OZG, Reichweite

OZG 2.0 startet durch: 24-Stunden-Firmengründung in Reichweite

04.01.2026 - 11:22:12

Die erweiterte Wirtschafts-Identifikationsnummer ermöglicht ab sofort eine nahtlose digitale Kommunikation zwischen Behörden, was schnelle Unternehmensgründungen in Echtzeit realisierbar macht.

Die digitale Gründung eines Unternehmens in Deutschland wird ab sofort deutlich schneller. Mit dem Jahreswechsel tritt die Verwaltungsreform OZG 2.0 in eine entscheidende Phase – und macht das lang versprochene „Once-Only“-Prinzip endlich greifbar.

Der Schlüssel liegt in der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer

Der entscheidende Hebel für den Fortschritt ist die erweiterte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Seit dem 1. Januar 2026 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern spezifische Unterscheidungsmerkmale für Unternehmen mit mehreren Geschäftszweigen. Diese technische Aufrüstung ist der fehlende Baustein für eine nahtlose digitale Kommunikation zwischen Gewerbeämtern, Finanzbehörden und Registern.

Für Gründer bedeutet das konkret: Daten, die einmal im „Mein Unternehmenskonto“ hinterlegt sind, müssen nicht mehr bei jedem neuen Verwaltungsvorgang erneut eingereicht werden. Die automatische und sichere Datenweitergabe zwischen den Behörden wird Realität. Experten sehen darin die Grundvoraussetzung, um das ambitionierte Regierungsziel einer vollständig digitalen Firmengründung innerhalb von 24 Stunden zu erreichen.

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Echtzeit-Registrierung löst Papierkrieg ab

Der Tempozuwachs ist spürbar. Aktualisierte digitale Gewerbeportale, die zum Jahresstart online gingen, sollen Anträge in Echtzeit bearbeiten. Für Einzelunternehmer und standardisierte Gesellschaftsformen wie die Ein-Personen-GmbH ist die „24-Stunden-Gründung“ damit keine leere Phrase mehr, sondern eine technisch umsetzbare Option.

Voraussetzung ist, dass die Kommune die neuen, seit 1. Januar verpflichtenden Standardschnittstellen nutzt. Die Integration von BundID und „Mein Unternehmenskonto“ wurde gestrafft, sodass die digitale Identität des Gründers sofort verifiziert und vorläufige Gewerbescheine umgezeitig ausgestellt werden können.

Weniger Bürokratie, aber neue Pflichten

Die Digitalisierung geht mit weiteren regulatorischen Änderungen einher, die Gründern entgegenkommen. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, was Solo-Selbstständigen mehr Liquidität verschafft. Die dauerhafte Festsetzung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für Gastronomie bringt Planungssicherheit in die Branche.

Doch die Modernisierung hat auch eine Kehrseite. Das novellierte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verschärft die Rücknahmepflichten für Händler. Gründer im E-Commerce müssen von der ersten Stunde an sicherstellen, dass ihr digitaler Shop und ihre Logistikpartner die neuen Umweltstandards erfüllen.

Geteiltes Echo und der Blick nach vorn

Die Wirtschaft reagiert verhalten optimistisch. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßt die „längst überfällige Synchronisation“ von Gewerbe- und Steuerdaten, mahnt aber zur Vorsicht: Die Umsetzungsgeschwindigkeit in den Kommunen sei nach wie vor sehr unterschiedlich.

Bis Ende 2026 soll die W-IdNr. flächendeckend für alle wirtschaftlich aktiven Einheiten vergeben sein. Dieses Jahr gilt als Übergangsphase, in der digitale und analoge Prozesse parallel laufen – mit klarem Trend zum „Digital-First“.

Für das erste Quartal 2026 erwarten Beobachter einen rasanten Anstieg bei der Nutzung des einheitlichen Unternehmenskontos. Die Ära der papierbasierten Gewerbeanmeldung neigt sich dem Ende zu. Ob Deutschland damit tatsächlich zu den gründungsfreundlichsten Ländern Europas aufschließen kann, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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