PFAS-Verbot in Löschschäumen: Deutsche Betriebe unter Zeitdruck
22.12.2025 - 06:30:12Eine neue EU-Verordnung zwingt Industrie und Feuerwehren zum raschen Umstieg auf fluorfreie Alternativen. Die ersten Fristen laufen bereits 2026 ab.
Mit der Verordnung (EU) 2025/1988 hat die Europäische Kommission im Oktober ein weitreichendes Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen beschlossen. Die sogenannten “Ewigkeitschemikalien” müssen nun schrittweise aus dem Einsatz verschwinden. Für deutsche Unternehmen bedeutet das akuten Handlungsbedarf: Die ersten Umsetzungsfristen beginnen schon im kommenden Jahr.
Während das generelle Verbot erst 2030 greift, startet der Ausstieg mit konkreten Zwischenschritten. Die Uhren ticken laut.
- 23. Oktober 2026: Ab diesem Stichtag dürfen tragbare Feuerlöscher mit PFAS nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Alle PFAS-haltigen Löschschäume müssen zudem deutlich mit dem Warnhinweis “Enthält per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)” gekennzeichnet werden. Nicht genutzte Bestände und Abfälle müssen getrennt gesammelt werden.
- 23. April 2027: Das Inverkehrbringen von alkoholresistenten PFAS-Schaumkonzentraten für tragbare Löscher wird verboten. Auch der Einsatz für Übungs- und Testzwecke ist dann untersagt – es sei denn, alle Freisetzungen werden aufgefangen.
- 23. Oktober 2030: Das generelle Nutzungsverbot für die meisten Anwendungen tritt in Kraft. Das betrifft kommunale Feuerwehren und den allgemeinen industriellen Einsatz. Vorhandene tragbare Löscher müssen bis Ende 2030 ausgemustert werden.
- 23. Oktober 2035: Diese lange Übergangsfrist endet für besonders sensible Anlagen wie Seveso-III-Betriebe, Offshore-Öl- und Gasplattformen sowie zivile Schiffe – allerdings nur für Schäume, die vor Oktober 2025 installiert wurden.
Versteckte Bürokratie: Der PFAS-Managementplan
Eine oft übersehene Hürde ist die Pflicht zum PFAS-Managementplan. Betreiber, die von den längeren Übergangsfristen profitieren, müssen ein detailliertes Konzept vorlegen.
Dieser Plan muss ein Inventar aller PFAS-Schäume vor Ort, Maßnahmen zur Eindämmung von Emissionen und eine konkrete Strategie für die Entsorgung enthalten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) weist darauf hin, dass diese Pläne von den nationalen Behörden kontrolliert werden. Sicherheitsbeauftragte müssen die neuen Anforderungen sofort in ihre Managementsysteme integrieren.
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Technische Herausforderungen beim Umstieg
Die Branche reagiert bereits. Große Hersteller, die im Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) organisiert sind, haben die Produktion fluorierter Schäume eingestellt. Fluorfreie Alternativen (F3) sind für die meisten Brandklassen, auch für gefährliche Flüssigkeitsbrände (Klasse B), verfügbar.
Doch der Tausch ist kein einfacher Austausch. “Fluorfreie Schäume haben oft andere Viskositäten und Aufbringmengen”, erklärt ein Sprecher einer führenden Brandschutzberatung. “Das erfordert technische Anpassungen an Zumischeinrichtungen und Sprühköpfen, um die Löschleistung zu gewährleisten.” Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Sicherheitshinweise aktualisiert und warnt vor der Exposition von Beschäftigten bei Wartung und Entsorgung.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die Zeit bis zur ersten Frist im Oktober 2026 wird knapp. Der bvfa warnt: “Die Übergangsfristen sind kein Grund zum Zögern.” Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen:
- Bestandsaufnahme: Alle vorhandenen Feuerlöschanlagen auf PFAS-Gehalt prüfen.
- Beratung einholen: Mit Herstellern die Kompatibilität fluorfreier Alternativen für die eigene Technik klären.
- Kosten planen: Die Entsorgung alter Schaumbestände als Sonderabfall ist teuer und muss budgetiert werden.
Die Ära der “Ewigkeitschemikalien” im Brandschutz geht zu Ende. Der Weg in die fluorfreie Zukunft ist gesetzlich vorgezeichnet – und die Uhr tickt unerbittlich.
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