Pauschalsatz, Steuerfalle

Pauschalsatz 2026: Steuerfalle für Landwirte droht

10.01.2026 - 22:14:12

Ab 1. Juli müssen Landwirte 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Verkauf gebrauchter Maschinen abführen, was die Finanzierung neuer Investitionen erschwert. Parallel bleibt der umstrittene Pauschalsatz bei 7,8 Prozent.

Ab Juli müssen Bauern bei Maschinenverkäufen 19 Prozent Mehrwertsteuer abführen. Das verändert die Finanzplanung tausender Betriebe grundlegend.

Berlin – Deutschlands Landwirte starten mit einer doppelten steuerlichen Herausforderung ins neue Jahr. Während der umstrittene Pauschalsatz von 7,8 Prozent vorerst bestehen bleibt, tritt zum 1. Juli eine weitaus einschneidendere Regelung in Kraft: Der Verkauf gebrauchter Landmaschinen unterliegt dann voll der regulären Mehrwertsteuer. Für viele Betriebe bedeutet das einen erheblichen finanziellen Einschnitt.

Die Maschinen-Steuerfalle ab Juli

Die entscheidende Veränderung betrifft den Verkauf von landwirtschaftlichen Geräten wie Traktoren oder Mähdreschern. Bislang konnten Landwirte, die nach dem Pauschalierungsmodell (§ 24 UStG) besteuert werden, bei solchen Verkäufen meist den ermäßigten Satz anwenden. Die Mehrwertsteuer verblieb so im Betrieb – eine wichtige Kompensation für die gezahlte Vorsteuer.

Doch ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs (V R 3/21) beendet diese Praxis. Das Finanzministerium setzte die Entscheidung im November 2025 um: Der Verkauf von Maschinen gilt nicht als “Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse” und fällt damit aus dem Pauschalregime.

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Bis zum 30. Juni 2026 gilt noch eine Übergangsfrist. Verkäufe, die bis dahin abgewickelt werden, können unter Berufung auf alte Verwaltungsrichtlinien möglicherweise noch pauschal besteuert werden.

Ab dem 1. Juli 2026 ist Schluss. Dann müssen Landwirte auf jeden Maschinenverkauf die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent erheben und komplett ans Finanzamt abführen. Branchenkenner warnen vor einer “versteckten Steuererhöhung”, besonders für kleinere und mittlere Betriebe. Für sie ist der Wiederverkaufswert ihrer Technik oft essenziell, um Investitionen zu finanzieren.

Streit um den Pauschalsatz: Zu hoch und illegal?

Parallel schwelt ein Konflikt um die Höhe des Pauschalsatzes selbst. Er bleibt 2026 bei 7,8 Prozent – genau wie im Vorjahr. Doch der Bundesrechnungshof hält diese Rate für überhöht.

Die obersten Finanzprüfer rechnen vor: Eigentlich müsste der Satz bei nur 6,1 Prozent liegen, um die tatsächliche Vorsteuerbelastung korrekt abzubilden. Die Differenz von 1,7 Prozentpunkten wirkt wie eine unerlaubte Subvention. Sie könnte den Staat jährlich über 90 Millionen Euro kosten.

Kritiker fürchten nun EU-Verfahren. Die Europäische Kommission überwacht Pauschalregelungen streng, damit sie nicht zu versteckten Beihilfen werden. Sollte Brüssel eingreifen, drohen Nachzahlungen oder drastische Kürzungen in Zukunft.

Dringender Handlungsbedarf für Betriebe

Steuerexperten raten Landwirten zu schnellem Handeln. Die unterschiedlichen Fristen – Jahresregelung beim Satz, Halbjahreswechsel bei Maschinen – machen die Planung kompliziert.

Was jetzt zu tun ist:
* Bestand prüfen: Welche Maschinen sollen 2026 verkauft werden?
* Verkäufe vorziehen: Wer Vertrag und Lieferung vor dem 30. Juni abschließt, könnte noch den Pauschalsatz anwenden.
* Rechnungen korrekt stellen: Verkäufe nach dem 1. Juli müssen mit 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Ein Fehler hier kann teuer werden: Der Landwirt müsste die Steuer dann aus eigener Tasche ans Finanzamt zahlen.
* Inzahlungnahmen beachten: Bei Tauschgeschäften nach dem Stichtag mindert die abzuführende Mehrwertsteuer den Wert der alten Maschine erheblich.

Hintergrund: EU-Druck und politischer Kompromiss

Die Verschärfung der Regeln spiegelt einen Trend wider: Deutsches Steuerrecht wird schrittweise an striktere EU-Vorgaben angeglichen. Die ursprünglich vereinfachende Pauschalierung wird durch Ausnahmen und komplizierte Berechnungen ausgehöhlt.

Beobachter deuten die Beibehaltung des 7,8-Prozent-Satzes als politischen Ausgleich für die Maschinensteuer. Doch das ist riskant. Bestätigt die EU-Kommission die Bedenken des Rechnungshofs, könnte Deutschland zu Rückforderungen oder radikalen Kürzungen gezwungen werden.

Die Diskussionen innerhalb der Bundesregierung deuten darauf hin, dass die Steuerregeln für 2026 noch nicht in Stein gemeißelt sind. Sollte der Europäische Gerichtshof den Pauschalsatz kippen, sind sogar Korrekturen noch in diesem Jahr oder massive Kürzungen 2027 denkbar. Der Fokus der Branche liegt zunächst auf dem 1. Juli – dem Ende einer steuerbegünstigten Ära für gebrauchte Landmaschinen.

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