PEM-Übereinkommen, Kritischer

PEM-Übereinkommen: Kritischer Stichtag für Exporteure rückt näher

27.11.2025 - 23:11:12

Exporteure unter Zeitdruck: Die Umstellung auf das revidierte Pan-Europa-Mittelmeer-Übereinkommen wird zum Jahreswechsel zur Pflicht. Wer seine Langzeitlieferantenerklärungen und Präferenznachweise jetzt nicht anpasst, riskiert ab Januar abgelehnte Warenverkehrsbescheinigungen. Nur noch vier Wochen bleiben für die komplexe Prozessumstellung.

Die Zeit wird knapp. Zum 1. Januar 2026 endet eine der umfangreichsten Übergangsphasen im europäischen Außenhandel der letzten Jahre. Während deutsche Zollbehörden und Industrie- und Handelskammern in dieser Woche eindringlich vor Nachlässigkeiten warnen, kämpfen Exportabteilungen bundesweit mit der Umsetzung. Was droht bei Versäumnissen? Und warum ist gerade die kommende Woche so entscheidend?

Seit Jahresbeginn 2025 galt im PEM-Raum – der wichtigen Handelszone zwischen EU, EFTA-Staaten und Mittelmeeranrainern – ein Sonderregime. Unternehmen konnten zwischen den klassischen Ursprungsregeln und moderneren „Transitional Rules” wählen. Diese Flexibilität endet am 31. Dezember unwiderruflich.

Ab Neujahr gilt ausschließlich das revidierte PEM-Übereinkommen. Die Konsequenzen sind weitreichender als viele vermuten: Exporteure verlieren die Wahlfreiheit, nach welchem Regelwerk sie den präferenziellen Ursprung ihrer Waren berechnen. Stattdessen müssen sie die neuen, zwar oft günstigeren, aber deutlich strenger kontrollierten „Revised Rules” anwenden.

Was bedeutet das konkret? Jede Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die ab Januar ausgestellt wird, muss die neuen Standards erfüllen. Der bisherige Zusatzvermerk „Transitional Rules” wird in den meisten Fällen obsolet – allerdings mit wichtigen länderspezifischen Ausnahmen.

Die Crux mit dem Vermerk

Ein Detail, das zur Stolperfalle wird: die korrekte Kennzeichnung auf Präferenznachweisen. Bis Jahresende musste bei Anwendung der neuen Regeln zwingend „REVISED RULES” in Feld 7 der EUR.1 stehen. Klingt trivial? Ist es nicht.

Wie Zollberater in aktuellen Seminaren berichten, haben viele ERP-Systeme noch immer veraltete Dokumentenvorlagen gespeichert. Diese produzieren automatisch den falschen Vermerk – mit fatalen Folgen. Eine einzige fehlerhafte EUR.1 kann den gesamten Warenfluss blockieren.

Die Herausforderung: Unternehmen müssen bis zum Jahreswechsel ihre komplette Dokumenten-Infrastruktur durchforsten. Wo wird der Vermerk generiert? In welchen Vorlagen? Bei welchen Kunden? Die IHK zu Hagen widmete dem Thema Ende November sogar ein eigenes Seminar – so brisant ist die Lage.

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Viele Exporteure unterschätzen das Risiko fehlerhafter Lieferantenerklärungen – und stehen damit ab Januar vor blockierten Warenströmen. Besonders gefährlich sind Copy‑Paste‑LLEs ohne ausdrücklichen Bezug auf die „Revised Rules”, denn ohne gültige LLE gibt es keine EUR.1. Das kostenlose E‑Book liefert ausfüllbare Mustervorlagen, eine Prüf‑Checkliste und eine schnelle Anleitung, wie Einkauf und Zoll eingehende Erklärungen rechtssicher validieren. Lieferantenerklärungen-Checkliste jetzt herunterladen

Lieferantenerklärungen: Das größte Risiko

Die akuteste Baustelle liegt jedoch woanders: bei den Langzeitlieferantenerklärungen für 2026. Diese müssen in den kommenden Tagen massenweise eingeholt, geprüft und archiviert werden. Denn ohne gültige LLE von Zulieferern kann kein Exporteur eine EUR.1 beantragen.

Das Problem verschärft sich durch ein weit verbreitetes Phänomen: „Copy-Paste-Erklärungen”. Aus Bequemlichkeit schicken viele Zulieferer einfach die Vorjahresdokumente. Fatal, wenn diese noch den Ursprung nach den alten Regeln bestätigen. Solche Erklärungen sind für Exportkalkulationen nach den neuen Regeln ab 2026 wertlos.

