Pflegeeinrichtungen starten 2026 mit neuen Pflichten
09.01.2026 - 12:00:12Der Jahresbeginn bringt eine Welle neuer Vorschriften für deutsche Pflegeheime. Betreiber müssen ihre Compliance-Strukturen dringend anpassen.
Berlin/Sankt Augustin – Für Deutschlands Pflegeeinrichtungen beginnt das Jahr 2026 mit verschärften Auflagen. Ab sofort gelten strengere Arbeitsschutzstandards für Nassbereiche, und die Infektionsschutzvorgaben wurden aktualisiert. Gleichzeitig müssen sich die Häuser auf die nächste Pflegemindestlohnerhöhung vorbereiten. Ein Dreiklang aus baulichen, hygienischen und personellen Vorgaben, der vor allem kleinere Träger unter Druck setzt.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Technische Regel für „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ (DGUV Information 207-006) überarbeitet. Die Neufassung gilt seit Januar 2026 und betrifft direkt Bäder, Duschen und Therapiebecken in Pflegeheimen.
Hintergrund sind gestiegene Unfallzahlen. Die aktualisierte Regel adressiert den Zielkonflikt zwischen Rutschhemmung und hygienischer Reinigung. Bodenbeläge müssen nun höhere Rutschhemmwerte (R-Werte) aufweisen und gleichzeitig beständig gegen klinikübliche Desinfektionsmittel sein. Die DGUV betont: Es reicht nicht, den Boden einmalig einzubauen. Die Sicherheitseigenschaften müssen durch regelmäßige, dokumentierte Prüfungen dauerhaft gewährleistet werden.
Für die Praxis bedeutet das eine doppelte Herausforderung. Einrichtungen müssen nicht nur möglicherweise sanieren, sondern auch ihre Reinigungsprotokolle überprüfen. Denn aggressive Reiniger können die rutschhemmende Oberfläche langfristig schädigen.
Infektionsschutz: Hygiene-Beauftragte brauchen Zertifikat
Parallel hat der Bundestag am 6. Januar 2026 den Stand der Infektionsschutzgesetz-Kataloge aktualisiert. Der Fokus liegt auf der Professionalisierung der Hygiene in der Pflege. Maßgeblich ist jetzt die AWMF S1-Leitlinie für Hygiene-Beauftragte.
Konkret heißt das: Pflegeeinrichtungen müssen sicherstellen, dass ihre Hygiene-Beauftragten nach diesen neuen, standardisierten Kompetenzvorgaben geschult sind. Das Robert Koch-Institut (RKI) und die KRINKO kündigten an, die Einhaltung dieser Personalsstandards im ersten Quartal 2026 besonders intensiv zu prüfen.
Die Branche bewertet den Schritt grundsätzlich positiv. Er zwingt jedoch zu sofortigen Maßnahmen: Mitarbeiter müssen für zertifizierte Schulungen freigestellt werden – was angesichts des ohnehin angespannten Personalschlüssels kurzfristig zu weiteren Engpässen führen kann.
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Personal-Kosten steigen: Mindestlohn und Personalbemessung
Während die baulichen und hygienischen Vorgaben sofort wirken, läuft im Hintergrund die Vorbereitung auf die nächste große Kostenerhöhung. Zum 1. Juli 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 21,03 Euro pro Stunde.
Die Finanzplanung dafür muss jetzt beginnen. Branchenkenner raten zu frühzeitigen Gesprächen mit den Sozialhilfeträgern, um die höheren Personalkosten in der Investitionskostenfinanzierung unterzubringen. Die Kombination aus Lohnkostensprung und notwendigen Investitionen in die Infrastruktur dürfte die Margen privater Träger weiter schmälern.
Hinzu kommt die fortschreitende Umsetzung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV). Die digitalen Meldungen zum Personalschlüssel unterliegen seit Januar 2026 schärferen Plausibilitätsprüfungen. Verstöße können teuer werden.
Ausblick: Kontrollen und Digitalisierungsdruck
Was kommt auf die Pflegeheime zu? Die Experten rechnen mit gezielten Schwerpunktkontrollen der Gesundheits- und Aufsichtsbehörden in den kommenden Monaten. Geprüft werden vor allem die neuen DGUV-Standards in Nassbereichen und die Dokumentation der Hygienemaßnahmen.
Langfristig wird der Digitalisierungsdruck steigen. Die digitale Erfassung von Hygienedaten und Personalschlüsseln gewinnt an Bedeutung. Softwarelösungen, die diese Prozesse abbilden, werden zum Standard.
Die Empfehlung an die Einrichtungsleitungen ist eindeutig: Führen Sie umgehend ein internes Audit durch. Prüfen Sie die Bodenbeschaffenheit in allen Nassbereichen und den Qualifikationsstand Ihrer Hygiene-Beauftragten. Nur so lässt sich der Compliance-Stau des ersten Quartals 2026 auflösen.
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