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PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020 / 2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025 EQS-News: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Finanzierung / Planzahlen PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020 / 2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025 17.09.2025 / 10:40 CET / CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

17.09.2025 - 10:40:51

EQS-News: PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025 (deutsch)

PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025


EQS-News: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Planzahlen
PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch
Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025



17.09.2025 / 10:40 CET/CEST
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PRESSEINFORMATION



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JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE
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PAUL Tech kündigt beabsichtigte Refinanzierung ihrer Anleihe 2020/2025 durch
Begebung eines Nordic Bond an und bestätigt positiven Ausblick für 2025



Mannheim, 17. September 2025 - Die PAUL Tech AG (die "Gesellschaft")
beabsichtigt die Refinanzierung ihrer bestehenden EUR 35 Mio. 2020/2025
Anleihe durch die Emission eines neuen Senior Secured Green Bonds 2025/2029.



Für die Vermarktung wurden Pareto Securities AS, Frankfurt Branch als Global
Coordinator und Joint Bookrunner sowie B. Metzler seel. Sohn & Co.
Aktiengesellschaft als Manager und Joint Bookrunner mandatiert. Die
Gesellschaft wird zudem von Lewisfield als Financial Advisor beraten. Die
Vermarktungsaktivitäten im Rahmen einer Roadshow mit institutionellen
Investoren beginnen am heutigen 17. September.



Der Nordic Bond wird im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle
Investoren mit einer Mindestzeichnungssumme von EUR 100.000 angeboten. Bei
erfolgreicher Platzierung wird die Emittentin die bestehende Anleihe gemäß
den Maßgaben ihrer Anleihebedingungen kündigen und vorzeitig zurückzahlen.



Vorstandsvorsitzender Sascha Müller: "Wir freuen uns sehr, durch die
Emission des Nordic Bonds die Expansion von PAUL Tech als führendem
Wärmeanbieter mit intelligenter Sektorenkopplung voranzutreiben. Mit PAUL
Net Zero gehen wir in die Offensive: Bis 2027 ermöglichen wir für die ersten
100.000 Mietwohnungen eine klimaneutrale Wärmeversorgung, zum Vorteil von
Mietern, Eigentümern und Investoren gleichermaßen. Damit leisten wir einen
entscheidenden Beitrag zur Wärmewende im Bestand. Gerade dort ist es höchste
Zeit, die Transformation zur Klimaneutralität mit skalierbaren, smarten
Lösungen wie PAUL Net Zero zu beschleunigen."



Im ersten Halbjahr 2025 erzielte die Gesellschaft, getragen von einer sehr
positiven Entwicklung im zweiten Quartal, insgesamt Umsatzerlöse in Höhe von
EUR 30,83 Mio. sowie ein adjusted EBITDA in Höhe von EUR 3,81 Mio.
(unadjusted: EUR 0,88 Mio.). Das Ergebnis nach Steuern betrug EUR -2,77 Mio.



Auf dieser Basis bestätigt die Gesellschaft auch ihre Jahresplanung für
2025: Einen Umsatz von bis zu EUR 80 Mio., ein EBITDA im niedrigen
zweistelligen Millionenbereich sowie einen Jahresüberschuss im einstelligen
Millionenbereich.



Die PAUL Tech AG mit Sitz in Mannheim macht Bestandsimmobilien grün und
werthaltig. Mit unserer KI-gestützten Technologie PAUL Net Zero verwandeln
wir Gebäude in energieeffiziente, klimafreundliche Investments - und
steigern dabei ihre Rendite. Durch die intelligente Kombination von
Wärmepumpen, Photovoltaik und digitaler Steuerung erreichen unsere Kunden
höchste Energieeffizienzklassen und erfüllen zukünftige ESG-Anforderungen.
Als Partner führender Immobilienunternehmen betreuen wir bereits 160.000
Wohneinheiten auf ihrem Weg in eine nachhaltige Zukunft.



PAUL Tech AG - Pioneering Energy Transition
www.paul.tech



Pressekontakt
Klaus Schmidtke
Head of Corporate Affairs / Pressesprecher
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim



Tel.: +49 151 46680605
E-Mail: klaus.schmidtke@paul.tech



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Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") und der
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Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung
darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage
eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung in
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Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die
hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S.
Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities
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registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch
verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt
sich um eine Transaktion, die nicht den Registrierungsanforderungen des
Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin
beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben,
und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere nur (i) außerhalb
der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des
Securities Act und/oder (ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte
institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des Securities
Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind.



Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen
als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf
dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf
die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.



In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich
die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 sind.
Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im
Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger"
eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger
im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im
Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde, und (iii) im Vereinigten
Königreich, eine Person, bei der es sich um einen (oder mehrere) der
folgenden handelt: (a) einen Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) Nr.
2017/565, wie sie durch EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des
Vereinigten Königreichs ist, oder (b) einen Kunden im Sinne der Bestimmungen
des Financial Services and Markets Act 2000 des Vereinigten Königreichs (der
"FSMA") und der im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97
erlassenen Vorschriften oder Regelungen, wenn dieser Kunde nicht als
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der
Verordnung (EU) Nr. 600/2014 gelten würde, da diese aufgrund des EUWA Teil
des nationalen Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich wurde kein
Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
(die "EU-PRIIPs-Verordnung") oder der EU-PRIIPS-Verordnung, wie sie durch
EUWA Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs ist (die
"UK-PRIIPs-Verordnung"),
für das Angebot oder den Verkauf der Schuldverschreibungen oder deren
anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten
Königreich erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder zu verkaufen
oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu stellen, und
daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die anderweitige
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten Königreich
gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.



Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich
wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.



Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.



Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse
des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der
Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt",
"geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte"
oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare
Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle
Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete
Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der
Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten
Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in
solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen
oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als
Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind
nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt
werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin
enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder
Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue
Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu
korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden,
sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher
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17.09.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    PAUL Tech AG
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   E-Mail:         presse@paul.tech
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   ISIN:           DE000A3H2TU8
   WKN:            A3H2TU
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2198988





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