Experten raten dringend zur peniblen Einzelprüfung jeder eingehenden LLE. Fehlt der explizite Bezug zu den „Revised Rules”, darf die Fertigware keine entsprechende EUR.1 erhalten. Wer hier nachlässig agiert, riskiert nicht nur Zollnachforderungen, sondern auch den Präferenzstatus für die gesamte Lieferkette.

Technische Hürden verschärfen Lage

Parallel zur rechtlichen Umstellung kämpfen Unternehmen mit technischen Problemen. Mitte November spielte der Zoll umfangreiche Updates für das IT-System ATLAS ein. Die Folge: neue Unterlagencodierungen, angepasste Sanktionslisten und häufigere automatische Fehlermeldungen bei Ausfuhranmeldungen.

Besonders tückisch: Die Änderungen betreffen nicht nur offensichtliche Bereiche wie Russland-Sanktionen. Auch die Präferenzabwicklung wurde technisch verfeinert. Unternehmen, deren Zollsoftware-Anbieter die Updates vom 15. November nicht korrekt eingespielt haben, erleben seit Wochen Überraschungen beim elektronischen Zollverfahren.

Dazu kommt die wachsende Komplexität durch unterschiedliche Systeme. Während im PEM-Raum die klassische Papier-EUR.1 weiterhin dominiert, gilt für Großbritannien oder Neuseeland längst nur noch der digitale „Statement on Origin”. Diese Parallelwelten erfordern differenzierte Stammdaten – ein oft unterschätzter Aufwand.

Ausnahmen verwirren Praktiker

Die Umstellung wäre einfacher, gäbe es sie flächendeckend. Doch die Realität ist komplizierter: Nicht alle PEM-Staaten setzen die neuen Regeln zeitgleich um. Die Türkei etwa hinkt bekanntermaßen hinterher. Auch bei einigen Maghreb-Staaten sind Verzögerungen dokumentiert.

Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen täglich die Übergangsmatrix auf dem Portal „wup.zoll.de” (Warenursprung und Präferenzen online) prüfen. Was für die Schweiz gilt, kann für Tunesien falsch sein. Diese länderspezifische Kleinteiligkeit überfordert viele Exportabteilungen.

Zollexperten empfehlen deshalb, die Gültigkeitsdauer neuer LLEs zunächst auf ein Jahr zu begrenzen – statt der möglichen zwei Jahre. So bleiben Unternehmen flexibel, falls sich die Ländermatrix 2026 noch ändert.

Vier Wochen, drei Aufgaben

Was bleibt bis Jahresende zu tun? Die Prioritätenliste ist klar:

Erstens: LLE-Rücklauf überwachen. Fehlen am 2. Januar Erklärungen wichtiger Zulieferer, bedeutet das faktisch einen Ausfuhrstopp für präferenzberechtigte Waren. Zweitens: ERP-Systeme und Dokumentenvorlagen finalisieren. Der falsche Vermerk auf einer EUR.1 kostet nicht nur Zeit, sondern Kundenvertrauen. Drittens: Einkauf und Vertrieb schulen. Nichts ist peinlicher als ein Vertriebsmitarbeiter, der Zollfreiheit verspricht, während die eigene Lieferkette auf veralteten Erklärungen sitzt.

Die Generalzolldirektion hat ihre aktualisierten Merkblätter am 19. November veröffentlicht. Die ATLAS-Teilnehmerinformationen Nr. 0876/25 liefern zusätzliche Details. Doch selbst mit diesen Quellen bleibt die Umstellung eine Herausforderung.

Langfristig ein Gewinn – kurzfristig eine Zerreißprobe

Ironischerweise birgt das revidierte PEM-Übereinkommen erhebliche Vorteile. Die großzügigere Toleranzregel – oft 15 statt 10 Prozent – und die Möglichkeit der „Full Cumulation” erleichtern den Ursprungserwerb deutlich. Doch wer die Hausaufgaben im November nicht macht, wird diese Vorteile erst mit monatelanger Verspätung nutzen können.

Die kommenden Wochen werden zeigen, wie gut deutsche Exporteure vorbereitet sind. Die Zollbehörden jedenfalls haben ihre Position klar gemacht: Der 1. Januar 2026 ist keine sanfte Überleitung, sondern ein harter Schnitt. Ausreden wegen Übergangsproblemen dürften ab Neujahr nicht mehr verfangen.

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