Pendlerpauschale, Cent

Pendlerpauschale steigt einheitlich auf 38 Cent

05.01.2026 - 04:30:11

Ab sofort gilt für jeden Arbeitsweg der volle Satz: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 38 Cent pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Die Neuregelung beendet das bisherige gestufte System und bringt vor allem Berufspendlern mit kurzen und mittleren Strecken spürbare Steuerentlastungen.

Die Vereinfachung ist erheblich. Bislang galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer wurden 38 Cent fällig. Jetzt profitieren alle von der höheren Pauschale für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Das Bundesfinanzministerium bestätigt: Der Ansatz ist unabhängig vom Verkehrsmittel und gilt für Auto, Bahn, Fahrrad oder auch den Fußweg.

Die konkreten Entlastungen sind beachtlich:
* Bei einem 10-km-Arbeitsweg (einfach) summiert sich der jährliche Abzug um 176 Euro.
* Bei 20 km sind es rund 352 Euro mehr im Jahr.
* Selbst eine kurze 5-km-Strecke bringt 88 Euro zusätzlich.

Der steuerliche Vorteil entfaltet sich, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Durch die höhere Kilometerpauschale wird diese Hürde für viele leichter genommen.

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Der steuerliche Vorteil entfaltet sich, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Durch die höhere Kilometerpauschale wird diese Hürde für viele leichter genommen.

Politische Einordnung und Kritik

Die einheitliche Erhöhung wurde im Jahressteuergesetz 2025 beschlossen und ist ein Kernprojekt der Ampelkoalition zur Steuervereinfachung. Sie soll gezielt arbeitende Haushalte entlasten – besonders in Zeiten hoher Mobilitäts- und Lebenshaltungskosten.

Doch die Reform markiert auch einen Kurswechsel. Die alte Staffelung war eingeführt worden, um Fernpendler durch den CO2-Preis auf Kraftstoffe zu kompensieren. Kritiker sahen darin eine soziale Schieflage, da Kurzstreckenpendler in teuren Ballungsräumen benachteiligt wurden. Die neue Flatrate gleicht dies aus.

Allerdings melden Umweltökonomen Bedenken an: Die pauschale Erhöhung könnte den Anreiz verringern, den Arbeitsweg zu verkürzen und damit Emissionen zu senken.

Das müssen Steuerzahler jetzt beachten

Die volle Wirkung entfaltet sich bei der Steuererklärung für 2026, die 2027 fällig wird. Wer bereits in diesem Jahr mit deutlich über dem Pauschbetrag liegenden Werbungskosten rechnet, kann jedoch eine Lohnsteuer-Ermäßigung beantragen.

Steuerberater raten dringend: Dokumentieren Sie ab sofort genau Ihre Anwesenheitstage im Büro. Denn nur für diese gilt die Pendlerpauschale. Tage im Homeoffice sind separat über die Homeoffice-Pauschale absetzbar. Durch die neue Regelung wird die physische Anwesenheit am Arbeitsplatz steuerlich wieder attraktiver.

Das Bundesfinanzministerium plant vorerst keine weitere Anpassung. Die einheitliche Rate von 38 Cent soll damit für die Jahre 2026 und 2027 Bestand haben.

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