Pendlerpauschale steigt: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
17.01.2026 - 21:21:12Millionen Berufspendler in Deutschland profitieren seit Jahresbeginn von einer deutlichen Steuerentlastung. Die Bundesregierung hat die Entfernungspauschale auf einen einheitlichen Satz von 38 Cent pro Kilometer angehoben. Diese Vereinfachung sorgt vor allem bei kürzeren Arbeitswegen für mehr Geld in der Haushaltskasse.
Bisher galt eine gestaffelte Regelung: Für die ersten 20 Kilometer des einfachen Arbeitsweges konnten nur 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden, erst ab dem 21. Kilometer gab es 38 Cent. Diese Unterscheidung ist seit dem 1. Januar 2026 Geschichte. Nun gilt der höhere Satz von 38 Cent ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig – sie gilt für Auto, Fahrrad, Bus und Bahn gleichermaßen.
So stark profitieren Pendler konkret
Die Anhebung für die ersten 20 Kilometer bringt spürbare finanzielle Vorteile. Das Bundesfinanzministerium rechnet vor:
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- Bei 5 Kilometern einfachem Arbeitsweg: 88 Euro mehr Werbungskosten pro Jahr.
- Bei 10 Kilometern: 176 Euro jährliches Plus.
- Bei 20 Kilometern: Maximale Erhöhung um 352 Euro pro Jahr.
Der volle steuermindernde Effekt tritt ein, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Diese Schwelle wird durch die Fahrtkosten allein nun bereits bei einer einfachen Strecke von etwa 15 Kilometern (bei 220 Arbeitstagen) überschritten.
Wer profitiert und was die Reform kostet
Hauptgewinner sind Pendler mit Arbeitswegen bis 20 Kilometern. Für Fernpendler ändert sich der Satz ab dem 21. Kilometer zwar nicht, doch auch sie profitieren von der höheren Bewertung des ersten Streckenabschnitts.
Die Bundesregierung beziffert die Gesamtentlastung für 2026 auf rund 1,1 Milliarden Euro. Ab 2027 sollen es sogar etwa 1,9 Milliarden Euro jährlich sein. Die Maßnahme war ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags, um die Kaufkraft zu stärken und gestiegene Mobilitätskosten auszugleichen. Kritik kam von Umweltverbänden, die eine Fehlanreizung für längere Pendelstrecken und mehr Verkehr befürchten.
Das müssen Pendler für die Steuererklärung wissen
Die neue, vereinfachte Regelung gilt erstmals für die Steuererklärung 2026, die 2027 eingereicht wird. Wichtig für den maximalen Vorteil ist die genaue Dokumentation der tatsächlichen Arbeitstage. Die Regelung gilt auch für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung.
Geringverdiener unterhalb des Grundfreibetrags können unter Umständen über die Mobilitätsprämie profitieren, wenn ihr Arbeitsweg mehr als 20 Kilometer beträgt. Die dauerhafte Etablierung des einheitlichen Satzes zeigt den politischen Willen, die Belastung der Berufspendler nachhaltig zu mindern.


