Pendlerpauschale: Einheitssatz von 0,38 Euro ab 2026?
28.11.2025 - 10:09:12Die neue Bundesregierung will das deutsche Reisekostenrecht radikal vereinfachen. Während Unternehmen noch auf die überfälligen Auslandspauschalen warten, kündigt die Union-SPD-Koalition einen Paradigmenwechsel bei der Pendlerpauschale an – zum ersten Kilometer hin.
Die frisch gewählte große Koalition macht ernst: Ab dem 1. Januar 2026 soll die Entfernungspauschale für alle Kilometer einheitlich 0,38 Euro betragen. Schluss mit dem bisherigen Stufenmodell, das die ersten 20 Kilometer mit nur 0,30 Euro vergütete.
Was bedeutet das konkret? Ein Beispiel: Wer täglich 15 Kilometer zur Arbeit fährt, erhält künftig 5,70 statt 4,50 Euro pro Arbeitstag – eine Mehrerstattung von über 25 Prozent. Für Arbeitgeber heißt das: Die Lohnbuchhaltungssysteme müssen bis Jahreswechsel umgestellt werden.
Fehlende Auslandspauschalen und die geplante Umstellung auf 0,38 Euro setzen Personalabteilungen und Buchhalter unter erheblichen Zeitdruck – manuelle Reisekostenabrechnungen sind fehleranfällig und dauern Stunden. Ein kostenloses Excel-Reisekosten-Tool automatisiert Inlands- und Auslandsabrechnungen, kennt bereits alle Pauschalen und erstellt fertige Tabellen für Ihre Lohnbuchhaltung. So lassen sich ERP-Exporte vorbereiten und Rückfragen minimieren. Ideal für Steuerfachleute, Personalmanager und Buchhalter, die Prozesse für 2026 schnell absichern wollen. Reisekosten-Tool kostenlos herunterladen
„Das ist eine deutliche Entlastung für Millionen Berufspendler mit kürzeren Strecken”, bestätigen Steuerexperten von Haufe. Besonders Arbeitnehmer im ländlichen Raum und in Vororten profitieren vom neuen Einheitssatz. Doch wie belastbar ist diese Ankündigung? Der Koalitionsvertrag steht, die finale Abstimmung im Bundestag steht noch aus.
Auslandspauschalen 2026: Ministerium schweigt beharrlich
Während die Pendlerpauschale für Schlagzeilen sorgt, herrscht beim Thema Auslandsspesen gespannte Stille. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat bis heute – Freitag, 28. November – noch immer nicht die Pauschbeträge für Auslandsreisen 2026 veröffentlicht.
Normalerweise erscheint das entsprechende BMF-Schreiben Ende November. Die Verzögerung bringt Personalabteilungen bundesweit in Bedrängnis: Ohne die offiziellen Tagessätze für Länder wie USA, Schweiz oder China können ERP-Systeme nicht für das neue Jahr konfiguriert werden.
„Wir stecken in der Warteschleife”, bestätigt ein IHK-Sprecher. „Besonders bei inflationsstarken Reisezielen sind Anpassungen zu erwarten – aber ohne die Tabelle können wir nicht planen.”
Branchenkenner rechnen mit einer Veröffentlichung in der ersten Dezemberwoche. Zum Vergleich: Die 2025er-Sätze wurden am 2. Dezember 2024 bekanntgegeben. Die Inlandspauschalen dürften unverändert bei 14 Euro (kleine Pauschale) und 28 Euro (große Pauschale) bleiben – Inflationsausgleich wurde im Koalitionsvertrag nicht thematisiert.
Rechtliche Grauzone: Flugbegleiter vor dem Bundesfinanzhof
Parallel zum politischen Gezerre sorgt ein Grundsatzverfahren für Aufregung. Der Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt unter dem Aktenzeichen VI R 17/25 eine brisante Frage: Ist der Heimatflughafen einer Flugbegleiterin eine „erste Tätigkeitsstätte” – oder befindet sie sich ständig auf Dienstreise?
Die Konsequenzen sind enorm:
* Variante 1 (erste Tätigkeitsstätte): Es gilt nur die Pendlerpauschale für den einfachen Weg.
* Variante 2 (Dienstreise): Die Flugbegleiterin kann tatsächliche Fahrtkosten für Hin- und Rückweg sowie erhöhte Verpflegungspauschalen geltend machen.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte die Klage am 18. September 2025 noch abgewiesen. Dass der BFH nun die Revision zuließ, signalisiert: Die Sache ist keineswegs klar. Eine Entscheidung zugunsten mobiler Berufsgruppen könnte eine Welle rückwirkender Steuerbescheid-Änderungen auslösen.
Betroffen wären nicht nur Flugbegleiter, sondern potenziell alle Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzorten – von Bauarbeitern bis zu Vertriebsmitarbeitern.
Dezember wird zum Deadline-Marathon
Für Steuerfachleute wird der letzte Monat des Jahres zum Spagat: Einerseits die BMF-Website täglich auf die Auslandstabelle 2026 checken, andererseits die Lohnsysteme auf die wahrscheinliche 0,38-Euro-Pauschale vorbereiten.
Die „Klärungsbedarfe” Ende 2025 zeigen: Willkommene Vereinfachung (Einheitssatz) trifft auf nervenzehrende Ungewissheit (verzögerte Auslandssätze). Deutschlands Buchhaltungsabteilungen brauchen derzeit vor allem eines – Flexibilität.
PS: Sie wollen die Reisekostenprozesse noch vor Bekanntgabe der offiziellen Pauschalen robust machen? Der kostenlose Excel-Reisekostenrechner berechnet Tagessätze, Verpflegungsmehraufwendungen und Spesen automatisch – auch für Auslandsreisen – und liefert anpassbare Vorlagen, die sich leicht in Lohnsysteme übernehmen lassen. So sind Ihre Abrechnungen betriebsprüfungssicher und Sie sparen wertvolle Arbeitszeit. Jetzt Reisekostenrechner gratis sichern


