PBeaKK passt Vergütung für einfachen Dienst an Bundesbeihilfe an
01.02.2026 - 11:10:11Die Postbeamtenkrankenkasse hat ihre Vergütungssätze für den einfachen Dienst neu ausrichtet. Seit heute gelten für Mitglieder der Gruppe A weitgehend die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung. Die Anpassung soll Versorgungslücken schließen und Abrechnungen vereinfachen.
Harmonisierung mit GKV und Bundesbeihilfe
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der Vergütungslandschaft getan. Für Leistungen, die ab dem 1. Februar 2026 erbracht werden, orientieren sich die neuen Sätze nun an den Höchstbeträgen der Bundesbeihilfeverordnung. Wo diese keine explizite Position aufführt, greifen die aktuellen Vergütungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
„Diese Angleichung war überfällig“, kommentiert ein Branchenkenner. Bislang lagen die Vergütungen für PBeaKK-Patienten teilweise hinter anderen Kostenträgern zurück. Vor allem für Therapeuten bedeutete das einen bürokratischen Flickenteppich. Die neue Hybridlösung schafft nun eine verlässlichere Kalkulationsgrundlage.
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Konkrete Neuerungen für Physiotherapeuten
Besonders relevant sind die Änderungen für physiotherapeutische Praxen. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Diagnostik: The Position 21301 (Physiotherapeutischer Befund) wird nun mit 16,50 Euro vergütet – und das einmal je Verordnung.
Doch was passiert bei langfristigen Behandlungen? Hier sieht die neue Regelung vor: Bei Verordnungen mit mehr als zehn Behandlungseinheiten kann ein zusätzlicher Befund (Zwischen- oder Abschlussbefund) abgerechnet werden. Auch hier gilt der Satz von 16,50 Euro. Diese Struktur ist aus anderen Versicherungsbereichen bekannt und honoriert den dokumentarischen Aufwand.
Zwei Wege der Abrechnung
Trotz der neuen Standards bleibt den Leistungserbringern eine Wahl: Sie können entweder direkt mit der PBeaKK zum neuen Festpreis abrechnen. Oder sie behandeln Patienten der Gruppe A wie Privatpatienten und stellen eine eigene Rechnung.
Doch Vorsicht ist geboten! Der Verband für Physiotherapie (VPT) warnt: Bei der privaten Liquidation muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden. Die Patienten müssen zudem klar informiert werden, dass die PBeaKK nur bis zur Beihilfehöchstgrenze erstattet. Die Differenz zum Privathonorar tragen sie selbst.
Hintergrund: Demografischer Druck und landesweite Anpassungen
Die Vergütungsanpassung erfolgt nicht im luftleeren Raum. Bereits zum 1. Januar 2026 hatte die PBeaKK ihre Grundversicherungsbeiträge um rund 4,64 Prozent erhöht. Grund ist die demografische Schieflage: Die Kasse ist ein geschlossenes System mit alternder Mitgliedschaft und ohne junge Neuzugänge.
Parallel passen auch Bundesländer ihre Beihilfesätze an. Bremen und Rheinland-Pfalz haben zum gleichen Stichtag Nachjustierungen vorgenommen. In Bremen geschah dies automatisch durch die Kopplung an die Bundesregelung. Diese parallelen Anpassungen zeigen: Der Druck durch steigende Gesundheitskosten wirkt auf allen Ebenen.
Ausblick für Praxen und Versicherte
Praxen sollten ihre Praxisverwaltungssysteme umgehend aktualisieren. Veraltete Stammdaten könnten sonst zu Abrechnungsabweisungen führen.
Die Interessengemeinschaft der PBeaKK-Versicherten (IGV) verweist auf die strukturellen Herausforderungen. Das Verhältnis von aktiven Beamten zu Pensionierten verschiebt sich weiter zugunsten der Letzteren. Die Kasse muss also einen Balanceakt meistern: Beiträge erhöhen, um Kosten zu decken – und gleichzeitig die Vergütung für Leistungserbringer attraktiv halten, um die Versorgung zu sichern.
Die aktuelle Angleichung an die Bundesbeihilfe beseitigt eine wichtige Hürde. Ob sie jedoch ausreicht, um mit den dynamischen Kosten des deutschen Gesundheitsmarktes Schritt zu halten, wird sich im Laufe des Jahres zeigen.
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