizit auf psychosoziale Risiken. Nationale Arbeitsinspektionen sollen die Einhaltung der Vorgaben nun streng überprüfen.

Die Schonfrist für Unternehmen ist vorbei. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird ab sofort mit derselben Akribie kontrolliert wie technische Sicherheitsvorkehrungen. Digitale Dauererreichbarkeit und emotionaler Stress rücken damit in den Fokus der Compliance.

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Viele Unternehmen unterschätzen, wie detailliert Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen künftig geprüft werden. Ohne praxisnahe Vorlagen und klare Checklisten drohen Nachforderungen oder Bußgelder – vor allem, wenn Dokumentation und Maßnahmen nicht in harten Kennzahlen festgehalten sind. Ein kostenloser Leitfaden bietet fertige Vorlagen, Prüfpunkte für Aufsichtsbehörden und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, mit der Personaler und Sicherheitsbeauftragte rechtskonforme GBU für psychische Risiken erstellen. Kostenlose GBU-Vorlagen und Checklisten herunterladen

US-Gesetze verschärfen den Druck global

Für internationale Konzerne kommt zusätzlicher Druck aus den USA. Die Übergangsfristen des Mental Health Parity and Addiction Equity Act (MHPAEA) sind ausgelaufen. Die finalen Regelungen entfalten nun volle Rechtskraft.

Deutsche Unternehmen mit US-Niederlassungen müssen nachweisen, dass ihre Gesundheitspläne psychische und körperliche Erkrankungen gleich behandeln. Bürokratische Hürden für Therapie-Zugänge sind nicht mehr erlaubt, wenn die Hilfe bei physischen Leiden schnell erfolgt. Compliance-Abteilungen arbeiten auf Hochtouren, um diese globale „Gleichstellung“ umzusetzen.

Prävention wird zur Beweispflicht

Die Beweislast verschiebt sich: Arbeitgeber müssen im Fall von Burnout-Erkrankungen aktiv präventive Maßnahmen nachweisen. Das bloße Angebot von Yoga-Kursen reicht nicht mehr aus.

  • Verbindliche Regelungen zur Nichterreichbarkeit nach Feierabend
  • Klare Protokolle gegen toxisches Führungsverhalten
  • Integration psychischer Gefährdungsbeurteilungen in jährliche Sicherheitsunterweisungen

Die Dokumentation dieser „weichen Faktoren“ wird für Personalabteilungen zur konkreten Pflicht in harten Kennzahlen.

Warum der Gesetzgeber jetzt handelt

Der Handlungsdruck ist hoch. Die Fehltage aufgrund psychischer Diagnosen stiegen in den letzten Jahren kontinuierlich an. Diese Entwicklung verursacht milliardenschwere volkswirtschaftliche Schäden und verschärft den Fachkräftemangel.

Der Paradigmenwechsel ist klar: Psychische Gesundheit wird von einer individuellen zu einer strukturellen Arbeitgeberpflicht. Für junge Generationen auf dem Arbeitsmarkt ist die mentale Fürsorge bereits heute ein entscheidender Faktor bei der Jobwahl.

Was 2026 noch bringen könnte

Im Laufe des Jahres könnte die EU-Diskussion um ein „Recht auf Nichterreichbarkeit“ neuen Schwung erhalten. Auch der Einsatz von KI-Tools zur Früherkennung von Überlastung wird zunehmen – trotz offener Datenschutzfragen.

Gewerkschaften und Betriebsräte werden die neuen Rahmenbedingungen nutzen, um in Tarifverhandlungen stärker für Gesundheitsbudgets zu kämpfen. Der psychische Arbeitsschutz hat endgültig den Status der freiwilligen Wellness-Maßnahme verlassen.

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