Kolumne, DGA

Pressemitteilung EQS-Media / 18.03.2025 / 13:46 CET / CEST Bildlink: https: / / eqs-cockpit.com / cgi-bin / fncls.ssp?fn=download2_file&code_str=6ef01fc5e07e07e8c7b74faf5e918b36 Bildtitel: IHO Holding Pressemitteilung NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADAS, AUSTRALIENS, JAPANS ODER IN DIESE LÄNDER ODER INNERHALB SONSTIGER RECHTSORDNUNGEN BZW.

18.03.2025 - 13:47:52

EQS-News: Pressemitteilung (deutsch)

Pressemitteilung

EQS-Media / 18.03.2025 / 13:46 CET/CEST

Bildlink:
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=download2_file&code_str=6ef01fc5e07e07e8c7b74faf5e918b36
Bildtitel: IHO Holding

Pressemitteilung

NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER
VEREINIGTEN STAATEN, KANADAS, AUSTRALIENS, JAPANS ODER IN DIESE LÄNDER ODER
INNERHALB SONSTIGER RECHTSORDNUNGEN BZW. IN SONSTIGE RECHTSORDNUNGEN
GEDACHT, IN DENEN EINE SOLCHE VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG
UNZULÄSSIG WÄRE

IHO Verwaltungs GmbH gibt den Verkauf von EUR 200 Mio. 6,750 % / 7,500 %
Sustainability-Linked Senior Secured PIK Toggle Notes mit Fälligkeit in 2029
und EUR 120 Mio. 7,000 % / 7,750 % Sustainability-Linked Senior Secured PIK
Toggle Notes mit Fälligkeit in 2031 bekannt

HERZOGENAURACH, 18. März 2025. Die IHO Verwaltungs GmbH (die "Emittentin"),
eine Tochtergesellschaft der IHO Holding, gab heute bekannt, dass sie
beschlossen hat, einen Gesamtnennbetrag von EUR 200 Mio. ihrer 6,750 % /
7,500 % besicherten Anleihen mit Fälligkeit in 2029 (Sustainability-Linked
Senior Secured PIK Toggle Notes due 2029) (die "Aufstockungsanleihen 2029")
und einen Gesamtnennbetrag von EUR 120 Mio. ihrer 7,000 % / 7,750 %
besicherten Anleihen mit Fälligkeit in 2031 (Sustainability-Linked Senior
Secured PIK Toggle Notes due 2031) (die "Aufstockungsanleihen 2031", und
zusammen mit den Aufstockungsanleihen 2029 die "Aufstockungsanleihen") im
Rahmen einer Privatplatzierung an institutionelle Investoren zu begeben.

Die Aufstockungsanleihen werden nach Maßgabe der Anleihebedingungen der
Emittentin vom 11. Oktober 2024 begeben und gehören zu derselben Serie von
Schuldverschreibungen wie die EUR 600 Mio. 6,750 % / 7,500 %
Sustainability-Linked Senior Secured PIK Toggle Notes der Emittentin mit
Fälligkeit in 2029 (die "Bestehenden Anleihen 2029") bzw. die EUR 400 Mio.
7,000 % / 7,750 % Sustainability-Linked Senior Secured PIK Toggle Notes mit
Fälligkeit in 2031 (die "Bestehenden Anleihen 2031", und zusammen mit den
Bestehenden Anleihen 2029 die "Bestehenden Anleihen"). Die
Aufstockungsanleihen werden anfänglich vorläufige Common Codes und
vorläufige ISINs tragen, die sich von denen der Bestehenden Anleihen
unterscheiden, aber nach Ablauf der in Regulation S festgelegten Frist, die
voraussichtlich 40 Tage nach dem Emissionsdatum der Aufstockungsanleihen
endet, dieselben ISINs und Common Codes wie die gemäß Regulation S begebenen
Bestehenden Anleihen haben.

