PEM-Reform: Neue Handelsregeln treten in Kraft – mit Haken
18.01.2026 - 04:49:11Ab sofort gelten in der großen europäisch-mediterranen Freihandelszone modernisierte Ursprungsregeln. Sie sollen den Handel erleichtern, doch die unvollständige Umsetzung durch alle Partnerländer schafft neue Probleme.
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Übergangsfrist beendet. Unternehmen müssen sich nun verbindlich an die revidierten Regeln des Pan-Euro-Med-Übereinkommens (PEM) halten. Ziel der Reform ist es, bürokratische Hürden abzubauen und komplexe Lieferketten besser zu integrieren. Die Zone umfasst die EU, die EFTA-Staaten, die Türkei, den Westbalkan und mehrere Mittelmeeranrainer.
Doch der Start verläuft holprig. Weil nicht alle Partnerländer ihre nationalen Freihandelsabkommen rechtzeitig angepasst haben, entsteht ein Flickenteppich. Für exportorientierte deutsche Firmen bedeutet das: mehr Aufwand und neue Compliance-Risiken.
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Was sich für Unternehmen konkret ändert
Die neuen Regeln bringen einige Erleichterungen. Eine zentrale Neuerung ist die volle Kumulierung. Hersteller können nun Vormaterialien aus verschiedenen PEM-Ländern so behandeln, als kämen sie aus dem eigenen Land. Das vereinfacht den Nachweis des Präferenzursprungs erheblich.
Weitere Vereinfachungen:
* Die Toleranzgrenze für nicht-präferenzielle Vormaterialien steigt von 10 auf 15 Prozent.
* Das Drawback-Verbot ist für die meisten Produkte gefallen. Zölle auf importierte Vorprodukte können nun zurückerstattet werden.
* Die Ursprungsnachweise werden elektronisch ausgestellt, was die Abwicklung beschleunigt.
* Speziell für die Chemie- und Textilindustrie wurden die Vorschriften modernisiert.
Die große Herausforderung: Zwei getrennte Zonen
Die Theorie klingt gut, die Praxis ist komplizierter. Da die Ratifizierung nicht überall abgeschlossen ist, gibt es de facto zwei unterschiedliche Rechtsräume.
- Zone 1 wendet die neuen, flexiblen Regeln an.
- Zone 2 hält vorerst an den alten Vorschriften fest.
Die Krux: Eine diagonale Kumulierung – also die Anrechnung von Materialien aus mehreren Ländern – ist nur noch innerhalb derselben Zone möglich. Unternehmen müssen daher genau prüfen: Liefern wir in ein Land der Zone 1 oder 2? Und woher beziehen wir unsere Vorprodukte? Ein falscher Nachweis kann die Zollvorteile kosten.
Der deutsche Zoll hat bereits detaillierte Hinweise veröffentlicht, um Firmen bei der Navigation durch dieses neue System zu unterstützen.
Was Exporteure jetzt tun müssen
Die Umstellung erfordert akribische Vorarbeit. Bestehende Lieferantenerklärungen und Kalkulationen müssen überprüft und angepasst werden. Besonders betroffen sind Unternehmen, die stark auf Lieferketten über mehrere PEM-Länder hinweg angewiesen sind.
Experten raten zu diesen Schritten:
1. Lieferketten analysieren: In welcher Zone agieren meine wichtigsten Partner?
2. Präferenzkalkulation prüfen: Bringen die neuen Regeln Vorteile oder schafft die Zonentrennung Nachteile?
3. Mitarbeiter schulen: Teams in Einkauf, Vertrieb und Logistik müssen die neuen Anforderungen kennen.
4. Dokumentation anpassen: Die korrekte Ausstellung der Ursprungsnachweise ist entscheidend.
Ein Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist
Die Entwicklung ist dynamisch. Es wird erwartet, dass weitere Länder im Laufe des Jahres 2026 nachziehen und von der alten in die neue Zone wechseln. Unternehmen müssen die Lage daher kontinuierlich beobachten.
Die Europäische Kommission und der deutsche Zoll stellen regelmäßig aktualisierte Übersichten (Matrizen) zum Stand der Ratifizierungen bereit. Langfristig bleibt das Ziel ein harmonisierter Handelsraum. Bis dahin heißt es für die Wirtschaft: flexibel bleiben und genau hinschauen.
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