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PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio.

17.09.2025 - 07:37:43

EQS-Adhoc: PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond (deutsch)

7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond


EQS-Ad-hoc: PAUL Tech AG / Schlagwort(e): Anleihe
PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden
EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond



17.09.2025 / 07:37 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN,
JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE
VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, BESTIMMT.



DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT
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Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch
(Marktmissbrauchsverordnung - MAR).



PAUL Tech AG: Beschluss zur beabsichtigten Refinanzierung der bestehenden
EUR 35 Mio. 7% 2020/2025 Anleihe über die Emission eines Nordic Bond



Mannheim, 17. September 2025 - Die PAUL Tech AG als Emittentin ("Emittentin")
der bestehenden EUR 35 Mio. 7,00 % 2020/2025 Anleihe (ISIN: DE000A3H2TU8 /
WKN: A3H2TU; "Bestehende Anleihe") informiert darüber, dass heute die
beabsichtigte Refinanzierung der Bestehenden Anleihe über die Emission einer
neuen Anleihe im Nordic Bond Format ("Nordic Bond") beschlossen wurde
("Refinanzierung").
Die Vermarktung des Nordic Bond beginnt am heutigen Tage.



Für die Vermarktung des Nordic Bond wurden Pareto Securities AS, Frankfurt
Branch als Global Coordinator und Joint Manager und B. Metzler seel. Sohn &
Co. Aktiengesellschaft als Joint Manager mandatiert. Der Nordic Bond wird im
Wege einer Privatplatzierung institutionellen Investoren angeboten. Die
Emittentin beabsichtigt, die Erlöse aus der Emission des Nordic Bond unter
anderem für die Refinanzierung zu verwenden.



Die Refinanzierung steht unter dem Vorbehalt der Platzierung des Nordic Bond
sowie der allgemeinen Marktbedingungen. Die Emittentin wird im Falle einer
erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond die Bestehende Anleihe kündigen
und vorzeitig zurückzahlen.



Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich nicht um eine Kündigungs- oder
Rückzahlungsmitteilung bezüglich der Bestehenden Anleihe. Die Gläubiger der
Bestehenden Anleihe werden über die Refinanzierung im Falle der
erfolgreichen Platzierung des Nordic Bond separat informiert.



Investor Relations Kontakt:
PAUL Tech AG
Patrick Weiden
Theodor-Heuss-Anlage 12
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 92 100 100
Fax: +49 621 92 100 101
E-Mail: ir@paul.tech



Disclaimers:



Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in
der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht,
verteilt oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann
in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen,
die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen
sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese
beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken
und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung
darstellen.



Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.



Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Emittentin oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung
noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner
Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als
verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden
nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.



Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder
(i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and
Markets Act 2000 ((Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen
Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem Eigenkapital,
Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen werden zusammen
als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine Relevanten
Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf
dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf
die sich dieses Dokument bezieht, steht nur Relevanten Personen zur
Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen.



In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich
die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 sind.



Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR oder im
Vereinigten Königreich angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung
gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bezeichnet ein
"Kleinanleger"
eine Person, die eine (oder mehrere) der folgenden ist: (i) ein Kleinanleger
im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Punkt (11) der MIFID II; (ii) ein Kunde im
Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der geänderten Fassung der
"Versicherungsvertriebsrichtlinie"),
sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4
Absatz 1 Punkt (10) der MIFID II gelten würde. Folglich wurde kein
Basisinformationsblatt erstellt, das gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
(die "PRIIP-Verordnung") erforderlich ist, um die Anleihen anzubieten oder
zu verkaufen oder auf andere Weise Kleinanlegern im EWR zur Verfügung zu
stellen, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oder die
anderweitige Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR oder im Vereinigten
Königreich gemäß der PRIIP-Verordnung rechtswidrig sein.



Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich
wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.



Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.



Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,
Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnisse
des Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich der
Begriffe "zielt", "plant", "strebt", "projiziert", "glaubt", "schätzt",
"geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird" oder "sollte"
oder jeweils deren negative oder andere Abweichungen oder vergleichbare
Terminologien. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle
Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete
Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen der
Führung des Unternehmens und sind mit bedeutenden bekannten und unbekannten
Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse erheblich von den in
solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen, Leistungen
oder Ereignissen abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als
Garantien für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind
nicht notwendigerweise genaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt
werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung und erwarten auch nicht, die hierin
enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder
Schlussfolgerungen öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren oder neue
Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu
korrigieren, die nach dem Datum dieser Bekanntmachung offensichtlich werden,
sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen
Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcher
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen.




Ende der Insiderinformation



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   WKN:            A3H2TU
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    2198470





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