Pauschbeträge 2026: Neue Werte für private Betriebs-Entnahmen
27.01.2026 - 10:22:12Das Bundesfinanzministerium hat die aktualisierten Pauschbeträge für private Entnahmen aus dem Betriebsvermögen für 2026 veröffentlicht. Die neuen Werte bieten Bäckern, Metzgern und Gastronomen Planungssicherheit für das laufende Steuerjahr.
Höhere Pauschalen spiegeln gestiegene Kosten wider
Mit einem Schreiben vom 23. Dezember 2025 hat das BMF die sogenannten „Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben“ für 2026 festgelegt. Die Werte gelten rückwirkend zum 1. Januar und basieren auf aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes zum privaten Konsum. Für die meisten Betriebe bedeuten sie eine moderate Erhöhung – eine Anpassung an gestiegene Lebenshaltungs- und Einkaufskosten.
So steigt der Jahres-Pauschbetrag für Bäckereien auf 1.885 Euro (2025: 1.842 Euro). Für Metzgereien liegt der neue Wert bei 2.054 Euro (2025: 2.008 Euro). Die größte Pauschale gilt für Restaurants mit warmer und kalter Küche: Sie beträgt 4.001 Euro pro Jahr und Inhaber. Interessant ist die Aufteilung: Der Großteil (3.173 Euro) fällt unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel, nur 828 Euro unter den vollen Satz.
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Vereinfachung für den Mittelstand
Die Pauschbeträge sind eine Vereinfachungsregelung, die detaillierte Einzelnachweise über jede privat verzehrte Brezel oder jedes Steak ersetzt. Nutzung ist freiwillig; Betriebe können weiterhin die tatsächlichen Entnahmen buchen. Für viele kleine und mittlere Betriebe überwiegt jedoch der administrative Vorteil der Pauschale.
Die Werte gelten pro Person. Für Familien wird angepasst: Für Kinder unter 2 Jahren wird kein Betrag angesetzt, für Kinder bis 12 Jahre die Hälfte. Ab 12 Jahren und für weitere Erwachsene im Haushalt gilt der volle Tabellenwert. Wichtig: Tabakwaren sind nicht enthalten. Diese müssen separat erfasst oder der Pauschbetrag entsprechend aufgestockt werden.
Was Betriebe jetzt beachten müssen
Die neuen Werte sind verbindlich. Ein Abweichen – etwa wegen besonderer Ernährungsgewohnheiten oder Urlaubs – ist nicht vorgesehen. Eine Ausnahme gilt nur bei längerer behördlicher Schließung, etwa durch Pandemie-Maßnahmen. Dann kann der Betrag anteilig gekürzt werden.
Steuerberater und Buchhaltungssoftware-Anbieter haben die Werte bereits in ihre Systeme übernommen. Betriebsinhaber sollten sicherstellen, dass ihre monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen die aktualisierten 2026er Beträge korrekt ausweisen. Die Buchung erfolgt durch Aufteilung des Pauschbetrags in den Nettowert und die jeweils anfallende Mehrwertsteuer (7% oder 19%).
Die Regelung stützt sich auf § 148 der Abgabenordnung und entlastet tausende Handwerks- und Gastronomiebetriebe von kleinteiliger Buchführung. So bleibt mehr Zeit für das eigentliche Geschäft.
Überblick: Wichtige Pauschbeträge 2026 (jährlich, pro Person)
| Gewerbe / Branche | Bemessungsgrundlage ermäßigt | Bemessungsgrundlage voll | Gesamtbetrag |
|---|---|---|---|
| Bäckerei | 1.671 € | 214 € | 1.885 € |
| Metzgerei | 1.487 € | 567 € | 2.054 € |
| Restaurant (warm/kalt) | 3.173 € | 828 € | 4.001 € |
| Café / Konditorei | 1.610 € | 598 € | 2.208 € |
| Lebensmittelhandel | 1.395 € | 368 € | 1.763 € |
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