Parteispenden: Neue Steuergrenzen verdoppeln Förderung
02.01.2026 - 21:01:12Berlin – Ab sofort können Bürger deutlich mehr Geld steuerlich absetzen, wenn sie politische Parteien unterstützen. Die neuen, verdoppelten Höchstgrenzen für die Abzugsfähigkeit von Parteispenden sind am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie sind Teil eines umfassenden Steuerentlastungspakets, das private politische Förderung attraktiver machen soll.
Deutlich höhere Grenzen für Steuererstattung
Die Änderung ist substanziell: Die Obergrenze für den direkten Steuerabzug hat sich verdoppelt. Einzelpersonen können nun 50 Prozent ihrer Spende direkt von der Steuerschuld abziehen – und zwar für Beträge bis zu 3.300 Euro jährlich. Bislang lag diese Grenze bei 1.650 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren steigt der Höchstbetrag auf 6.600 Euro. Damit können sie bis zu 3.300 Euro weniger Steuern zahlen.
Die Reform soll die inflationsbedingte Entwertung der alten, jahrelang unveränderten Grenzen ausgleichen. Ziel ist es, die finanzielle Basis der demokratischen Parteien durch private Klein- und Mittelspenden zu stärken.
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So funktioniert das zweistufige Abzugsmodell
Das bewährte Zwei-Stufen-System bleibt erhalten, bietet aber nun deutlich mehr Spielraum. Die Vorteile sind für kleine und große Spender gleichermaßen gestiegen.
Stufe 1: Der Direktabzug (§ 34g EStG)
Diese Stufe ist für Spender am lukrativsten. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
* Singles: Für Spenden bis 3.300 Euro gibt es 50 Prozent zurück. Eine Spende in dieser Höhe senkt die Steuerrechnung um exakt 1.650 Euro.
* Paare: Für Spenden bis 6.600 Euro gilt der gleiche 50-Prozent-Abzug, maximal 3.300 Euro Ersparnis.
Stufe 2: Der Sonderausgabenabzug (§ 10b EStG)
Spenden, die die Grenzen der ersten Stufe übersteigen, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
* Neue Grenzen: Auch hier wurden die Höchstbeträge angehoben. Einzelpersonen können zusätzlich 3.300 Euro, Ehepaare 6.600 Euro vom zu versteuernden Einkommen abziehen.
* Wirkung: Im Gegensatz zum Direktabzug hängt der Steuervorteil hier vom individuellen Steuersatz ab. Für Spitzenverdiener kann sich so fast die Hälfte der Spende amortisieren.
Insgesamt können Singles nun bis zu 6.600 Euro und Ehepaare bis zu 13.200 Euro pro Jahr steueroptimiert an Parteien spenden.
Teil eines größeren Entlastungspakets
Die neuen Spendenregeln sind eingebettet in das Jahressteuergesetz 2025, das weitere Änderungen brachte. Eine zentrale Neuerung betrifft die Entfernungspauschale. Seit dem Jahreswechsel können Pendler pauschal 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer ansetzen. Die bisherige gestaffelte Regelung entfällt. Millionen Berufspendler profitieren von dieser Vereinfachung.
Zudem wurde das Engagement im Ehrenamt gestärkt. Die Ehrenamtspauschale stieg auf 960 Euro jährlich, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro. Gemeinsam mit den höheren Spendenlimits zeigt der Gesetzgeber so ein klares Bekenntnis zur Förderung der Zivilgesellschaft.
Mehr Demokratie durch breitere Finanzierung?
Experten deuten die Verdoppelung als strategischen Schachzug. Sie soll die Abhängigkeit der Parteien von Staatsgeldern und Großspenden verringern und den Fokus wieder auf die breite Mitglieder- und Unterstützerschaft lenken. „Das ist eine massive Anreizverschiebung“, kommentiert ein Steuerexperte aus Berlin. „Eine Spende von 2.000 Euro lag früher sofort über der Grenze. Jetzt fällt sie komplett in den Bereich des 50-Prozent-Abzugs. Die Nettokosten für den Spender sinken erheblich.“
Kritiker halten dagegen, dass Steueranreize vor allem jenen nützen, die über ausreichend frei verfügbares Einkommen verfügen. Der 50-Prozent-Abzug kommt zwar jedem mit einer Steuerschuld zugute. Die neuen, hohen Grenzen entfalten ihre volle Wirkung jedoch erst bei Spendern, die mehrere tausend Euro im Jahr entbehren können.
Für die politischen Parteien bedeutet die Reform, ihre Fundraising-Strategien anzupassen. Kampagnen werden künftig betonen, dass sich die „Nettokosten“ für eine Spende bis zur neuen Grenze halbiert haben. Für Steuerzahler gilt: Alle Spenden, die ab dem 1. Januar 2026 getätigt werden, unterliegen bereits den neuen Regeln. Sie wirken sich in der Steuererklärung 2027 aus.
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