Photovoltaik-Steuerbonus: Gerichtsurteil gefährdet Förderung für Privathaushalte
12.01.2026 - 00:13:12Ein aktuelles Urteil des Hessischen Finanzgerichts stellt die steuerliche Förderung privater Solaranlagen infrage. Betroffen sind Besitzer von Photovoltaik-Systemen, die ihren Strom vorrangig selbst verbrauchen.
Die Entscheidung betrifft den Investitionsabzugsbetrag (IAB), eine steuerliche Vorab-Förderung für geplante Anschaffungen. Bislang konnten Eigentümer bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten einer Solaranlage steuermindernd geltend machen. Das Gericht urteilte nun, dass diese Vergünstigung nur gilt, wenn die Anlage zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird. Privater Verbrauch im eigenen Haushalt zähle jedoch nicht als betriebliche Nutzung.
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Die “90-Prozent-Hürde” für private Solaranlagen
Damit trifft das Urteil genau diejenigen, die ihre Anlage besonders effizient nutzen: Haushalte mit hohem Eigenverbrauch. Viele moderne Systeme mit Batteriespeichern erreichen eine Eigenverbrauchsquote von 70 bis 80 Prozent. Sie liegen damit deutlich über der kritischen 10-Prozent-Grenze für Privatverbrauch und verlieren nach dieser Lesart den Steuervorteil.
Die Richter wiesen eine gängige steuerliche Argumentation zurück. Viele Steuerberater gingen bisher davon aus, dass der private Verbrauch lediglich als “Sachentnahme” zu bewerten sei. Das Gericht sieht darin jedoch eine schädliche private Nutzung, die den Förderanspruch komplett entfallen lässt.
Steuerliche Unsicherheit für das Jahr 2026
Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung für 2026 vorbereiten, bedeutet das unmittelbare Konsequenzen:
* Nachweise nötig: Finanzämter könnten künftig den Nachweis über die tatsächliche Nutzungsquote (Einspeisung vs. Eigenverbrauch) verlangen.
* Rückwirkende Korrekturen: Bereits gewährte IAB-Vorteile für 2024 oder 2025 könnten rückwirkend geprüft und gestrichen werden – inklusive Nachzahlungen und Zinsen.
* Provisorische Bescheide: Steuerberater raten betroffenen Mandanten nun, Einspruch gegen Steuerbescheide einzulegen und auf das laufende Revisionsverfahren zu verweisen.
„Die Unsicherheit ist Gift für die Investitionsplanung“, kommentiert ein Steuerexperte. Während die Politik den Ausbau erneuerbarer Energien fördern wolle, wirke das enge Auslegung des Steuerrechts hier gegen Hausbesitzer, die ihre Energieunabhängigkeit maximierten.
Bundesfinanzhof muss letztlich entscheiden
Ob die strenge Auslegung Bestand hat, entscheidet nun der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Das Hessische Finanzgericht hat die Revision zugelassen; das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen BFH III R 39/25.
Eine schnelle Entscheidung ist nicht zu erwarten. Bis dahin bleibt die Rechtslage unklar. Für potenzielle Investoren heißt das: Wer mit einem hohen Eigenverbrauch rechnet, sollte den IAB nicht mehr als sicheren Baustein seiner Finanzierung betrachten. Experten befürchten, dass der Steuerbonus für die meisten privaten PV-Anlagen faktisch obsolet werden könnte – es sei denn, der BFH kippt das Urteil oder das Finanzministerium reagiert mit einem milderen Erlass.
Hinweis: Dieser Artikel stellt allgemeine Informationen bereit und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuergesetze unterliegen Änderungen und Auslegungen. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation einen qualifizierten Steuerberater.
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