Pendlerpauschale: Höhere Steuerersparnis für Millionen Arbeitnehmer tritt in Kraft
11.01.2026 - 14:53:12Ab sofort profitieren Millionen Berufspendler von einer deutlichen Steuerentlastung. Die neue, einheitliche Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer gilt seit Jahresbeginn für jeden gefahrenen Kilometer – eine spürbare Verbesserung gegenüber dem alten Staffelsystem.
Einheitliche Entlastung für alle Pendler
Die Reform beendet die bisherige Zweiklassengesellschaft unter Pendlern. Statt 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer gilt jetzt für die gesamte Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der höhere Satz. Besonders profitieren sogenannte Kurzstreckenpendler, die bisher die niedrigere Rate erhielten.
Was die Zahlen für Sie bedeuten
Das Bundesfinanzministerium hat die konkreten Auswirkungen berechnet. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr ergeben sich folgende Entlastungen:
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- 10 Kilometer einfache Strecke: Der absetzbare Betrag steigt von 660 auf 836 Euro – ein Plus von 176 Euro jährlich.
- 20 Kilometer: Hier erhöht sich der Betrag um 352 Euro auf insgesamt 1.672 Euro.
- 5 Kilometer: Selbst bei dieser kurzen Distanz steigt die Entlastung um 88 Euro.
Der tatsächliche Nettoeffekt hängt vom individuellen Steuersatz ab, da die Beträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Weitere Steueranpassungen 2026
Die Pendlerpauschale ist Teil eines umfassenden Entlastungspakets, das der Bundestag im Dezember 2025 beschloss.
Höhere Grundfreibeträge
Der Grundfreibetrag für Singles steigt 2026 auf 12.348 Euro. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen steuerfrei. Der Kinderfreibetrag wurde auf 3.414 Euro pro Elternteil angehoben.
Neue Minijob-Grenze
Parallel dazu wurde die Grenze für geringfügige Beschäftigung (Minijobs) angepasst. Seit Januar dürfen Minijobber bis zu 603 Euro monatlich verdienen, ohne volle Sozialabgaben zahlen zu müssen.
Vereinfachung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Automobilclubs und Pendlerverbände begrüßen die Vereinfachung. Die pauschale 38-Cent-Regel gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.
Leichtere Überschreitung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Steuerberater weisen auf einen wichtigen Effekt hin: Die Pendlerpauschale mindert die Steuerlast nur, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Mit der neuen Pauschale gelingt das jetzt leichter. Ein 15-Kilometer-Pendler kommt allein mit Fahrtkosten auf 1.254 Euro und übersteigt damit die Pauschgrenze ohne weitere Nachweise.
Ausblick: Digitaler Führerschein kommt
Während die finanziellen Änderungen sofort wirken, steht die deutsche Verkehrsbürokratie vor weiterer Modernisierung. Noch 2026 soll der vollständig digitale Führerschein eingeführt werden, der den physischen Kartenführerschein für den nationalen Gebrauch ersetzen soll.
Aktuell sollten Arbeitnehmer ihren Januar-Gehaltsabrechnung besondere Aufmerksamkeit schenken. Wer durch höhere Fahrtkosten mit einer deutlich Steuerrückzahlung rechnet, kann eine Lohnsteuerermäßigung beantragen. Die Debatte um die “Pendlersteuer” ist damit vorerst beigelegt – zugunsten einer breiten Entlastung.
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