Pflege-Reform 2026: Weniger Pflichttermine für Schwerstpflege
11.01.2026 - 11:25:12Pflegebedürftige der höchsten Grade müssen seltener zu Beratungsterminen. Das ist die wichtigste Neuerung im Pflegejahr 2026. Sie tritt mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) in Kraft und soll pflegende Angehörige entlasten.
Bürokratieabbau: Aus vier werden zwei Termine
Die größte Änderung betrifft die verpflichtenden Beratungseinsätze. Bisher mussten Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich einen Pflegedienst zur Beratung empfangen. Seit Jahresbeginn reicht ein Nachweis nur noch alle sechs Monate.
Bei Versäumnis drohte bisher die Kürzung des Pflegegeldes. Experten sehen in der neuen Regelung eine Anerkennung der enormen Belastung in der Schwerstpflege. Die Organisation der vielen Termine galt oft als zusätzlicher Stressfaktor.
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Mehr Flexibilität für Betroffene
Die Reduzierung ist ein Wechsel vom Zwang zur Freiwilligkeit. Pflegebedürftige haben weiterhin das Recht, die Beratung vierteljährlich – also häufiger – in Anspruch zu nehmen. Die Kosten trägt weiterhin die Pflegekasse.
Fachkreise hoffen, dass Beratungen so weniger als Kontrolle und mehr als echte Hilfestellung wahrgenommen werden. Könnte das die Qualität der Gespräche steigern?
Weitere Neuerungen: Längere Zahlung, kürzere Fristen
Neben den Beratungsterminen bringt 2026 weitere Anpassungen:
* Längere Pflegegeldzahlung: Bei stationären Aufenthalten (z.B. Krankenhaus) wird das Pflegegeld nun bis zu acht statt bisher vier Wochen weitergezahlt. Das soll Versorgungslücken verhindern.
* Strengere Abrechnungsfristen: Für die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) gelten strengere Regeln. Kosten können nur noch für das laufende und vorangegangene Jahr abgerechnet werden. Die bisherige Vier-Jahres-Frist entfällt.
Paradigmenwechsel: Mehr Vertrauen, weniger Kontrolle?
Die Halbierung der Pflichttermine wird als Signal gewertet. Der Gesetzgeber schenkt pflegenden Angehörigen offenbar mehr Vertrauen. Gleichzeitig werden Kapazitäten bei den oft überlasteten Pflegediensten frei.
Es bleibt ein Balanceakt: Der Schutz der Pflegebedürftigen muss gewährleistet bleiben, ohne die Pflegenden mit Bürokratie zu überfordern. Die dauerhafte Möglichkeit von Video-Beratungen unterstützt diesen Weg der Flexibilisierung.
Die Änderungen gelten als Vorbote einer größeren, anstehenden Pflegereform. Pflegekassen werden die Entwicklung genau beobachten. Das Ziel ist klar: Keine Versorgungslücken trotz weniger Kontrolltermine. Für viele Familien bedeutet ein Termin weniger im Kalender schon jetzt ein Stück mehr Lebensqualität.
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