Die Zinssätze der Anleihen sind an das Erreichen konkreter
Nachhaltigkeitsziele auf Basis des Sustainability-Linked Financing Framework
der IHO Verwaltungs GmbH geknüpft. Sollte ein relevantes Nachhaltigkeitsziel
nicht erreicht werden, würde dies für die Restlaufzeit der betreffenden
Serie der Anleihen zu einer Erhöhung des Zinssatzes um 20 Basispunkte
führen.

Die Emittentin beabsichtigt, die Nettoerlöse aus der Privatplatzierung zur
Rückzahlung von im Rahmen ihrer revolvierenden Kreditfazilität ausstehenden
Verbindlichkeiten zu verwenden.

Die Emission der Aufstockungsanleihen steht unter dem Vorbehalt der üblichen
Vollzugsbedingungen.

Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung darf nicht innerhalb der Vereinigten Staaten
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Kanadas, Australiens
oder Japans oder in diese Länder oder innerhalb sonstiger Rechtsordnungen
bzw. in sonstige Rechtsordnungen verteilt, veröffentlicht oder verbreitet
werden, in denen eine solche Verteilung, Veröffentlichung oder Verbreitung
unzulässig wäre.

Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder eine
Aufforderung noch ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von
Amerika oder in einer anderen Rechtsordnung dar. Die Aufstockungsanleihen
wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der
jeweils geltenden Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in
den Vereinigten Staaten von Amerika oder U.S. Personen (wie in Regulation S
unter dem Securities Act definiert) nicht angeboten oder verkauft werden, es
sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Befreiung von den
Registrierungserfordernissen des Securities Act vor. Die
Aufstockungsanleihen wurden in einer Privatplatzierung verkauft, die von den
Registrierungserfordernissen des Securities Act ausgenommen ist, und wurden
dementsprechend nur an bestimmte Personen außerhalb der Vereinigten Staaten,
die nicht U.S. Personen (wie im Securities Act definiert) sind, gemäß
Regulation S des Securities Act verkauft.

Diese Mitteilung wird nicht von einer gemäß dem Financial Services and
Markets Act 2000 (in der geltenden Fassung, der "FSMA") autorisierten Person
verbreitet und wurde nicht für die Zwecke von Abschnitt 21 des FSMA
genehmigt. Dementsprechend richtet sich diese Mitteilung nur an Personen,
die (i) über professionelle Erfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit
Anlagen verfügen und als Anlageexperten im Sinne von Artikel 19(5) der
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in
der geltenden Fassung, die "Financial Promotion Order") gelten, (ii)
Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) ("vermögende Unternehmen,
Vereine ohne eigene Rechtspersönlichkeit usw.") der Financial Promotion
Order fallen, (iii) sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden oder
(iv) Personen sind, denen eine Einladung oder ein Angebot zur Beteiligung an
einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Abschnitt 21 des FSMA) im Zusammenhang
mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise
rechtmäßig mitgeteilt werden darf (solche Personen zusammen werden als
"relevante Personen" bezeichnet). Dementsprechend bestätigt der Empfänger
durch die Annahme dieser Mitteilung, eine solche relevante Person zu sein.
Diese Mitteilung richtet sich nur an relevante Personen, und Personen, die
keine relevanten Personen sind, dürfen auf ihrer Grundlage nicht handeln
oder darauf vertrauen. Alle Investitionen oder Investitionstätigkeiten, auf
die sich diese Mitteilung bezieht, stehen nur relevanten Personen zur
Verfügung und werden nur mit relevanten Personen getätigt.

