Parteispenden: Steuerliche Absetzbarkeit verdoppelt
02.02.2026 - 00:32:11Steuerzahler können seit Jahresbeginn deutlich mehr für politische Spenden absetzen. Eine Gesetzesänderung hat die Höchstbeträge verdoppelt – ein Schub für die private Parteienfinanzierung.
Die Neuregelung ist Teil des Steueränderungsgesetzes 2025 und trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Sie soll das bürgerschaftliche Engagement stärken und die finanzielle Unterstützung von Parteien attraktiver machen. Für politisch interessierte Bürger bedeutet das eine spürbare Entlastung.
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So funktioniert das zweistufige Abzugssystem
Die Begünstigung von Parteispenden folgt einem zweistufigen System, bei dem beide Stufen von der Anhebung profitieren.
Stufe 1: Direkte Steuerermäßigung
Hier wird die Hälfte der Spende direkt von der Steuerschuld abgezogen. Die neuen Höchstbeträge:
* Ledige: Begünstigte Zuwendungen bis zu 3.300 Euro (bisher 1.650 Euro). Maximale Ersparnis: 1.650 Euro.
* Verheiratete/Zusammenveranlagte: Bis zu 6.600 Euro (bisher 3.300 Euro). Maximale Ersparnis: 3.300 Euro.
Diese direkte Reduzierung ist besonders effektiv, da sie unabhängig vom persönlichen Steuersatz gilt.
Stufe 2: Zusätzlicher Sonderausgabenabzug
Spenden, die die Beträge der ersten Stufe übersteigen, können zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Ersparnis hängt hier vom individuellen Grenzsteuersatz ab.
Auch hier wurden die Obergrenzen verdoppelt:
* Für Ledige von 1.650 Euro auf 3.300 Euro.
* Für Verheiratete von 3.300 Euro auf 6.600 Euro.
Im Zusammenspiel beider Stufen entfalten nun Spenden bis zu 6.600 Euro (Ledige) bzw. 13.200 Euro (Verheiratete) ihre volle steuerliche Wirkung.
Beispiel: So profitiert ein Alleinstehender
Ein alleinstehender Steuerzahler spendet 2026 insgesamt 5.000 Euro.
1. Direkte Ermäßigung: Von den ersten 3.300 Euro werden 50 Prozent (1.650 Euro) direkt von der Steuerschuld abgezogen.
2. Sonderausgaben: Die verbleibenden 1.700 Euro kann er als Sonderausgaben absetzen. Dies mindert sein zu versteuerndes Einkommen – die konkrete Ersparnis hängt von seinem Steuersatz ab.
Unter der alten Regelung wären 1.700 Euro seiner Spende steuerlich wirkungslos geblieben.
Mehr Geld für die Parteien – mehr Einfluss für Spender?
Politische Beobachter sehen die Anhebung als längst überfällig an. Die Beträge waren seit ihrer Einführung kaum angepasst worden. Die Neuregelung soll die Bereitschaft der Bürger erhöhen, sich finanziell an der politischen Willensbildung zu beteiligen.
Für die Parteien könnte sich die finanzielle Basis verbessern. Der Anreiz für höhere Einzelspenden ist gestiegen – besonders relevant im Vorfeld von Wahlen, wenn der Finanzbedarf steigt. Doch stärkt das auch den Einfluss großer Spender? Die Regelung gilt für alle im Parteiengesetz anerkannten Parteien.
Das müssen Spender jetzt beachten
Steuerpflichtige sollten die neuen Höchstbeträge bei ihrer Finanzplanung und in der Steuererklärung 2026 berücksichtigen. Die Zuwendungen sind in der Anlage Sonderausgaben anzugeben.
- Für Spenden bis 300 Euro genügt in der Regel ein vereinfachter Nachweis (z.B. Kontoauszug).
- Für höhere Beträge ist eine Zuwendungsbestätigung der Partei erforderlich.
Wird die Neuregelung die Spendenkultur in Deutschland verändern? Finanzexperten rechnen damit, dass vor allem jene Spender ihre Beiträge erhöhen, die bisher schon an den Grenzen lagen. Die Verdopplung der absetzbaren Beträge setzt ein deutliches Signal: Politisches Engagement lohnt sich – auch finanziell.


