PFAS-Feuerlöscher: Deutsche Betriebe müssen bis Oktober 2026 umrüsten
31.01.2026 - 18:31:12Die EU setzt dem Einsatz umweltschädlicher „Ewigkeits-Chemikalien“ in Feuerlöschern ein Ende. Für Unternehmen beginnt jetzt der Countdown zur Umrüstung.
Ab Oktober 2026 ist der Verkauf und die Herstellung vieler fluorhaltiger Schaumfeuerlöscher in der EU verboten. Die Regelung betrifft per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), die aufgrund ihrer extremen Langlebigkeit in der Umwelt als problematisch gelten. Betriebe müssen ihre Bestände bis dahin durch umweltfreundliche Alternativen ersetzen, um Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Warum die „Ewigkeits-Chemikalien“ verboten werden
PFAS sind eine Gruppe von über 10.000 synthetischen Chemikalien. Ihre wasser- und fettabweisenden Eigenschaften machten sie jahrzehntelang zu einem beliebten Bestandteil von Produkten wie Outdoor-Textilien, Pfannenbeschichtungen und eben auch Feuerlöschschäumen. In Löschern sorgten sie für einen stabilen Schaumteppich, der brennende Flüssigkeiten erstickt.
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Das Problem: PFAS bauen sich in der Natur praktisch nicht ab. Sie reichern sich in Böden, Gewässern und der Nahrungskette an und sind weltweit auch im menschlichen Körper nachweisbar. Sie stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Das EU-weite Verbot ist eine Reaktion auf diese wachsende Umwelt- und Gesundheitsbelastung.
Welche Löscher sind betroffen und was sind die Alternativen?
Betroffen sind primär fluorhaltige Schaumfeuerlöscher für die Brandklassen A (feste Stoffe wie Holz) und B (flüssige Stoffe wie Benzin). Unternehmen sollten die Etiketten oder Datenblätter ihrer Geräte prüfen.
Der Markt bietet bereits leistungsstarke Ersatzlöscher. Nahezu alle großen Hersteller haben fluorfreie Schaumlöscher im Programm, die für die Klassen A und B zugelassen sind. Für reine Holz- oder Papierbrände kommen auch klassische Wasserfeuerlöscher infrage. Der Bundesverband Technischer Brandschutz (bvfa) rät zu einem frühzeitigen Wechsel und bietet Unterstützung bei der Auswahl. In der Regel muss das gesamte Gerät ausgetauscht werden – ein einfacher Tausch des Löschmittels im alten Behälter ist oft nicht zulässig.
Pflichten der Unternehmen und Risiken beim Zuwarten
Die Verantwortung für die rechtzeitige Umstellung liegt beim Betriebsinhaber. Wer nach der Frist noch PFAS-haltige Löscher vorrätig hält oder einsetzt, riskiert nicht nur Bußgelder. Im Brandfall könnten auch Haftungsfragen hinzukommen.
Zusätzliche Pflichten können entstehen, wenn alte Löscher vor der Frist noch bei Flüssigkeitsbränden eingesetzt werden dürfen. Dann muss das Löschwasser vollständig aufgefangen und als Sondermüll entsorgt werden, um Umweltkontaminationen zu vermeiden. Auch die fachgerechte Entsorgung der Altgeräte über zertifizierte Betriebe ist obligatorisch.
Ein Meilenstein, nicht das Ende
Das Verbot ab Oktober 2026 ist ein wichtiger Schritt, aber nicht der letzte. Die EU peilt ein vollständiges Auslaufen aller PFAS in Feuerlöschmitteln an. Für spezielle Anwendungen gelten längere Übergangsfristen, doch bis Ende 2030 sollen alle PFAS-haltigen Löscher vom Markt verschwunden sein.
Die Botschaft an die Betriebe ist eindeutig: Die Investition in fluorfreie Technik ist unvermeidbar. Eine frühzeitige Planung sichert nicht nur die Rechtssicherheit, sondern ist auch ein aktiver Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz. Der Brandschutz der Zukunft ist sauber – und genauso effektiv.
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