Pendlerpauschale: Ab Neujahr gibt es 38 Cent ab dem ersten Kilometer
28.12.2025 - 22:01:12Ab Januar 2026 gilt für alle Berufspendler ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer, was besonders Kurzstreckenpendlern zugutekommt und die Steuererklärung vereinfacht.
Ab 1. Januar 2026 erhalten alle Berufspendler in Deutschland mehr Steuerersparnis. Die erhöhte Pendlerpauschale von 38 Cent pro Kilometer gilt dann ab dem ersten Kilometer – die bisherige Staffelung entfällt. Diese dauerhafte Reform bringt spürbare Entlastung, besonders für Kurz- und Mittelstreckenpendler.
Einheitlicher Satz beendet komplizierte Staffelung
Die Neuregelung markiert das Ende eines jahrelangen Zweiklassensystems. Bislang galten bis zum 20. Kilometer nur 30 Cent, die erhöhten 38 Cent gab es erst ab dem 21. Kilometer. Diese Unterscheidung fällt nun weg. Die einheitliche Pauschale von 38 Cent gilt für den gesamten einfachen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Steuerexperten begrüßen die Vereinfachung. Die Berechnung der Werbungskosten in der Steuererklärung wird deutlich unkomplizierter. Die Änderung ist dauerhaft und gilt unabhängig vom Fortbewegungsmittel – ob Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel.
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Kurzstreckenpendler profitieren am stärksten
Die größten relativen Vorteile haben Pendler mit kurzen und mittleren Arbeitswegen. Ein Beispiel: Bei 15 Kilometern einfacher Strecke konnte man 2025 täglich 4,50 Euro absetzen. Ab 2026 sind es 5,70 Euro – ein Plus von 26 Prozent.
Für einen typischen Arbeitnehmer mit 220 Arbeitstagen im Jahr summiert sich die Entlastung. Die jährlichen Werbungskosten steigen im Beispiel von 990 auf 1.254 Euro. Dieser Sprung ist entscheidend, denn er hilft vielen, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro zu überschreiten. Das ermöglicht eine konkrete Steuerersparnis.
Auch Fernpendler gewinnen: Für sie erhöht sich der absetzbare Betrag für die ersten 20 Kilometer um 1,60 Euro pro Tag. Über das Jahr gerechnet sind das zusätzliche 352 Euro Werbungskosten.
Schneller parlamentarischer Weg vor Weihnachten
Der Gesetzgebungsprozess verlief zügig. Der Bundestag beschloss das Steueränderungsgesetz bereits am 4. Dezember, der Bundesrat stimmte kurz vor den Weihnachtsferien zu. Trotz Bedenken über milliardenschwere Steuerausfälle setzte sich der breite Wunsch nach Entlastung der „arbeitenden Mitte“ durch.
Der Druck von Automobilclubs und Steuerzahlervereinigungen war groß. Sie argumentierten seit langem, dass die alten Sätze den gestiegenen Mobilitätskosten nicht mehr gerecht wurden. Vor dem Hintergrund hoher Spritpreise und der Erhöhung des Deutschlandtickets auf 63 Euro im Januar 2026 sieht die Politik die Anpassung als notwendigen Ausgleich.
Paradigmenwechsel in der Mobilitätsbesteuerung
Die Reform bedeutet einen grundlegenden Kurswechsel. Die alte Logik – kurze Wege als normale Lebenshaltung, lange als besondere Belastung – ist aufgegeben. Der Staat anerkennt nun, dass die Kosten für alle Pendler gestiegen sind.
Ökonomen sehen in der Maßnahme auch einen Gegenpol zum steigenden CO2-Preis. Kritiker hingegen fragen: Dämpft die pauschale Förderung jeden Kilometers nicht den Anreiz, näher an den Arbeitsplatz zu ziehen? Dies könnte stadtplanerischen und ökologischen Zielen widersprechen.
Einfacheres Verfahren, stabile Perspektive
Für Steuerzahler wird die Dokumentation einfacher. Die Berechnung der Entfernungspauschale ist unkomplizierter, die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitstage bleibt. Lohnbuchhaltungen und Steuersoftware werden zum Jahreswechsel aktualisiert.
Das Bundesfinanzministerium plant für Ende 2026 eine grundsätzliche Überprüfung der Mobilitätsbesteuerung. Modelle wie ein transportmittelunabhängiges Mobilitätsbudget stehen zur Diskussion. Bis auf Weiteres ist der Satz von 38 Cent jedoch eine verlässliche Größe.
Die direkte steuerliche Wirkung entfaltet sich 2027 mit der Abgabe der Erklärung für 2026. Wer durch die neue Pauschale deutlich über dem Pauschbetrag liegt, kann schon 2026 eine Lohnsteuerermäßigung beantragen und so monatlich entlastet werden.
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