PEM-Konvention, Ursprungsregime

PEM-Konvention: Neues Ursprungsregime für den Mittelmeerraum tritt in Kraft

02.01.2026 - 04:14:12

Die modernisierte PEM-Konvention ist für die meisten Länder in Kraft, beendet die Übergangsphase und bringt Erleichterungen für Exporteure, führt jedoch zu einer geografischen Zweiteilung des Wirtschaftsraums.

Ab sofort gelten für den Großteil des Pan-Euro-Mittelmeer-Raums vereinheitlichte Präferenzregeln. Die komplizierte Übergangsphase mit parallelen Systemen endete mit dem Jahreswechsel.

Einheitliche Regeln sollen Handel vereinfachen

Seit dem 1. Januar 2026 ist die überarbeitete PEM-Konvention für die meisten Vertragsparteien verbindlich. Damit endet der Übergangszustand, in dem Unternehmen seit 2021 zwischen alten Regeln von 2012 und flexibleren Übergangsregeln wählen konnten. Diese Doppelstruktur hatte den Handel innerhalb der Zone – die EU, EFTA-Staaten, Balkanländer und Mittelmeerpartner umfasste – zunehmend verkompliziert. Die Europäische Kommission verspricht sich von der Konsolidierung weniger Bürokratie und modernisierte Lieferketten.

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Was sich für Unternehmen konkret ändert

Die neuen Dauerregeln bringen mehrere Erleichterungen für exportorientierte Betriebe. Sie gelten allerdings nur im Verkehr zwischen vollständig beteiligten Ländern.

Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
* Vollständige Kumulierung: Produktionsschritte dürfen auf mehrere Länder verteilt werden, um Ursprungseigenschaft zu erlangen.
* Höhere Toleranzen: Der Anteil nicht ursprungseigener Materialien darf bei den meisten Waren 15 Prozent (bisher 10 Prozent) des Ab-Werk-Preises betragen.
* Zollrückvergütung möglich: Das Verbot der Duty Drawback für die meisten Industriegüter entfällt. EU-Exporteure können nun Zölle auf importierte Vorprodukte zurückfordern.
* Flexiblere Produktregeln: Vor allem die Textil- und Chemiebranche profitiert von vereinfachten Vorschriften.

Geopolitische Bruchlinie: Die “Zwei-Zonen”-Realität

Trotz des Stichtags ist die Umstellung nicht flächendeckend. Einige Vertragspartner haben das überarbeitete Abkommen noch nicht ratifiziert. Das führt zu einer temporären Spaltung des Wirtschaftsraums.

  • Zone 1 (Neue Regeln): Dazu gehören EU, EFTA-Staaten, Balkanländer sowie Partner wie Georgien und Ukraine. Der Handel untereinander folgt nun ausschließlich den modernisierten Vorschriften.
  • Zone 2 (Alte Regeln): Hierzu zählen Länder wie Algerien und Libanon, die das Abkommen noch nicht in Kraft gesetzt haben.

Der Handel zwischen den Zonen kann die neuen Regeln nicht nutzen. Stattdessen gelten weiterhin die alten Bestimmungen von 2012. Die wichtige diagonale Kumulierung – also die Anrechnung von Vorleistungen aus einem Drittland – ist zwischen den Zonen blockiert. Ein deutsches Unternehmen darf etwa algerische Stoffe nicht mehr anrechnen, wenn es nach Schweiz exportiert.

Dringende Handlungsempfehlungen für die Praxis

Zollabwickler und Logistiker müssen jetzt ihre Ursprungsnachweise überprüfen. Die bisherigen Dokumente EUR-MED (Movement Certificate und Invoice Declaration) sind für den Handel unter der neuen Konvention obsolet.

Ab sofort sind folgende Nachweise maßgeblich:
* EUR.1-Bescheinigungen und standardmäßige Ursprungserklärungen.
* Die Unterscheidung, ob Kumulierung angewendet wurde, entfällt.
* Neue “Nicht-Manipulations”-Klauseln ersetzen die “Direktbeförderungs”-Regeln. Dies erlaubt mehr Flexibilität in der Logistik, solange die Ware unter Zollaufsicht bleibt.

Unternehmen mit automatisierten Compliance-Systemen sollten sicherstellen, dass ihre Software ab dem Stichtag 1. Januar standardmäßig die neuen Regeln anwendet. Anbieter entsprechender Lösungen haben bereits Updates bereitgestellt.

Ausblick: Druck auf Nachzügler

Im ersten Quartal 2026 wird der diplomatische Fokus darauf liegen, die verbliebenen “Zone 2”-Länder ins Boot zu holen. Bis zur vollständigen Harmonisierung müssen Handelsabteilungen die veröffentlichte “Matrix der Pan-Euro-Mittelmeer-Kumulierung” der EU im Blick behalten. Die parallele Anwendung von Regeln ist zwar beendet – die geografische Zweiteilung des Mittelmeerhandelsraums dürfte jedoch vorerst bis mindestens Mitte 2026 bestehen bleiben.

@ boerse-global.de