PEM-Reform: Kantendruck bleibt Ursprungsumfang
08.01.2026 - 10:49:12Die Revision der PEM-Konvention bringt Klarheit für Textilindustrie: Kantendruck kann weiterhin Ursprungseigenschaft verleihen – aber nur unter strengeren Bedingungen. Seit Jahreswechsel gelten neue Regeln für den Euro-Mediterranen Raum.
Das ist entscheidend: Die deutsche Zollverwaltung (Generalzolldirektion) hat diese Woche gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern Befürchtungen zerstreut, die seit Monaten die Textilbranche umtreiben. Viele Hersteller fürchteten, dass der Druck auf die Webkanten künftig nicht mehr als originärer Verarbeitungsschritt anerkannt wird – und damit Tausende Exporte aus dem Zollpräferenzbereich fallen würden.
Nur noch mit nachweisbarer Funktion
Doch es kommt ein “Aber”: Nicht jeder Druck zählt automatisch. Die Generalzolldirektion verlangt jetzt eine “dauerhaft objektiv überprüfbare Funktion”. Das heißt konkret: Der Druck muss mehr tun, als bloß gut auszusehen.
Was qualifiziert sich? Ein Kantendruck ist gültig, wenn er beispielsweise technische Daten für die Weiterverarbeitung enthält, die Rückverfolgbarkeit sichert oder echten Mehrwert schafft. Ein reines Logo auf einer später abgeschnittenen Kante? Das könnte problematisch werden – insbesondere wenn die bedruckte Kante im fertigen Produkt nicht mehr vorhanden ist.
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Hier liegt die Crux: Der Druck muss beim Export noch auf dem Endprodukt sichtbar sein. Schneidet ein Hersteller die bedruckte Webkante weg, erlischt die Ursprungseigenschaft – auch wenn sie beim Druck noch galt.
Beweislastumkehr für Exporteure
Die Reform verlagert damit die Beweislast. Unternehmen müssen ab sofort dokumentieren, warum ihr Kantendruck eine wirtschaftliche Funktion erfüllt. Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber den bisherigen Übergangslösungen, die mehr Spielraum ließen.
Handelskammern wie die IHK Regensburg und IHK Nord Westfalen haben ihre Mitglieder diese Woche darauf hingewiesen: Interne Audits sind jetzt notwendig. Jedes Unternehmen sollte prüfen, ob sein Druckverfahren die neuen Kriterien erfüllt und ob die Kanten wirklich in den Export gehen.
Breiter Reformhintergrund
Die Kantendruck-Klarstellung ist Teil der umfassenden Neuordnung der Ursprungsregeln im Euro-Mediterranen Raum, die seit 1. Januar 2026 verbindlich ist. Die revidierte PEM-Konvention ersetzt endgültig die bisherigen Übergangslösungen – und verfolgt ein ehrgeiziges Ziel: modernisierte Regeln, aber auch höhere Hürden gegen Umgehungen.
Für Druckvorgänge generell gilt künftig: Sie müssen von mindestens zwei weiteren Vorbereitungs- oder Veredelungsschritten begleitet werden – Bleichen, Mercerisieren, Wärmefixieren oder Imprägnierung etwa. Der Kantendruck selbst kann diesen Anforderungen genügen – wenn die funktionale Komponente nachweisbar ist.
Das neue Verfahren verlangt auch eine genaue Überprüfung der Lieferantenerklärungen. Alte Dokumentationen nach den früheren Regeln sind vielfach nicht mehr gültig – besonders bei den sogenannten “Revised Rules”-Vermerken auf Bewegungszertifikaten (EUR.1).
Aufatmen – mit Einschränkungen
Die Bestätigung der Generalzolldirektion wirkt wie eine Entschärfung. Die deutsche Textilindustrie hatte befürchtet, dass ein restriktiver Kurs zum Kantendruck ganze Exportserien in Frage stellen könnte. Diese Woche brachte Erleichterung – aber eben keine Blankovollmacht.
Die zentrale Botschaft für 2026 ist unmissverständlich: Kantendruck bleibt ein Weg zur Ursprungseigenschaft. Aber automatisch funktioniert es nicht mehr. Wer druckt, muss begründen können, warum – und muss sicherstellen, dass der Beweis beim Export noch vorhanden ist. In den kommenden Wochen werden Details und Grenzfälle sicher für weitere Diskussionen sorgen.
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