Pendlerpauschale: Ab sofort 38 Cent für jeden Kilometer
01.02.2026 - 21:00:12Ab sofort profitieren Millionen Berufspendler von einer spürbaren Steuerentlastung. Die sogenannte Pendlerpauschale wurde zum 1. Januar 2026 vereinheitlicht und erhöht. Statt gestaffelter Sätze gilt nun ein einheitlicher Betrag von 38 Cent pro Kilometer für den einfachen Arbeitsweg – und das ab dem ersten Kilometer. Diese Vereinfachung bringt vor allem Menschen mit kürzeren Strecken mehr Geld.
Die Neuregelung ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025 und ein Kernstück der Regierungspläne zur Entlastung. Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass die Maßnahme die Steuerzahler allein 2026 um rund 1,1 Milliarden Euro entlastet. Ziel ist eine Vereinfachung der Steuererklärung und eine gerechtere Entlastung für alle Pendler.
So funktioniert die neue Entfernungspauschale
Die größte Änderung betrifft die Berechnung. Bisher galt ein zweistufiges Modell: Für die ersten 20 Kilometer gab es 30 Cent pro Kilometer, erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Dieses System gehört der Vergangenheit an.
Jetzt gilt durchgängig der Satz von 38 Cent für jeden Kilometer des einfachen Weges zur ersten Tätigkeitsstätte. Die Pauschale ist unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – ob Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.
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Ein Beispiel: Bei einer Strecke von 15 Kilometern und 220 Arbeitstagen konnte ein Arbeitnehmer bisher 990 Euro absetzen. Künftig sind es 1.254 Euro – ein Plus von 264 Euro. Grundlage ist stets die kürzeste Straßenverbindung.
Wer profitiert am meisten?
Die Hauptgewinner sind Pendler mit kurzen und mittleren Strecken bis 20 Kilometer. Sie erhalten jetzt vom ersten Kilometer an den höheren Satz.
- Bei 20 Kilometern: Die absetzbare Summe steigt von 1.320 auf 1.672 Euro pro Jahr – ein Plus von 352 Euro.
- Fernpendler profitieren ebenfalls, da auch ihre ersten 20 Kilometer nun mit 38 Cent berechnet werden.
Wichtig ist: Die Pendlerpauschale zählt zu den Werbungskosten. Ein steuerlicher Vorteil entsteht erst, wenn die gesamten Werbungskosten den Grundfreibetrag von 1.230 Euro übersteigen.
Hintergrund und wichtige Hinweise
Die Erhöhung soll steigende Mobilitätskosten abfedern. Sie knüpft an frühere Entlastungen für Fernpendler an und weitet sie aus. Die Regelung ist auch mit der Mobilitätsprämie verknüpft, die Geringverdienern ohne Steuerlast einen Ausgleich bietet. Diese Prämie soll auch über 2026 hinaus fortbestehen.
Pendler sollten beachten:
* Die Pauschale gibt es nur für Tage, an denen tatsächlich der Arbeitsweg angetreten wird.
* Für Homeoffice-Tage kann stattdessen die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden.
* Steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber (z.B. für ein Deutschland-Ticket) müssen von der geltend gemachten Pendlerpauschale abgezogen werden.
Ausblick auf die Steuererklärung 2026
Die Neuregelung gilt für das gesamte Kalenderjahr 2026. Den finanziellen Vorteil sehen Steuerzahler bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2026, die in der Regel 2027 erfolgt.
Die Bundesregierung rechnet ab 2027 mit einer dauerhaften jährlichen Entlastung von rund 1,9 Milliarden Euro. Die vereinfachte Pendlerpauschale wird damit zu einem festen Bestandteil des deutschen Steuerrechts.
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