Die Aufstockungsanleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") angeboten, verkauft oder anderweitig
zur Verfügung gestellt zu werden und sollten ihnen nicht angeboten, verkauft
oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet
ein Kleinanleger eine Person, bei der es sich um eine (oder mehrere) der
folgenden Personen handelt: (i) ein "Kleinanleger" im Sinne von Artikel 4
Absatz (1) Nummer 11 der Richtlinie (EU) 2014/65 (in der jeweils geltenden
Fassung "MiFID II") oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97
(in der geltenden Fassung die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), wenn
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Absatz
10 der MiFID II gelten würde. Folglich wurde kein von der Verordnung (EU)
Nr. 1286/2014 (in der geltenden Fassung, die "PRIIPs-Verordnung")
vorgeschriebenes Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf der
Aufstockungsanleihen oder deren anderweitige Bereitstellung für Kleinanleger
im EWR erstellt und das Angebot oder der Verkauf der Aufstockungsanleihen
an, oder ihre anderweitige Bereitstellung für, Privatanleger im EWR kann
daher gemäß der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Aufstockungsanleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden und sollten ihnen nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
Kleinanleger eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden Personen
ist: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Nummer (8) der Verordnung
(EU) Nr. 2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018
("EUWA") innerstaatliches Recht darstellt oder (ii) ein Kunde im Sinne der
Bestimmungen des FSMA und aller im Rahmen des FSMA erlassenen Regeln oder
Vorschriften zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie, wenn dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer
(8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie gemäß EUWA Teil des
innerstaatlichen Rechts, gelten würde. Es wurde kein von der Verordnung (EU)
Nr. 1286/2014, wie gemäß EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts (die "UK
PRIIPs-Verordnung") vorgeschriebenes Basisinformationsblatt für das Angebot
oder den Verkauf der Aufstockungsanleihen oder deren anderweitige
Bereitstellung für Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt, und
daher kann das Angebot oder der Verkauf der Aufstockungsanleihen oder ihre
anderweitige Bereitstellung für Kleinanleger im Vereinigten Königreich gemäß
der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die IHO Verwaltungs GmbH als Emittentin, die Platzierungsstellen und die
jeweils mit ihnen verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen Mitarbeiter
oder Vertreter geben keinerlei Zusicherungen dafür ab, dass die
Aufstockungsanleihen geeignet sind, Umwelt- oder Nachhaltigkeitskriterien zu
erfüllen. Anleger sollten die Aufstockungsanleihen aus Nachhaltigkeitssicht
selbst bewerten.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Bei bestimmten Aussagen in dieser Mitteilung handelt es sich um
zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind naturgemäß mit
einer Reihe von Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen behaftet, die dazu
führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen von den
in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder implizierten
Ergebnissen oder Entwicklungen in wesentlicher Hinsicht abweichen. Diese
Risiken, Unwägbarkeiten und Annahmen könnten sich nachteilig auf das
Ergebnis und die finanziellen Auswirkungen der hierin beschriebenen Projekte
und Ereignisse auswirken. Es wird keine Verpflichtung übernommen,
zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, zukünftiger
Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen durch öffentliche Bekanntmachung zu
aktualisieren oder zu ändern. Sie sollten nicht in unverhältnismäßiger Weise
auf zukunftsgerichtete Aussagen vertrauen, die ausschließlich den Stand zum
Datum dieser Mitteilung widerspiegeln. In dieser Mitteilung enthaltene
Aussagen über Trends oder Entwicklungen in der Vergangenheit sollten nicht
als Aussagen dahingehend betrachtet werden, dass sich diese Trends und
Entwicklungen in der Zukunft fortsetzen. Die vorstehend aufgeführten
Warnhinweise sind im Zusammenhang mit späteren mündlichen oder schriftlichen
zukunftsgerichteten Aussagen von Schaeffler oder in deren Namen handelnden
Personen zu betrachten.

Ansprechpartner:

Patrick Juchemich

IHO Holding - Treasury & Controlling

Telefon: +49 9132 8364-325

E-Mail: treasury@iho-holding.com


Ende der Pressemitteilung

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Emittent/Herausgeber: IHO Verwaltungs GmbH
Schlagwort(e): Finanzen

18.03.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt
durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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2102238 18.03.2025 CET/CEST

@ dpa.de

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