Pressemitteilung EQS-Media / 18.03.2025 / 13:46 CET / CEST Bildlink: https: / / eqs-cockpit.com / cgi-bin / fncls.ssp?fn=download2_file&code_str=6ef01fc5e07e07e8c7b74faf5e918b36 Bildtitel: IHO Holding Pressemitteilung NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADAS, AUSTRALIENS, JAPANS ODER IN DIESE LÄNDER ODER INNERHALB SONSTIGER RECHTSORDNUNGEN BZW.
18.03.2025 - 13:47:52EQS-News: Pressemitteilung (deutsch)
Pressemitteilung
EQS-Media / 18.03.2025 / 13:46 CET/CEST Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=download2_file&code_str=6ef01fc5e07e07e8c7b74faf5e918b36 Bildtitel: IHO Holding Pressemitteilung NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADAS, AUSTRALIENS, JAPANS ODER IN DIESE LÄNDER ODER INNERHALB SONSTIGER RECHTSORDNUNGEN BZW. IN SONSTIGE RECHTSORDNUNGEN GEDACHT, IN DENEN EINE SOLCHE VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE IHO Verwaltungs GmbH gibt den Verkauf von EUR 200 Mio. 6,750 % / 7,500 % Sustainability-Linked Senior Secured PIK Toggle Notes mit Fälligkeit in 2029 und EUR 120 Mio. 7,000 % / 7,750 % Sustainability-Linked Senior Secured PIK Toggle Notes mit Fälligkeit in 2031 bekannt HERZOGENAURACH, 18. März 2025. Die IHO Verwaltungs GmbH (die "Emittentin"), eine Tochtergesellschaft der IHO Holding, gab heute bekannt, dass sie beschlossen hat, einen Gesamtnennbetrag von EUR 200 Mio. ihrer 6,750 % / 7,500 % besicherten Anleihen mit Fälligkeit in 2029 (Sustainability-Linked Senior Secured PIK Toggle Notes due 2029) (die "Aufstockungsanleihen 2029") und einen Gesamtnennbetrag von EUR 120 Mio. ihrer 7,000 % / 7,750 % besicherten Anleihen mit Fälligkeit in 2031 (Sustainability-Linked Senior Secured PIK Toggle Notes due 2031) (die "Aufstockungsanleihen 2031", und zusammen mit den Aufstockungsanleihen 2029 die "Aufstockungsanleihen") im Rahmen einer Privatplatzierung an institutionelle Investoren zu begeben. Die Aufstockungsanleihen werden nach Maßgabe der Anleihebedingungen der Emittentin vom 11. Oktober 2024 begeben und gehören zu derselben Serie von Schuldverschreibungen wie die EUR 600 Mio. 6,750 % / 7,500 % Sustainability-Linked Senior Secured PIK Toggle Notes der Emittentin mit Fälligkeit in 2029 (die "Bestehenden Anleihen 2029") bzw. die EUR 400 Mio. 7,000 % / 7,750 % Sustainability-Linked Senior Secured PIK Toggle Notes mit Fälligkeit in 2031 (die "Bestehenden Anleihen 2031", und zusammen mit den Bestehenden Anleihen 2029 die "Bestehenden Anleihen"). Die Aufstockungsanleihen werden anfänglich vorläufige Common Codes und vorläufige ISINs tragen, die sich von denen der Bestehenden Anleihen unterscheiden, aber nach Ablauf der in Regulation S festgelegten Frist, die voraussichtlich 40 Tage nach dem Emissionsdatum der Aufstockungsanleihen endet, dieselben ISINs und Common Codes wie die gemäß Regulation S begebenen Bestehenden Anleihen haben. Die Zinssätze der Anleihen sind an das Erreichen konkreter Nachhaltigkeitsziele auf Basis des Sustainability-Linked Financing Framework der IHO Verwaltungs GmbH geknüpft. Sollte ein relevantes Nachhaltigkeitsziel nicht erreicht werden, würde dies für die Restlaufzeit der betreffenden Serie der Anleihen zu einer Erhöhung des Zinssatzes um 20 Basispunkte führen. Die Emittentin beabsichtigt, die Nettoerlöse aus der Privatplatzierung zur Rückzahlung von im Rahmen ihrer revolvierenden Kreditfazilität ausstehenden Verbindlichkeiten zu verwenden. Die Emission der Aufstockungsanleihen steht unter dem Vorbehalt der üblichen Vollzugsbedingungen. Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung darf nicht innerhalb der Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanadas, Australiens oder Japans oder in diese Länder oder innerhalb sonstiger Rechtsordnungen bzw. in sonstige Rechtsordnungen verteilt, veröffentlicht oder verbreitet werden, in denen eine solche Verteilung, Veröffentlichung oder Verbreitung unzulässig wäre. Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Rechtsordnung dar. Die Aufstockungsanleihen wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act vor. Die Aufstockungsanleihen wurden in einer Privatplatzierung verkauft, die von den Registrierungserfordernissen des Securities Act ausgenommen ist, und wurden dementsprechend nur an bestimmte Personen außerhalb der Vereinigten Staaten, die nicht U.S. Personen (wie im Securities Act definiert) sind, gemäß Regulation S des Securities Act verkauft. Diese Mitteilung wird nicht von einer gemäß dem Financial Services and Markets Act 2000 (in der geltenden Fassung, der "FSMA") autorisierten Person verbreitet und wurde nicht für die Zwecke von Abschnitt 21 des FSMA genehmigt. Dementsprechend richtet sich diese Mitteilung nur an Personen, die (i) über professionelle Erfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen verfügen und als Anlageexperten im Sinne von Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der geltenden Fassung, die "Financial Promotion Order") gelten, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) ("vermögende Unternehmen, Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit usw.") der Financial Promotion Order fallen, (iii) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder (iv) Personen sind, denen eine Einladung oder ein Angebot zur Beteiligung an einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA) im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden darf (solche Personen zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet). Dementsprechend bestätigt der Empfänger durch die Annahme dieser Mitteilung, eine solche relevante Person zu sein. Diese Mitteilung richtet sich nur an relevante Personen, und Personen, die keine relevanten Personen sind, dürfen auf ihrer Grundlage nicht handeln oder darauf vertrauen. Alle Investitionen oder Investitionstätigkeiten, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten Personen zur Verfügung und werden nur mit relevanten Personen getätigt. Die Aufstockungsanleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihnen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein Kleinanleger eine Person, bei der es sich um eine (oder mehrere) der folgenden Personen handelt: (i) ein "Kleinanleger" im Sinne von Artikel 4 Absatz (1) Nummer 11 der Richtlinie (EU) 2014/65 (in der jeweils geltenden Fassung "MiFID II") oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geltenden Fassung die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz 10 der MiFID II gelten würde. Folglich wurde kein von der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der geltenden Fassung, die "PRIIPs-Verordnung") vorgeschriebenes Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf der Aufstockungsanleihen oder deren anderweitige Bereitstellung für Kleinanleger im EWR erstellt und das Angebot oder der Verkauf der Aufstockungsanleihen an, oder ihre anderweitige Bereitstellung für, Privatanleger im EWR kann daher gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein. Die Aufstockungsanleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihnen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein Kleinanleger eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Personen ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Nummer (8) der Verordnung (EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") innerstaatliches Recht darstellt oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen des FSMA und aller im Rahmen des FSMA erlassenen Regeln oder Vorschriften zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts, gelten würde. Es wurde kein von der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts (die "UK PRIIPs-Verordnung") vorgeschriebenes Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf der Aufstockungsanleihen oder deren anderweitige Bereitstellung für Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Aufstockungsanleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung für Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein. Die IHO Verwaltungs GmbH als Emittentin, die Platzierungsstellen und die jeweils mit ihnen verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen Mitarbeiter oder Vertreter geben keinerlei Zusicherungen dafür ab, dass die Aufstockungsanleihen geeignet sind, Umwelt- oder Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen. Anleger sollten die Aufstockungsanleihen aus Nachhaltigkeitssicht selbst bewerten. Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich um zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen behaftet, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf das Ergebnis und die finanziellen Auswirkungen der hierin beschriebenen Projekte und Ereignisse auswirken. Es wird keine Verpflichtung übernommen, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu aktualisieren oder zu ändern. Sie sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum Datum dieser Mitteilung widerspiegeln. In dieser Mitteilung enthaltene Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden Personen zu betrachten. Ansprechpartner: Patrick Juchemich IHO Holding - Treasury & Controlling Telefon: +49 9132 8364-325 E-Mail: treasury@iho-holding.com Ende der Pressemitteilung --------------------------------------------------------------------------- Emittent/Herausgeber: IHO Verwaltungs GmbH Schlagwort(e): Finanzen 18.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com --------------------------------------------------------------------------- 2102238 18.03.2025 CET/CEST